Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Eine Teilfläche am nordwestlichen Wendehammer des Straßenzuges Am Hillernsen Hamm soll eingezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das nach § 8 Nieders. Straßengesetz vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.

 

           


Die Vorsitzende fasst die Erkenntnisse über den Wendehammer zusammen.

 

Herr Röben erklärt, dass der Wendehammer zur Nutzung als Lagerfläche des Baubetriebshofes zum Teil entwidmet werden müsse. Heute sei lediglich der Grundsatzbeschluss zu fassen, dass das Verfahren zur Einziehung der genannten Teilfläche durchgeführt werden solle.

 

Herr Andersen erkundigt sich, ob eine Einziehung tatsächlich notwendig sei. Er halte diese Fläche nur für eine Notlösung. Der Baubetriebshof benötige eine größere Fläche als Lagerfläche und plädiert daher, auf eine Einziehung zu verzichten. Hierzu erklärt Herr Rüstmann, dass auf eine Einziehung, bereits aus Sicht der Vorbildfunktion einer Gemeinde, nicht verzichtet werden könne. Dieser Wendehammer werde als Lagerfläche zweckentfremdet und benötige daher die Einziehung.

Weiter erklärt Herr Rüstmann, dass Herr Hilberts eine Vergrößerung der Baubetriebshof- Fläche bevorzuge. Er sei aber mit der jetzigen Alternative zufrieden. Es solle zunächst die Entwicklung abgewartet werden und die Nutzung des Grünstreifens könne als Option behalten werden.

 

Sodann fasst der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: