Herr Harjes fragt an, ob es möglich sei, die Abstandsregelungen für Spielotheken zu ändern, um den Betreibern weitere Neueröffnungen zu erschweren.

 

Bürgermeister Albers antwortet, dass zur bestehenden Gesetzeslage ergänzende Regelungen seitens der Stadt voraussichtlich nicht möglich seien, insbesondere deswegen nicht, weil Jever einen sehr verdichteten Stadtkern habe.

 

Herr Harjes fragt des Weiteren an, ob die vorhandenen Krippenplätze den Bedarf decken würden.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass hier zukünftig Engpässe zu erwarten seien und man daher plane, noch eine weitere Krippe, gegebenenfalls am Standort „Blumenkohl“ zu errichten. 

 

Herr Steinborn ergänzt, dass die Kinderzahlen gerade auch in Jever entgegen allen Prognosen und den eigenen Erwartungen verhältnismäßig stark gestiegen seien. Deswegen müsse man allein für den Krippenbereich 60 weitere Kinder mit einem Rechtsanspruch einplanen, von denen vorrausichtlich ein größerer Teil einen Platzbedarf geltend machen werde.

Gründe für den Anstieg seien in erster Linie Zuzüge junger Familien aufgrund der ausgewiesenen großen Neubaugebiete aber auch ein relativ starker Anstieg der Geburtenzahlen. Hinzu kämen, wenn auch in einem geringeren Anteil, die Kinder von Migranten.

Die nach dem Kinderbetreuungskonzept eingerichtete Fachstelle Kinderbetreuung habe sich dieser Problematik bereits angenommen und versuche Lösungsmöglichkeiten zu finden und aufzuzeigen. 

 

Frau Golland führterr  aus, dass nach ihren Erfahrungen Krippenplätze, im Gegensatz zur Kindertagespflege, immer mehr in Anspruch genommen würden und man sich hierauf verstärkt einstellen müsse.

 

Herr Harjes fragt an, ob die Möglichkeit einer interkommunalen Zusammenarbeit, beispielsweise mit der Stadt Schortes möglich wäre.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass die Stadt Jever verpflichtet sei, zunächst den Rechtsanspruch für die „eigenen Kinder“ zu erfüllen und er somit für eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich derzeit keinen Raum sehe.

 

Frau Bachner-Zander regt an, den Stadtelternrat der Kindertagesstätten in die Planungen über Betreuungsplätze und der Kindergartenarbeit insgesamt mit einzubinden, wie dies beispielsweise auch beim Stadtelternrat der Grundschulen der Fall sei.

 

Herr Heeren antwortet, dass dies bereits seit Jahren entsprechend praktiziert werde und zwar im Rahmen einer Beteiligung von Vertreterinnen bzw. Vertretern des Stadtelternrates der Kindertagesstätten im Arbeitskreis Kinderbetreuung, der mehrmals jährlich zusammenkomme, um aktuelle Entwicklungen und Problematiken zu besprechen.