Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Entwurf zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.

 

Der Steuersatz in § 7 Nr. 2 wird auf 20 v. H. festgesetzt.

 


Ratsherr Janßen führt aus, dass dem Antrag der SPD-Fraktion in der Fachausschusssitzung, den Steuersatz von 15 % auf 20 % zu erhöhen, zugestimmt worden sei. Spielhallen verschönerten nicht das Stadtbild und trügen auch nicht zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger/-innen bei. Die Stadt Jever werde mit der Festsetzung des Steuersatzes ihren Gestaltungsspielraum positiv ausnutzen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Janßen erläutert Herr Rüstmann, dass die Erhöhung der Steuer von 15 % auf 20 % ungefähr 110.000 Euro an Mehreinnahmen einbringe.

 

Ratsherr Schönbohm erklärt, dass die SWG-Fraktion die Steuererhöhung nicht in erster Linie als Einnahmequelle sehe, um den Haushalt zu sanieren, sondern als vorbeugende Maßnahme, um möglicherweise die Problematik der Spielsucht, insbesondere bei Jugendlichen, etwas eindämmen zu können.

 

Der Ratsvorsitzende lässt dann über den Beschlussvorschlag abstimmen: