Sitzung: 21.02.2008 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/474/2008
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Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der
Veränderungssperre Nr. 10 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch. Diese
Veränderungssperre wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91
„Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Gr. Wasserpfortstraße“ erlassen. Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist
Bestandteil dieses Beschlusses. |
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Der Rat der Stadt Jever beschließt: