Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der Veränderungssperre Nr. 10 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch. Diese Veränderungssperre wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 91 „Altstadt-Quartier St.-Annen-Straße/Gr. Wasserpfortstraße“ erlassen. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs der Veränderungssperre ist Bestandteil  dieses Beschlusses.

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: