Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt die dieser Niederschrift anliegende „Abwasserbeseitigung der Stadt Jever“ als Satzung

 

 


Herr Röben führt aus, dass Festsetzungen in der Satzung geändert werden müssten und bezieht sich dabei auf die Sitzungsvorlage. Die Verwaltung schlage die Neufassung der gesamten Satzung vor.

 

Herr Albers fragt an, ob -wie in § 11 Abs.2 genannt- nur Unternehmen mit der erforderlichen Sachkunde eine Verfüllung vornehmen dürfen. Er sei der Meinung, dass auch Privatleute dieses fachgerecht machen könnten.

 

Zudem sei zu klären, ob -wie in § 15 Abs.2 Nr. b genannt- die Anzeige solcher Kleinkläranlagen zwingend mit den in Nr. b genannten Unterlagen möglich sei.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Prüfung wird an dem Verwaltungsvorschlag zu § 11 Abs.2 nicht mehr festgehalten. Vielmehr wird folgende Passage neu vorgeschlagen:

 

(2) Die Verfüllung von Rohrgräben hat nach DIN 18300 i.d.F. vom Dezember 2002 zu erfolgen. Die Herstellung von Rohrgräben, das Verlegen des Hausanschlusses bis zur öffentlichen Abwasseranlage sowie das Verfüllen der Rohrgräben soll nur durch Fachkundige erfolgen.

 

Die Prüfung zum Verwaltungsvorschlag zu § 15 wird noch vorgenommen.