Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Entwürfe für die Verbesserung der Verkehrssicherheit des Mini-Kreisverkehrs Mühlenstraße / Friedrich-Barnutz-Straße / Beim Tivoli werden zur Kenntnis genommen.

Bauliche Maßnahmen werden nicht durchgeführt.

 

 


Herr Schaus erklärt, dass es nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) zwei Möglichkeiten für die Gestaltung von Minikreisverkehren gebe.

 

 

  1. Möglichkeit                Führung des Radverkehrs auf der Kreisfahrbahn

 

Herr Schaus erklärt, dass hierbei der Fahrradfahrer ca. 20 m vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn geführt werde. Die Fahrstreifen werden möglichst schmal gehalten, um so ein Überholen von Radfahrern durch Pkw zu verhindern.

 

  1. Möglichkeit                Führung des Radverkehrs auf umlaufenden Radwegen

 

Herr Schaus führt aus, dass die Fahrradfahrer hier auf separaten Radfahrwegen um den Kreisverkehr herum geführt werden. Dabei seien erhebliche Umbaumaßnahmen erforderlich. Der Radfahrweg solle zudem abgesetzt werden und die Fußgänger sollen Überwege erhalten, die aufgrund der Einfahrten diverser Betriebseinfahrten schwer realisierbar seien.

 

Die Kosten für die 1. Möglichkeit belaufen sich auf 52.000,- €, die Kosten für die 2. Möglichkeit auf 24.000,- €.

 

Die Vorsitzende erkundigt sich nach der Einrichtung von Zebrastreifen für Fußgänger. Herr Schaus erklärt, dass die Einrichtung von Zebrastreifen nur zulässig sei, wenn gemäß RASt 06 auch ein Umbau des Kreisverkehres erfolge.

 

Herr Albers stellt klar, dass der Rat der Stadt Jever im Jahre 2000 gegen Rat der Planer die Anordnung der Kreisverkehre beschlossen habe. Nachträglich habe sich herausgestellt, dass dieser Beschluss „Murks“ gewesen sei. Er sei für klare Verhältnisse  und fordere den Rückbau des Kreisverkehres. Die Mühlenstraße müsse wieder Vorfahrtsstraße werden. Der Vorwurf, der Kreisverkehr sei ein Unfallschwerpunkt, wird seitens der Verwaltung zurückgewiesen.

 

Herr Lüken erklärt, dass dieser „Minikreisel“ benutzbar und damals so beschlossen worden sei. Frau Bunjes stellt klar, dass der Kreisverkehr von den Benutzern ignoriert werde. Sie erkundigt sich nach einer Temporeduzierung für die Mühlenstraße. Herr Schaus erläutert, dass die Mühlenstraße eine Hauptverkehrsstraße sei und keine Wohnbereichsstraße. Eine Temporeduzierung könne nicht erfolgen.

 

Die Bürgermeisterin moniert die ständig wiederholten „geschichtlichen Rückblicke“ der SWG-Fraktion auf das Entstehen der Kreisel sowie die Forderung nach einem Rückbau, obgleich ein „junger“ Ratsbeschluss gegen einen solchen vorliege.

Darüber hinaus erklärt die Bürgermeisterin, dass der wiederholte -nachweislich falsche- Hinweis auf einen Unfallschwerpunkt der Bevölkerung verstärkt einen „Freibrief“ zur verkehrswidrigen Nutzung des Kreisverkehres gebe, da man glauben könne, die Stadt trage Schuld an den dortigen Unfällen. Unfälle, wie sie am Kreisverkehr entstanden seien, seien stets bedauerlich, können jedoch überall passieren; am Kreisverkehr beachten zahlreiche Rad- und Pkw-Fahrer die gesetzlichen Bestimmungen nicht, das könne man der Stadt nicht anlasten. Genau aus diesen Gründen, habe die Verwaltung vorgeschlagen, keine weiteren Maßnahmen mehr zu ergreifen.

 

Sodann nimmt der Ausschuss die Vorschläge zur Kenntnis und fasst folgenden Beschlussvorschlag: