Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5

Dem beigefügten Entwurf einer Satzung zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer wird zugestimmt.


VA Rüstmann erläutert den Sachverhalt.

 

RH Schüdzig teilt mit, dass seine Fraktion die Einführung der Zweitwohnungssteuer ablehne. Die Verwaltung habe so schon genug Arbeit und offene Baustellen, wie z.B. die Eröffnungsbilanz.

 

RF Thomßen führt aus, dass die Einführung der Zweitwohnungssteuer für die Verwaltung einen erheblichen Aufwand bedeute, so dass in Frage zu stellen sei, ob sich diese überhaupt lohne. Ferner wäre wieder mit Klagen zu rechnen.

 

RH Theemann merkt an, dass eine verlässliche Prognose erstellt werden sollte, bevor die Bürger unnötig mit Fragebögen belästigt würden.

 

VA Rüstmann nimmt auf die Ausführungen des RH Schüdzig Bezug, und weist darauf hin, dass die Vermögensbewertung im diesem Jahr fertiggestellt werde.

 

RF Bunjes erläutert, dass die SPD-Fraktion die Einführung der Zweitwohnungssteuer seit Jahren fordere und sie auch Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sei. Die vorliegende Satzung sei nun die Vorbereitung zur Einführung und nicht die Einführung selbst. Deshalb sollte man diesen Schritt vollziehen, um Klarheit über das Potenzial einer Zweitwohnungssteuer zu erlangen.

 

RF Rasenack betont, dass die Einführung der Zweitwohnungsteuer eine notwendige Maßnahme zur Reduzierung des langjährigen Defizites sei. Die Zweitwohnungssteuer würde zudem auch keine „Armen“ treffen. Die mit der Einführung verbundene Mehrarbeit für die Verwaltung sollte in Kauf genommen werden.

 

Bürgermeister Albers macht darauf aufmerksam, dass dieses Thema nur in Angriff genommen werden könne, wenn die Satzung beschlossen werde. Eine seriöse Bewertung der Angelegenheit sei ohne Befragung der Betroffenen nicht möglich. Neue Aufgaben hätten immer Mehrarbeit zur Folge.

 

RH Theemann merkt an, dass aus seiner Sicht keine Bürgerbefragung zu rechtfertigen sei, wenn vorher nicht feststehe, dass sich die Angelegenheit rechne.

 

VA Rüstmann führt zur Mehrarbeit aus, dass 368 Fragenbögen verschickt würden und die Auswertung der Antworten ca. 3-4 Tage beanspruche. Die Erhebung der Zweitwohnungssteuer wird dann sicherlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Wenn der Rat eine klare Entscheidungsgrundlage habe wolle, sollte dem Satzungsentwurf zugestimmt werden.

 

RF Rasenack führt hierzu aus, dass die Situation so sei, dass es auf jede Einnahme ankomme. Von daher sollte man auch jede Möglichkeit der Einnahmeverbesserung nutzen, auch wenn vielleicht nur  20.000,00 € erzielt werden könnten. Die Einführung sei nun mal für das Haushaltssicherungskonzept beschlossen und der Kommunalaufsicht vorgeschlagen worden.

 

VA Rüstmann ergänzt, dass er ein konsequentes Handeln zur Verbesserung der Haushaltssituation vermisse.

 

RH Theemann merkt an, dass die Einführung der Zweitwohnungssteuer nicht nur gut-situierte Bürger treffe. Jede neue Steuer sei eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Bürger. Für die Verwaltung bedeute diese erstmal einen zusätzlichen Aufwand, da sie Mehrarbeit nach sich ziehe. Es müsse vorab überschlagen werden können, ob der Aufwand und die daraus resultierenden Einnahmen in einem ausgewogenen Verhältnis stünden.

 

Der Vorsitzende gibt seinen Vorsitz an RH von Ewegen ab und erklärt, dass die Satzung nicht ohne vorherige Kostenermittlung beschlossen werden solle. Sodann übernimmt er wieder den Vorsitz.

 

RF Bunjes erwidert, dass der anfängliche Aufwand nicht unterschätzt werden dürfe, man müsse aber die langfristige Entwicklung sehen. Die Dinge würden sich vereinfachen, wenn die Veranlagung eingeführt sei. Zudem sei bei einer Ablehnung der Zweitwohnungssteuer mit Konsequenzen der Kommunalaufsicht zu rechnen, da diese in das Haushaltssicherungskonzept aufgenommen worden sei.

 

Nach abschließender Diskussion lässt der Vorsitzende über die Beschlussvorlage abstimmen.