Sitzung: 21.02.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/473/2008
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Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 91 „Altstadt-Quartier“ im beschleunigten Verfahren nach §
13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2
Abs. 4 BauGB. Ziel dieses
Bebauungsplanes ist u.a. die Ausweisung eines Sondergebietes für
großflächigen Einzelhandel und die weitere Beordnung des gesamten Bereiches
St.-Annen-Straße, Kleine Wasserpfortstraße, Große Wasserpfortstraße und
Steinstraße. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist
Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Beigeordneter Schwanzar führt aus, die Aufstellung dieses
Bebauungsplanes sei ein historischer Akt. Wenn dieses Projekt gelinge, könnten
alle Beteiligten sicherlich mit Recht stolz darauf sein. Bis es gelinge, sei es
jedoch noch ein weiter Weg, auf dem die Stadt Jever sich klar überlegen müsse,
was sie möchte und wozu sie nicht bereit sei. Ganz besonders wichtig sei es,
dass Rat und Verwaltung einerseits und die Investoren mit ihren Beauftragten
andererseits auf gleicher Augenhöhe verhandelten. Deshalb werde von seiner
Fraktion vorgeschlagen, sich ähnliche Projekte in anderen Städten anzusehen, um
sich eine bessere Meinung bilden zu können. Hierfür biete sich das
Burgstraßenprojekt und die Siedlung Lindenbogen in der Stadt Oldenburg
besonders an.
Seine Fraktion sei für eine
Realisierungsgesellschaft, wie sie im Rahmen der Vorgespräche von der
FPD-Fraktion vorgeschlagen worden sei. Dabei sei jedoch eine wesentliche
Voraussetzung, das dieses Mal die Entscheidungen bis zum Schluss gemeinsam
getragen würden und der Rat seiner Bedeutung als Forum der gewählten Vertreter
der Bürgerschaft gerecht werde. Die BürgerInnen müssten auf diesen Weg
mitgenommen und weitere Investoren für das Projekt gewonnen werden. Das sei
neben dem Erwerb der Grundstücke eine der schwierigsten Aufgaben.
Da Jever für das Wohnen in der
Innenstadt prädestiniert sei, könne in diesem Bebauungsplan eine erhöhte
Geschosszahl aufgenommen werden.
Andererseits müsse der Verkehr jedoch soweit wie möglich aus dem
Stadtkern herausgehalten und dem Parkhaus zugeleitet werden. Dieses seien
Maßnahmen, die im Rahmen eines Verkehrskonzeptes vor der Erstellung des Bebauungsplanes
erarbeitet werden müssten.
Außerdem müsse untersucht werden, ob
Teile der Bausubstanz, zumindest aber die Fassaden, noch erhalten werden
könnten. Die Gesamtfassade dürfe auf keinen Fall einheitlich werden, sondern
müsse kleinteilig gestaltet werden. Die Einzeichnung von Plätzen und
Wasserspielen werde begrüßt. Es sollte seines Erachtens darüber nachgedacht
werden, ob neben dem Hotel, dem Vollversorger und den Wohnungen auch
Möglichkeiten bestünden, Kinderbetreuungsangebote, die Tourismus GmbH, die
Stadtbücherei, Seniorentreffs oder ein Mehrgenerationenhaus in diesem Bereich
unterzubringen. Dem demographischen Wandel sollte dadurch Rechnung getragen
werden, dass auch bei der Gestaltung der Wohnungen ein Zusammenleben von jung
und alt mit eventuellen Gemeinschaftsräumen berücksichtigt werde. Ferner sei es
der Wunsch seiner Fraktion, eine moderne zukunftsorientierte Energieversorgung
mit einem Blockheizkraftwerk vorzusehen.
Der Abriss und der anschließende Aufbau
müsse in Teilabschnitten vollzogen werden, damit nicht über einen langen
Zeitraum ein großer Kern der Stadt vollkommen brach liegen werde.
Beigeordneter Schönbohm begrüßt die gesamten Planungen und
sieht darin eine große Chance. Die heutigen Entscheidungen seien sicherlich ein
erster richtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch werde es noch in
vielen Bereichen erheblichen Planungs- und Gesprächsbedarf geben. Die
SWG-Fraktion werde das Vorhaben grundsätzlich unterstützen.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: