Sitzung: 08.03.2017 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0079/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Der
Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes wird zur Kenntnis
genommen. Die Stadt Jever behält sich vor, dazu eine gesonderte Stellungnahme
abzugeben.
Herr
Eden von der unteren
Naturschutzbehörde erläutert den rechtlichen Status des Landschaftsrahmenplanes
(LRP). Er stellt mittels Projektion die Vorgehensweise der Sachdatenerhebung
und der Planentwicklung vor. Diese Folien liegen der Niederschrift als Anlage
bei.
Herr
Meier, untere
Naturschutzbehörde, betont, dass die Zielvorstellungen des Naturschutzes in
diesem Plan ohne Abwägung mit anderen Erfordernissen wie Landwirtschaft,
Verkehr etc. aufgestellt werden. Eine rechtlich verbindliche Form erfolge erst
im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), welches die verschiedenen
Anforderungen zusammenfasst und dabei abwägt. Dennoch diene auch der LRP als
fachliche Vorlage für weitergehende Vorhaben z.B. den Gemeinden als
Datengrundlage bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.
Herr
Cremer bedauert, dass
in den vorgestellten Beispielen des Fachgutachtens der südwestliche Teil des
Stadtgebietes nicht erläutert wurde. Er fordert eine Bereitstellung aller
vorhandenen Daten per CD o.ä.
Die Vertreter der Naturschutzbehörde
erläutern den formalen Gang bei der Aufstellung des Planes. Gegenüber dem LRP
des Landkreises von 1996 seien dazu die Vorgaben erheblich konkretisiert
worden. Es werde in Kürze ein Vorentwurf veröffentlicht. Stellungnahmen seien
dann in der 4wöchigen Auslegung zu fachlichen Aussagen möglich.
Herr
Janßen erkundigt sich,
ob bereits Veränderungen im Naturhaushalt gegenüber dem Plan von 1996
festgestellt worden seien, positiv wie auch negativ. Herr Meier berichtet dazu von der Grundwasserproblematik, die im
hiesigen Bereich durch die „Vermaisung“ wieder zu einer Erhöhung des Nitrats im
Grundwasser geführt habe. Die Werte liegen aber noch im Normbereich. Herr Meier weist dazu auf eine Tagung
zum Thema Düngung am 28.3.17 hin. Er betont, dass die Landwirtschaft im
rechtlich erlaubten Rahmen arbeite. Nur der Staat kann durch die Gesetze hier
Änderungen vorgeben.
Herr
Janßen betont, dass die
Stadt über ihre Vertreter im Kreistag und über den Verwaltungsausschuss
Möglichkeiten habe, auch politisch in die Planentwicklungen insbesondere beim
RROP mitzuwirken.
Die Verwaltung kündigt an, die
vorliegenden Daten zum Landschaftsrahmenplan den Ausschussmitgliedern zur
Verfügung zu stellen.
Der
Vorsitzende lässt abstimmen.