Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 91 „Altstadt-Quartier“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.  Ziel dieses Bebauungsplanes ist u.a. die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und die weitere Beordnung des gesamten Bereiches St.-Annen-Straße, Kleine Wasserpfortstraße, Große Wasserpfortstraße und Steinstraße. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Beigeordneter Schwanzar führt aus, die Aufstellung dieses Bebauungsplanes sei ein historischer Akt. Wenn dieses Projekt gelinge, könnten alle Beteiligten sicherlich mit Recht stolz darauf sein. Bis es gelinge, sei es jedoch noch ein weiter Weg, auf dem die Stadt Jever sich klar überlegen müsse, was sie möchte und wozu sie nicht bereit sei. Ganz besonders wichtig sei es, dass Rat und Verwaltung einerseits und die Investoren mit ihren Beauftragten andererseits auf gleicher Augenhöhe verhandelten. Deshalb werde von seiner Fraktion vorgeschlagen, sich ähnliche Projekte in anderen Städten anzusehen, um sich eine bessere Meinung bilden zu können. Hierfür biete sich das Burgstraßenprojekt und die Siedlung Lindenbogen in der Stadt Oldenburg besonders an.

 

Seine Fraktion sei für eine Realisierungsgesellschaft, wie sie im Rahmen der Vorgespräche von der FPD-Fraktion vorgeschlagen worden sei. Dabei sei jedoch eine wesentliche Voraussetzung, das dieses Mal die Entscheidungen bis zum Schluss gemeinsam getragen würden und der Rat seiner Bedeutung als Forum der gewählten Vertreter der Bürgerschaft gerecht werde. Die BürgerInnen müssten auf diesen Weg mitgenommen und weitere Investoren für das Projekt gewonnen werden. Das sei neben dem Erwerb der Grundstücke eine der schwierigsten Aufgaben.

 

Da Jever für das Wohnen in der Innenstadt prädestiniert sei, könne in diesem Bebauungsplan eine erhöhte Geschosszahl aufgenommen werden.  Andererseits müsse der Verkehr jedoch soweit wie möglich aus dem Stadtkern herausgehalten und dem Parkhaus zugeleitet werden. Dieses seien Maßnahmen, die im Rahmen eines Verkehrskonzeptes vor der Erstellung des Bebauungsplanes erarbeitet werden müssten.

 

Außerdem müsse untersucht werden, ob Teile der Bausubstanz, zumindest aber die Fassaden, noch erhalten werden könnten. Die Gesamtfassade dürfe auf keinen Fall einheitlich werden, sondern müsse kleinteilig gestaltet werden. Die Einzeichnung von Plätzen und Wasserspielen werde begrüßt. Es sollte seines Erachtens darüber nachgedacht werden, ob neben dem Hotel, dem Vollversorger und den Wohnungen auch Möglichkeiten bestünden, Kinderbetreuungsangebote, die Tourismus GmbH, die Stadtbücherei, Seniorentreffs oder ein Mehrgenerationenhaus in diesem Bereich unterzubringen. Dem demographischen Wandel sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass auch bei der Gestaltung der Wohnungen ein Zusammenleben von jung und alt mit eventuellen Gemeinschaftsräumen berücksichtigt werde. Ferner sei es der Wunsch seiner Fraktion, eine moderne zukunftsorientierte Energieversorgung mit einem Blockheizkraftwerk vorzusehen.

 

Der Abriss und der anschließende Aufbau müsse in Teilabschnitten vollzogen werden, damit nicht über einen langen Zeitraum ein großer Kern der Stadt vollkommen brach liegen werde.

 

Beigeordneter Schönbohm begrüßt die gesamten Planungen und sieht darin eine große Chance. Die heutigen Entscheidungen seien sicherlich ein erster richtiger Schritt in die richtige Richtung, dennoch werde es noch in vielen Bereichen erheblichen Planungs- und Gesprächsbedarf geben. Die SWG-Fraktion werde das Vorhaben grundsätzlich unterstützen.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: