Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Der geänderte Entwurf zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RF Rasenack schlägt vor, den Steuersatz nicht auf 15 %, sondern  auf 20 % anzuheben.

 

VA Rüstmann teilt auf Anfrage mit, dass diese Anhebung wohl keine erdrosselnde Wirkung habe und damit möglich sei.

 

Sodann stellt RF Rasenack den Antrag auf Anhebung des Steuersatzes auf 20 %.

 

RH Schüdzig trägt den Antrag von RF Rasenack mit. Er erklärt, dass diese Anhebung sicherlich von größerem Nutzen sei als die Einführung einer neuen Steuer.

 

Der Vorsitzende gibt seinen Vorsitz an seinen Stellvertreter weiter und erklärt, eine Erhöhung von 12 auf 20 % sei sehr „happig“ für die Spielhallenbetreiber. Man sollte  auch an die Verpächter der Hallen denken, die Konsequenzen zu tragen hätten, wenn eine Halle geschlossen werde. Anschließend übernimmt er wieder den Vorsitz.

 

RF Thomßen schlägt vor, die Steuer in zwei Schritten anzuheben, und zwar 2017 auf 16 % und 2018 auf 20 %.

 

RF Rasenack erklärt, dass die großen Gewinnspannen der Betreiber keine Rücksichtnahme erforderten.

 

RF Thomßen stellt sodann den Antrag, die Erhöhung in 2 Schritten durchzuführen.

 

Der Vorsitzende lässt nach der Diskussion zunächst über den Antrag von RF Rasenack als weitergehenden Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                5 Ja        2 Nein

 

Somit ist der Antrag von RF Rasenack, die Steuer auf 20 % anzuheben, angenommen.

 

Im Anschluss lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag mit der Änderung des Steuersatzes aus § 7 Nr. 2 auf 20 v.H. abstimmen.