Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes wird zur Kenntnis genommen. Die Stadt Jever behält sich vor, dazu eine gesonderte Stellungnahme abzugeben.

 


Herr Eden von der unteren Naturschutzbehörde erläutert den rechtlichen Status des Landschaftsrahmenplanes (LRP). Er stellt mittels Projektion die Vorgehensweise der Sachdatenerhebung und der Planentwicklung vor. Diese Folien liegen der Niederschrift als Anlage bei.

Herr Meier, untere Naturschutzbehörde, betont, dass die Zielvorstellungen des Naturschutzes in diesem Plan ohne Abwägung mit anderen Erfordernissen wie Landwirtschaft, Verkehr etc. aufgestellt werden. Eine rechtlich verbindliche Form erfolge erst im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP), welches die verschiedenen Anforderungen zusammenfasst und dabei abwägt. Dennoch diene auch der LRP als fachliche Vorlage für weitergehende Vorhaben z.B. den Gemeinden als Datengrundlage bei der Aufstellung von Bebauungsplänen.

Herr Cremer bedauert, dass in den vorgestellten Beispielen des Fachgutachtens der südwestliche Teil des Stadtgebietes nicht erläutert wurde. Er fordert eine Bereitstellung aller vorhandenen Daten per CD o.ä.

Die Vertreter der Naturschutzbehörde erläutern den formalen Gang bei der Aufstellung des Planes. Gegenüber dem LRP des Landkreises von 1996 seien dazu die Vorgaben erheblich konkretisiert worden. Es werde in Kürze ein Vorentwurf veröffentlicht. Stellungnahmen seien dann in der 4wöchigen Auslegung zu fachlichen Aussagen möglich.

Herr Janßen erkundigt sich, ob bereits Veränderungen im Naturhaushalt gegenüber dem Plan von 1996 festgestellt worden seien, positiv wie auch negativ. Herr Meier berichtet dazu von der Grundwasserproblematik, die im hiesigen Bereich durch die „Vermaisung“ wieder zu einer Erhöhung des Nitrats im Grundwasser geführt habe. Die Werte liegen aber noch im Normbereich. Herr Meier weist dazu auf eine Tagung zum Thema Düngung am 28.3.17 hin. Er betont, dass die Landwirtschaft im rechtlich erlaubten Rahmen arbeite. Nur der Staat kann durch die Gesetze hier Änderungen vorgeben.

Herr Janßen betont, dass die Stadt über ihre Vertreter im Kreistag und über den Verwaltungsausschuss Möglichkeiten habe, auch politisch in die Planentwicklungen insbesondere beim RROP mitzuwirken.

Die Verwaltung kündigt an, die vorliegenden Daten zum Landschaftsrahmenplan den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

Der Vorsitzende  lässt abstimmen.