Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsentwurf 2017 wird als Satzung beschlossen.


Der Vorsitzende regt an, die Teilhaushalte vorab in den einzelnen Ausschüssen zu beraten, bevor der Gesamthaushalt in dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften zur Diskussion gestellt werde. Hierdurch würde aus seiner Sicht die Vorbereitung erleichtert werden.

 

Sodann führt VA Rüstmann anhand der Vorlage in das Thema ein. Ferner teilt VA Rüstmann mit, dass die von der Verwaltung vorgenommenen Streichungen dem Protokoll als Anlage I beigefügt würden.

 

RH Schüdzig merkt an, dass der ausgeglichene Haushalt sehr positiv zu bewerten sei. Dabei trage seine Fraktion insbesondere die Ausgaben zum Brandschutz, für die Kindergärten / Hort  und die Ausgaben für die Turnhalle der Grundschule Am Harlinger Weg mit. Negativ sei allerdings, dass wieder in das Graftenhaus investiert werden müsse, obwohl das Gebäude erst ein paar Jahre stehe. Hinzu komme, dass insgesamt weniger Geld für die Bauunterhaltung zur Verfügung stehe. Der hohe Ausgabeposten für das Rathaus zur Anschaffung von Beamern sei kritisch zu betrachten. Insgesamt werde seine Fraktion dem Haushaltsentwurf aber zustimmen.

 

RH Funk dankt der Verwaltung für die gute Arbeit. Allerdings möchte er für die CDU-Fraktion den Antrag stellen, folgende Streichungen vorzunehmen:

 

1.

Seite 113 Fremdenverkehrsbeitrag

140.000,00 €

2.

Seite 15 Beamer Leinwand Rathaus mit Verdunklung

10.500,00 €

3.

Seite 15 Be- und Entlüftungsanlage Graftenhaus

4.000,00 €

4.

Seite 15 Beleuchtung Schaukästen  Graftenhaus

1000,00 €

5.

Seite 15 Anschaffung Fahrradboxen

2.000,00 €

6.

Seite 16 Erschließung Grenze inkl. Beleuchtung

43.300,00 €

7.

Neu: Fenster für das Oldschoolhus Moorwarfen

7.500,00 €

 

Nach Ansicht seiner Fraktion sei es an der Zeit, zum Fremdenverkehrsbeitrag Klarheit zu schaffen und ein eindeutiges Signal zu setzen, dass dieser wegfallen solle. Durch die übrigen Streichungen sei eine finanzielle Kompensation möglich.

 

VA Jones macht zum Punkt 6 darauf aufmerksam, dass bei der Streichung der Auszahlung für die Erschließung der Straße Grenze auch die Einzahlung der Erschließungsbeiträge in Höhe von 36.200,00 € auszuplanen sei.

 

VA Rüstmann erläutert zu Antrag, dass die meisten Streichungen den investiven Bereich  beträfen. Der Wegfall des Fremdenverkehrsbeitrages reiße jedoch ein Loch in den Ergebnishaushalt und müsse anders gegenfinanziert werden.

 

RF Thomßen fragt an, ob der Antrag der Grünen-Fraktion zur Anschaffung einer Fotovoltaik-Anlage im Haushalt Berücksichtigung gefunden habe.

 

Die Anfrage wird von VA Rüstmann bejaht.

 

Anmerkung außerhalb des Protokolls: Hierbei handelt es sich um ein Versehen, dass gegenüber der RF Thomßen bereits korrigiert worden ist.

 

Ferner fragt RF Thomßen an, ob der Wegfall des Fremdenverkehrsbeitrages auch eine Berücksichtigung bei den Preisen im Hotel-/ Gastronomiegewerbe finden würde.

 

Nachdem der  Vorsitzende den Vorsitz an RH Funk abgegeben hat, antwortet RH Eden, dass der bisherige Beitrag nicht eingepreist worden sei, da man damit gerechnet habe, dass der Beitrag „gekippt“ werden würde. Eine Umlegung auf die Preise würde im Fall der Beibehaltung des Beitrags zwangsläufig erfolgen.

 

RF Rasenack fragt an, ob Herr Eden beim Fremdenverkehrsbeitrag von einem Mitwirkungsverbot betroffen sei.

 

VA Rüstmann erläutert zu der Anfrage, dass es hier nicht um ein individuelles Sonderinteresse gehe, sondern um die Verfolgung von Gruppeninteressen, so dass nach seiner Ansicht kein Mitwirkungsverbot vorliege.

 

Bürgermeister Albers teilt mit, dass die Frage nach einem eventuellen Mitwirkungsverbot bis zur Ratssitzung abschließend geprüft werde.

 

RF Rasenack führt zum Haushalt aus, dass es sich bei dem Haushalt 2017 um ein Ausnahmejahr handele. Von daher sei kein finanzieller Spielraum gegeben, um auf den Fremdenverkehrsbeitrag zu verzichten. Die vom RH Funk vorgeschlagenen Streichungen böten keine ausreichende Kompensation für den Ergebnishaushalt. Sie befürchte vielmehr ein Einschreiten der Kommunalaufsicht, da die Einführung des Fremdenverkehrsbeitrags Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes gewesen und aus diesem bereits die Einführung der Zweitwohnungssteuer herausgenommen worden sei. Abschließend sei anzumerken, dass die SPD-Fraktion sich heute bei der Abstimmung über den Haushaltsentwurf 2017 enthalten werde, da die interne Beratung noch nicht abgeschlossen sei.

 

RH Funk gibt zu bedenken, dass ein Festhalten am Fremdenverkehrsbeitrag weitere rechtliche Risiken in sich berge.

 

RF Bunjes spricht sich für eine Beibehaltung des Fremdenverkehrsbeitrags aus. Die letzten Jahre habe durchgehend mit Haushaltssicherungskonzepten gearbeitet werden müssen, was in diesem Jahr ausnahmsweise entfalle. Deswegen könne perspektivisch jedoch nicht auf Einnahmen verzichtet werden. Im Umkehrschluss müssten sonst auch die Ausgaben für den Tourismus gekürzt werden.

 

RF Thomßen fragt nach dem jährlichen Verwaltungsaufwand für die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages.

 

VA Rüstmann erläutert hierzu, dass eine Mitarbeiterin zur Bearbeitung des Beitrages eine Zeitanteil von 15 Stunden in der Woche habe. Die schwierigen Sachverhalte würden von ihm bearbeitet. Somit beliefen sich die Personalkosten auf ca. 20.000,00 € pro Jahr.

 

RF Rasenack fragt, welche Konsequenzen der Kommunalaufsicht die Verwaltung erwarte, wenn der Fremdenverkehrsbeitrag gestrichen werde.

 

VA Rüstmann erklärt dazu, dass man zunächst keine Konsequenzen erwarte, da ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werde. Der Druck würde sich jedoch erhöhen, wenn die Folgejahre wieder Fehlbeträge bringen würden, was zu befürchten sei.

 

RH Theemann beurteilt den Haushaltsentwurf positiv. Er befürworte allerdings die Streichung des Fremdenverkehrsbeitrages. Er sei mit unkalkulierbaren juristischen Risiken verbunden und könne weitere Prozesskosten nach sich ziehen. Zudem kämen die Personalkosten hinzu. Aus seiner Sicht sei das Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen fragwürdig.

 

RH Eden berichtet, dass nach dem geschlossenen Vergleich ein abschließendes Gespräch mit seinem Anwalt stattgefunden habe. Dieser gebe einer erneuten Klage nach Korrektur der Satzung weiterhin gute Chancen. Von daher könnten zukünftige Prozessrisiken nicht ausgeschlossen werden.

 

Bürgermeister Albers ergänzt hierzu, dass die Rechtsprechung immer einer Dynamik unterliege. Dementsprechend kann ein neues Verfahren gerade bei einer komplexen Materie wie dem Fremdenverkehrsbeitrag auch zu neuen Beurteilungen führen. Dieses sei nicht zu verhindern, so dass auch eine Heilung der Satzung keine abschließende Sicherheit bringe.

 

RF Thomßen fragt nach den bisherigen Gerichtskosten.

 

VA Rüstmann erläutert hierzu, dass diese bei ca. 25.000 bis 30.000 € lägen. Allerdings sei es nicht seriös, die bisherigen Prozesskosten als laufenden Aufwand zu betrachten.  Letztlich sollten die bisherigen Kosten nicht davon abhalten, den Beitrag weiterhin zu erheben. Die dauerhafte Einnahme des Beitrages wäre nachhaltiger als die Streichung einiger Investitionen. Es dürfe nicht verkannt werden, dass der Verzicht auf den Fremdenverkehrsbeitrag den finanziellen Spielraum der Stadt weiter einschränke und andere unpopuläre Entscheidungen noch notwendiger machten, als sie es bislang schon seien.

 

Bürgermeister Albers bestätigt die Aussage von VA Rüstmann und weist darauf hin, dass der Rat sich diesen Fragen stellen müsse.

 

Auf Nachfrage erläutert VA Rüstmann sodann die Vorschläge der Verwaltung zur Gegenfinanzierung des Wegfalls des Fremdenverkehrsbeitrages im Haushalt 2017:

 

PSP-Element

Gegenstand

Ertrag

Aufwand

575.001.100

Fremdenverkehrsbeitrag

-140.000

 

611.001.100

Gewerbesteuer

+ 100.000

 

611.001.100

Gewerbesteuerumlage

 

+ 17.900

575.001.100

Aufwandskürzung

 

-20.000

365.001.100-300

Zuschuss LK

Kinderbetreuung

        -215.000

 

611.001.100

Kreisumlage

 

-219.600

611.001.100

Verz. Steuererst

 

-10.000

111.001.100

Aufw. Ehrenamtl. Tätigk.

 

+15.500

546.001.100

Parkgebühren

+10.000

 

Zwischensumme

 

-245.000

-216.200

Saldo

 

 

-28.800

Überschuss Entwurf

 

 

31.100

Neuer Überschuss

 

 

2.300

 

So würde im Ergebnishaushalt ein Überschuss in Höhe von 2.300,00 € erzielt werden.

 

RH Eden teilt mit, dass er mit einigen Gastronomen und Gewerbetreibenden Gespräche geführt habe. Er könne Zahlungen auf freiwilliger Basis von 10.000,00 bis 15.000,00 € offerieren. Eine Garantie für die nächsten 3 Jahre wäre möglich.

 

VA Rüstmann teilt mit, dass er diese Einnahme allerdings nicht in den Haushalt einplanen könne, da im Moment noch die Verbindlichkeit fehle.

 

RF Rasenack fragt nach, wie die von VA Rüstmann mitgeteilten 10.000,00 € für Nachverzinsung von Steuernachforderungen zustande kämen. Sie frage sich, ob diese in den letzten Jahren falsch berechnet worden seien.

 

VA Rüstmann erklärt hierzu, dass die Verzinsungen von Steuernachforderungen richtig berechnet worden seien. Haushaltszahlen seien immer Schätzungen, so dass dort ein gewisser Spielraum gegeben sei.

 

RF Rasenack nimmt Bezug auf die hohe Gewerbesteuerzahlung und fragt nach, was die betriebliche Umstrukturierung im Hinblick auf die Gewerbesteuer nach sich ziehe.

 

VA Rüstmann merkt hierzu an, dass die Umstrukturierung nur die Immobilienverwaltung des Unternehmens in Jever betreffe. Diese Gesellschaft verliere ihre Selbständigkeit und werde steuerlich zukünftig mit der üblichen Aufteilung nach Arbeitsplätzen über den Konzern veranlagt. Bei der Besteuerung des eigentlichen Kerngeschäftes gebe es keine Änderungen.

 

Der Vorsitz wird sodann vom RH Funk an den RH Eden zurückgegeben.

 

RF Rasenack gibt zur Kenntnis, dass sie mit der Rückgabe des Vorsitzes an RH Eden nicht einverstanden sei.

 

Sodann bittet RH Funk über seine Anträge im Einzelnen abzustimmen.

 

Antrag 1: Streichung von 140.00,00 € für den Fremdenverkehrsbeitrag

 

                Abstimmung:    mehrheitlich zugestimmt mit 5  Ja und  2 Nein

 

Da der Streichung des Fremdenverkehrsbeitrages zugestimmt wurde, ist folglich über den Vorschlag der Verwaltung zur Gegenfinanzierung des Ergebnishaushaltes abzustimmen.

 

                Abstimmung:    mehrheitlich zugestimmt mit 4 Ja und 3 Einhaltungen

 

Antrag 2: Streichung von 10.500,00 € für Beamer, Leinwand, Rathaus mit Verdunklung

 

                Abstimmung:    mehrheitlich zugestimmt mit 3 Ja 2 Nein und 1 Enthaltung

 

Antrag 3: Streichung von 4.000,00 € für  Be- und Entlüftungsanlage Graftenhaus

 

RH Theemann merkt hierzu an, dass diese Maßnahme vorher geprüft werden solle.

 

                Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt mit 3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung

 

Antrag 4: Streichung von 1.000,00 € Beleuchtung Schaukästen Graftenhaus

 

                Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt mit 3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung

 

Antrag 5: Streichung von 2.000,00 € für Anschaffung Fahrradboxen

 

                Abstimmung: mehrheitlich zugestimmt mit 4 Ja und 3 Nein

 

Antrag 6: Streichung von 7.100,00 € für Ausbau Grenze (hierin enthalten 43.300,00 € Ausgabe abzüglich. 36.200,00 € für Erschließungsbeitrag)

 

RF Bunjes erkundigt sich nach den jährlichen Unterhaltungskosten, wenn die Straße Grenze weiterhin nicht ausgebaut werde.

 

VA Rüstmann teilt hierzu mit, dass die jährlichen Kosten für die Instandsetzung des Weges ca. 2.000,00 € betragen.

 

RF Rasenack weist darauf hin, dass die Straße in diesem Jahr gewidmet werden solle und daher der Ausbau eigentlich folgerichtig wäre.

 

                Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt mit 3 Ja 3 Nein 1 Enthaltung

 

Antrag 7: Aufnahme von 7.500,00 € für neue Fenster für das Old Schoolhus Moorwarfen

 

Hierzu macht VA Rüstmann den Vorschlag, diese Position ggfs. über den Nachtragshaushalt einzustellen, da zur Zeit keine Deckung gegeben sei.

 

RH Funk zieht sodann den Antrag zurück.

 

Im Anschluss der Diskussion lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag inklusive den vorgenannten Änderungen abstimmen, die dem Protokoll als Anlage II beigefügt sind.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes wird einschließlich der in dieser Sitzung beschlossenen Änderungen als Satzung beschlossen.