Herr Dr. Funk berichtet von Mitteilung eines Anliegers der Mühlenstraße. Dieser habe sich darüber beschwert, dass die Müllabfuhr und die Kehrmaschine der Straßenreinigung zur selben Zeit in der Mühlenstraße unterwegs seien. Außerdem sei die Kehrmaschine zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr zur Hauptverkehrszeit unterwegs. Er bittet um Klärung, ob dieses nicht anders geregelt werden könne.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Zuständig für die Straßenreinigung ist die Abteilung 3. Die Anregungen werden an Herrn Schwarz zur Beantwortung weitergeleitet.