Die Bürgermeisterin weist Herrn Ralph Habersetzer auf die ihm nach den §§ 25 - 27 NGO obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Treuepflicht) hin.

 

Die Verpflichtung geschieht durch Handschlag und wird durch Unterschriftsleistung aktenkundig gemacht.