Herr Steinborn teilt mit, dass er an der Beratung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilnehmen werde, um jegliche denkbaren Beeinflussungen von vornherein auszuschließen. Er verlässt daraufhin den Sitzungssaal.

 

 

Anschließend begrüßt die Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Pastor Möllenberg vom Diakonischen Werk Jever e.V..

 

Sie bittet Herrn Möllenberg zur Thematik um die Geschäftsführung beim Diakonischen Werk Jever e.V. hinsichtlich der Organisation und Trägertätigkeiten bezüglich der innerstädtischen Kindertagesstätten auszuführen.

 

Herr Möllenberg geht zunächst auf die Zusammenarbeit bzw. das Verhältnis der Stadt Jever zur Kirchengemeinde Jever im Allgemeinen ein. Diesbezüglich merkt er an, dass es neben den Kindertagesstätten ein seit Jahren gut funktionierendes Miteinander hinsichtlich der originär in der Zuständigkeit der Stadt Jever liegenden Friedhofsverwaltung und auch bei der Bewirtschaftung der Parkplätze auf dem Kirchplatz gebe. Darüber hinaus leiste die Kirche in ihren Gemeindehäusern Am Kirchplatz und in der Zerbster Straße eine umfangreiche Seniorenarbeit, halte ein vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche vor und unterstütze mehrere Selbsthilfegruppen.

 

Das größte Aufgabenfeld sei jedoch zweifellos die Trägerschaft der innerstädtischen Kindertagesstätten. Hier bediene sich die Kirche des Diakonischen Werkes Jever e.V. dessen satzungsgemäßer Vorsitzender er sei. Die Zusammenarbeit in der Kinderbetreuung von Stadt und Kirche existiere mittlerweile seit 54 Jahren, wobei man seinerzeit mit nur einer Kindergartengruppe gestartet sei.

Die „Landschaft“ der Kindertagesstätten hätten sich jedoch, insbesondere in den letzten Jahren, stark verändert, sowohl in quantitativer Hinsicht als auch im qualitativen Bereich. 

Früher habe der jeweils geschäftsführende Pastor als Vereinsvorsitzender die Geschäfte um die Kindertagesstätten noch „nebenher“ mit erledigen können. Der damit verbundenen Verantwortung und den sich daraus ergebenden Haftungsfragen sei man sich nicht im erforderlichen Maße bewusst gewesen. Jetzt habe man darauf reagiert, eine neue Vereinssatzung beschlossen und sich auch versicherungsmäßig abgesichert. Dennoch sei die massiv gestiegene Aufgabenfülle nicht mehr allein vom Vereinsvorsitzenden zu bewerkstelligen.

Der Haushalt der Kindertagesstätten belaufe sich zwischenzeitlich auf 2,7 Millionen EUR und das Diakonische Werk beschäftige ca. 70 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

An den Personalkosten beteilige sich die Oldenburgische Landeskirche mit derzeit jährlich ca. 200.000,00 EUR zuzüglich der Kosten der Fachberatung. Die Kirchengemeinde stelle zudem das Gebäude in der Steinstraße seit der Einrichtung des dortigen Kindergartens der Stadt mietfrei zur Verfügung und erhebe auch keine anteiligen Kosten für die Vorstandsarbeit des Diakonischen Werkes.

 

Man halte mit den Krippen, den vielfältigen Kindergartengruppen, dem Waldkindergarten und den Integrationsgruppen für förderbedürftige Kinder alle Betreuungsangebote nach dem Kindertagesstättengesetz vor.

 

Die Auflagen für den Betrieb der Einrichtungen hätten sich durch neue gesetzliche Bestimmungen als auch Anordnungen und Vorgaben des Kultusministeriums (Landesjugendamt) stetig erhöht. Dies gelte für alle Bereiche, wie beispielsweise personalrechtliche Aspekte,  Gebäudesicherheit, Fortbildungen etc.. Zudem sei das Diakonische Werk, im Vergleich zu anderen Kommunen, in denen die Kirche  oftmals nur eine Einrichtung verwalte, in Jever gleich Träger von 4 Einrichtungen zuzüglich des Waldkindergartens.

Daher sei eine Unterstützung des Vereinsvorsitzenden durch einen Geschäftsführer dringend erforderlich geworden. Man habe diesen zunächst mit eingesparten Stunden sowie einem städtischen Zuschuss finanziert und nunmehr den Bedarf auf eine entsprechende Halbtagsstelle ermittelt.

 

Die Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Möllenberg für seine umfangreichen Ausführungen und Erläuterungen.

 

Herr Cremer erklärt, dass geprüft werden müsse, ob diese Kosten wirklich erforderlich seien und auch insgesamt Gelder eingespart werden könnten, wenn man die Trägerschaft anders regeln würde. Beispielsweise habe die Gemeinde Wangerland seinerzeit die Trägerschaft aller Kindergärten in ihrem Bereich wieder selber übernommen als die Kirche den Personalkostenzuschuss von 20 v.H. auf nunmehr 10 v.H. gesenkt habe.

 

Herr Möllenberg führt aus, dass die Oldenburgische Landeskirche jährlich mehr als 5 Millionen EUR für die Kindertagesstätten in ihrem Bereich aufbringe. Diese Betrag dürfe nach einer Synodenentscheidung auch nicht mehr wesentlich überschritten werden, sodass beschlossen wurde, statt einer Personalkostenbezuschussung (10 v.H.) zukünftig eine Bezuschussung jeder einzelnen Gruppe mit einem Festbetrag von ca. 9.000,00 EUR einzuführen. Damit würde der Zuschuss vorerst in der bisherigen Höhe verbleiben jedoch für die Zukunft  auf einem festem Niveau eingefroren. Auch werde die Kirche keine weiteren Trägerschaften für Kindertagesstätten übernehmen. Dies gelte insbesondere für Jever, wo bereits 4 Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirche liegen würden. Andernorts sei es eher üblich, dass die Kirche in den Gemeinden jeweils nur eine Einrichtung betreibe.

 

Herr Cremer teilt mit, dass die ganze Thematik sehr komplex sei und daher darüber nicht in dieser Sitzung entschieden werden könne. Es bestehe bei ihm und auch in seiner Fraktion noch ein erheblicher Aufklärungs- und Informationsbedarf.  

 

Herr Harjes führt aus, dass man eine über 50 Jahre bestehende gute Zusammenarbeit nicht gleich „über Bord werfen“ sollte. Andererseits sei auch in seiner Fraktion noch Beratungsbedarf gegeben, bevor man zu einer Entscheidung kommen könne.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass man für den Haushalt 2017 eine zeitnahe Entscheidung haben müsse. Da man derzeit noch einen ungekündigten Vertrag mit der Kirche bzw. dem Diakonischen Werk habe, werde es zunächst bis Mitte 2018 ohnehin bei der Bezuschussung von 10 v.H. bleiben.

 

Anlass für den Beschlussvorschlag sei der Arbeitsauftrag an die Verwaltung, notwendige neue Vertragsverhandlungen mit dem Diakonischen Werk und der Kirchverwaltung aufzunehmen und einen entsprechenden neuen Vertrag dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei werde die Verwaltung belastbare Zahlen und Berechnungen vorlegen.

 

Herr Vahlenkamp bringt seine Befürchtung zum Ausdruck, dass die Kirche sich weiter aus der Finanzierung der Kindertagesstätten zurückziehen werde.

 

Herr Möllenberg entgegnet, dass sich aktuell nichts ändern werde sondern frühestens ab Mitte 2018. Auch danach werde der kirchliche Zuschuss bei ca. 200.000,00 EUR jährlich liegen.

Die Kostensteigerung für das laufende Jahr 2017 sei größtenteils darauf zurückzuführen, dass die kirchlichen MitarbeiterInnen in den Kindertagesstätten ab dem 01.01.2017 nach dem TVöD vergütet werden müssten und nicht mehr nach dem bisher angewandten und personalkostentechnisch günstigeren TVL.

 

Frau Remmers führt aus, dass ihr nicht klar sei, welches Aufgabenspektrum hinter der Geschäftsführerstelle stehe und wieso diese eine so hohe Dotierung erfordere. 

 

Herr Müller erklärt, dass der Einsatz einer Geschäftsführung über das Kuratorium beschlossen worden sei. Sein Aufgabenfeld umfasse neben seinen Tätigkeiten für die Organisation der Kinderbetreuung beim Diakonischen Werk auch trägerübergreifende Aufgaben wie das Monitoring hinsichtlich der erforderlich Betreuungsplätze, die Organisation und Koordination des Brückenjahres (Übergang vom Kindergarten zur Grundschule)  und des Weiteren bearbeite er auch städtische Aufgaben wie die  Erstellung bzw. Weiterentwicklung des Kinderbetreuungskonzeptes.

 

Er schlage daher vor, es zunächst bei einer Genehmigung dieser Stelle für 2017 zu belassen, um damit beim „Wort zu bleiben“. Gleichzeitig sollte der Auftrag für neue  Vertragsverhandlungen erteilt werden.

 

Herr Matern erklärt, dass auch er dies so sehe und man sich noch nicht über das Jahr 2017 hinaus festlegen sollte.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass er diese Vorgehensweise befürworte. Um den Fraktionen die noch erforderlichen Beratungen zu ermöglichen, plädiere er dafür, eine abschließende Entscheidung im Verwaltungsausschuss zu treffen und zwar in dessen übernächster Sitzung.

 

Dieser Vorschlag findet die einmütige Zustimmung des Ausschusses.   

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Der in der Vorlage unter den finanziellen Auswirkungen ausgewiesene Zuschussbetrag von 1.460.000,00 EUR beinhaltet auch die Weiterleitung der Landeszuwendung für die kirchlichen Einrichtungen für das beitragsfreie letzte Kindergartenjahr in Höhe von veranschlagten 90.000,00 EUR. Der städtische  Zuschuss an das Diakonische Werk beläuft sich dementsprechend auf 1.370.000,00 EUR.