Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

a)      Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwassergebühr der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr bleibt mit 2,93 €/m³ unverändert.

b)     Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung für die Niederschlagswassergebühr der kostenrechnenden Einrichtung Abwasserbeseitigung wird mit Zustimmung zur Kenntnis genommen. Die Gebühr wird auf 0,40 €/m² gesenkt.

c)      Die im Entwurf vorliegende 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Jever vom 10.12.2009 wird als Satzung beschlossen.

 

 


VA Rüstmann führt ein.

 

RF Rasenack fragt an, wie der Wert der Einleitungsmenge zustande kommt und wieso  dieser angestiegen sei.

 

VA Rüstmann erläutert hierzu, dass sich die prognostizierte Einleitungsmenge aus der   Jahresabrechnung des OOWV für 2015 ergebe. Ferner seien die Abwassermengen der Großeinleiter (Brauerei und Upjever) in 2016 durch Messeinrichtungen für 10 Monate bekannt.

 

Der Vorsitzende lässt im Anschluss über die Beschlussvorlage abstimmen.