Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Jever wird Flächen, die für einen Hundefreilauf geeignet sind, von der Leinenpflicht ausnehmen. Diese Flächen sind gemeinsam mit dem Verein „Leinen los“ auszuwählen. Nach der Festlegung der Flächen ist die Verordnung über das Führen von Hunden in der Öffentlichkeit anzupassen.

 

Darüber hinaus räumt sie dem Verein ein Nutzungsrecht an einem ausreichenden Teilstück aus der in der Anlage markierten Fläche „Kleiburg“ für die Anlegung einer ausschließlich Hundehaltern vorbehaltenen Freilauffläche ein. Voraussetzung für das Nutzungsrecht ist, dass die Anlage die notwendige Infrastruktur aufweisen wird – Zaun, Wege, Parkplätze.

 


Herr Rüstmann führt mit einem Rückblick und Zusammenfassung in die Beschluss-vorlage und das Thema „Hundefreilauffläche“ ein.

 

Wie in der Beschlussvorlage erklärt, habe sich die Verwaltung im Vorfeld nochmals mit dem Verein „Leinen los“ besprochen und hieraus sei der vorliegende Beschlussvorschlag entstanden.

 

Nach weiteren Erklärungen zur Vorlage unterbricht der Vorsitzende die Sitzung, um Fragen der Gäste zuzulassen.

 

Von einem Bürger wird gefragt, ob es möglich sei, die Gebiete, auf denen Vieh gehalten werde, von der Lockerung des Leinenzwangs auszunehmen, da es zum Beispiel im Bereich Ottenburger Weg/Schenumer Weg bereits zu Vieh-Hetze gekommen sei.

 

Herr Rüstmann sagt zu, diese Aspekte bei der Auswahl zu berücksichtigen.

 

Außerdem wird die Frage gestellt, welcher Bereich des Ottenburger Weges gemeint sei.

 

Herr Rüstmann erklärt, dass damit im Wesentlichen die alte B 210 gemeint sei.

 

Hiernach eröffnet der Vorsitzende wieder die Sitzung.

 

Herr S. Eden stellt die Frage, mit welchem Zeitfenster bei der Umsetzung einer Freilauffläche „Kleiburg“ gerechnet werden müsse.

 

Herr Rüstmann erwidert, dass dieses von der Leistungsfähigkeit des Vereins abhänge. Zudem könne auch nicht ausgeschlossen werden, dass der Verein sich für eine Alternative im Wangerland entscheide. Damit wären die Bemühungen in Jever hinfällig.

 

Herr Cremer meint, dass die geplante Fläche mit einer Größe von 4,3 ha viel zu groß sei, um Hunde unter Kontrolle zu behalten. Außerdem müsse die Brut- und Setzzeit unbedingt ausgenommen werden.

 

Herr Rüstmann erwidert, dass die Vorschläge über die Größe der Fläche mit dem Verein abgestimmt wurden und die Brut- und Setzzeit in einer Freilauffläche nicht zum Tragen komme. Außerdem gelte die Befreiung vom Leinenzwang nur für die befestigten Wege und nicht links und rechts davon. Hier hätten die Hundebesitzer die Verantwortung zu tragen.

 

Herr Rüstmann gibt nochmals zu bedenken, dass man versuchen solle, einen vernünftigen Kompromiss zu finden. Eine Lösung, die allen Interessen vollauf gerecht werde und kein Geld koste, sei illusorisch.

 

Frau Remmers befürchtet viel Verwirrung unter den Hundebesitzern und schlägt vor, dass der Verein dem Ausschuss nochmals die Pläne vorstellen solle.

 

Daraufhin erklärt Herr Rüstmann, dass man sich seit Jahren im Kreis drehe und endlich ein Ergebnis erzielt werden müsse. Offensichtlich gebe es keine politische Mehrheit, die bereit sei, erhebliche Mittel in ein solches Projekt zu stecken. Von daher bleibe nur die Alternative, den Leinenzwang zu lockern.

 

Frau Rasenack stimmt dem zu und erklärt, dass man endlich einen Kompromiss finden müsse.

 

Nachdem weitere Fragen aus der Ausschussmitte beantwortet wurden, erklärt der Vorsitzende, dass die seit 1987 geltende Verordnung dann auch geändert werden müsse.

 

Herr Rüstmann erläutert dazu, dass dieses erst nach Abstimmung mit den Hundehaltern geschehen solle.

 

Herr Cremer erklärt, dass er im Falle, dass die Brut- und Setzzeit nicht ausgenommen werde, dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könne.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, die Brut- und Setzzeit im Beschlussvorschlag zu berücksichtigen.

 

Herr Rüstmann warnt davor, da dieses eine ganzjährige Lösung verhindere. Die Flächen würden so ausgewählt, dass die Brut- und Setzzeit nicht zum Tragen kommt.

 

Wenn es um die endgültige Verordnung ginge, müsse diese den Gremien des Rates sowieso noch einmal vorgelegt werden.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss folgende Beschlussfassung: