Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0012/2016-2021
Die Fortschreibung des Masterplans „Perspektive Jever“ wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung erhält den Auftrag, die jeweiligen Maßnahmen
entsprechend der damit verbundenen Prioritätenliste abzuarbeiten.
Ratsherr Janßen erklärt, dass es richtig sei, die
Fortschreibung des Masterplanes zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Fortschreibung
des Masterplanes wisse der Rat, welche Investitionen in den nächsten fünf
Jahren anstehen würden. Er teilt
mit, dass die SPD-Fraktion großen Wert darauflege, dass jede einzelne Maßnahme
in den Gremien des Rats beraten, beschlossen und auch im Haushalt abgesichert
werde. Er ergänzt, dass für ein
Dorfgemeinschaftshaus in Cleverns keine Gelder vorgesehen seien. Die
SPD-Fraktion stehe aber dahinter, dass die Clevernser ein Dorfgemeinschaftshaus
bekommen würden, wenn nötig auch mit Hilfe der Stadt. Er weist darauf hin, dass das Grundgesetz die Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland fordere, welches auch für ganz
Jever gelte. Aus seiner Sicht bestehe gerade in den Außenbereichen von Jever
ein gewisser Nachholbedarf, da dort eine Schieflage entstanden sei, der man
gegensteuern müsse. Für die SPD-Fraktion stehe die Sanierung der Turnhalle an
der Grundschule Harlinger Weg, die Umsiedlung des Sportsplatzes, die Sanierung
bzw. der Umbau der Feuerwehrgebäude in Jever und Cleverns, die Fortführung des
Sanierungsgebietes IV und der weitere Straßenausbau an erster Stelle.
Abschließend weist er daraufhin,
dass eine Umsetzung aller Maßnahmen aus finanziellen Gründen wahrscheinlich
schwierig werde.
Ratsherr Albers ergänzt, dass auch der Bau des Radweges L
813, der Lückenschluss zwischen dem Ortsteil Sandelermöns und Cleverns, eine
Maßnahme des Masterplanes darstelle. Er
bittet die Verwaltung um die Ausarbeitung eines Vorschlages, wie diese Maßnahme
realistisch angegangen werden könne. Da es sich bei dem Bau des Radweges um
einen langwierigen Prozess handle, sollte die Realisierung dieser Maßnahme
nicht an letzter Stelle stehen. Er
halte es für sinnvoll, diese Maßnahme in die planerischen Vorarbeiten und den
Flächenankauf aufzusplitten und dann auf zwei bis drei Jahre aufzuteilen.
Der Ratsvorsitzende lässt dann über den Beschlussvorschlag
abstimmen: