Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 21, Enthaltungen: 0

Dem beigefügten Entwurf einer Satzung zur Vorbereitung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer wird zugestimmt.

 


Ratsherr Janßen erklärt, dass die Stadt Jever ihre Einnahmesituation verbessern müsse. Am Anfang des Jahres sei das Haushaltssicherungskonzept mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen worden, welches die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vorsehe. Diese solle in den Jahren 2017 bis 2019 jeweils 40.000 Euro an Mehreinnahmen erbringen. Er stellt sich die Frage, wie denn der Haushalt künftig stabilisiert werden solle, wenn Einnahmemöglichkeiten, die niemanden weh tun, ignoriert würden. Er erinnert daran, dass noch Gelder für die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Masterplan benötigt würden. Um weitere Einnahmen zu erzielen, sei es für die SPD-Fraktion keine Alternative, die anderen Steuern, wie z.B. die Grundsteuer, zu erhöhen oder die Leistungen für die Bürger/-innen zu kürzen. Er betont, dass es bei dieser Beschlussfassung nicht um die Einführung der Steuer gehe, sondern lediglich darum, mit der Verabschiedung der Satzung der Verwaltung einen Arbeits- bzw. Prüfauftrag zu geben, um festzustellen, welche Einnahmen damit erzielt werden könnten. Die endgültige Entscheidung über die Einführung einer Zweitwohnungssteuer könne erst fallen, wenn auch genaue Zahlen vorliegen würden.

 

Ratsherr Schönbohm merkt an, dass die Verabschiedung einer Satzung nicht der erste Schritt sein könne. Zudem sei den Bürger/-innen die Einführung einer neuen Steuer in der jetzigen Situation nur schwer zu vermitteln. Die Tatsache, dass es sich bei der Einführung einer Zweitwohnungssteuer um eine Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes handle, bedeute für ihn nicht, dass diese auch zwingend umgesetzt werden müsse. Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass viele Maßnahmen der Haushaltsicherung nicht umgesetzt worden seien.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: