Sitzung: 27.02.2008 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BV/491/2008
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt die dieser
Niederschrift anliegende „Abwasserbeseitigung der Stadt Jever“ als Satzung |
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Herr Röben führt aus, dass Festsetzungen
in der Satzung geändert werden müssten und bezieht sich dabei auf die
Sitzungsvorlage. Die Verwaltung schlage die Neufassung der gesamten Satzung
vor.
Herr Albers fragt an, ob -wie in § 11
Abs.2 genannt- nur Unternehmen mit der erforderlichen Sachkunde eine Verfüllung
vornehmen dürfen. Er sei der Meinung, dass auch Privatleute dieses fachgerecht
machen könnten.
Zudem sei zu klären, ob -wie in § 15
Abs.2 Nr. b genannt- die Anzeige solcher Kleinkläranlagen zwingend mit den in
Nr. b genannten Unterlagen möglich sei.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Prüfung wird an dem
Verwaltungsvorschlag zu § 11 Abs.2 nicht mehr festgehalten. Vielmehr wird
folgende Passage neu vorgeschlagen:
(2) Die Verfüllung von Rohrgräben hat
nach DIN 18300 i.d.F. vom Dezember 2002 zu erfolgen. Die Herstellung von
Rohrgräben, das Verlegen des Hausanschlusses bis zur öffentlichen
Abwasseranlage sowie das Verfüllen der Rohrgräben soll nur durch Fachkundige
erfolgen.
Die Prüfung zum Verwaltungsvorschlag zu § 15 wird noch vorgenommen.