Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

Der allen Ratsmitgliedern vorliegende Entwurf der Satzung der Stadt Jever über Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird als Satzung beschlossen.

 

Diese Satzung tritt rückwirkend ab 01. Jan. 2008 in Kraft. Mit In-Kraft-Treten tritt gleichzeitig die Satzung der Stadt Jever über Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz sowie Verdienstausfall für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr vom 01. Jan. 1999 außer Kraft.

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: