Herr Schaus gibt folgenden Sachstandsbericht wieder:

 

1. Die Abbrucharbeiten für den Fußboden wurden ausgeschrieben, beauftragt und ausgeführt.

 

2. Alle, für die weiteren Ausschreibungen erforderlichen Bestandspläne wurden durch den Architekten erstellt.

 

3. Es fand eine Nachbesichtigung durch den Bausachverständigen statt. Im Zuge dieses Ortstermines wurde ein Blower Door Test durchgeführt. Hierbei wurden geringe Windundichtigkeiten im Übergang Betonaufkantung/ aufgehende Außenwände festgestellt. Diese Mängel werden im Zuge der Sanierung beseitigt.

 

4. Es wurde eine Schimmelmessung durchgeführt. Es wurde eine geringfügige Schimmelbelastung im gesamten Gebäude festgestellt. Das Gutachten steht noch aus. Nach Herstellung des Rohfußbodens wird sicherheitshalber eine Reinigung des Gebäudes und des Mobiliars durch eine Spezialfirma durchgeführt.

 

5. Zur Zeit werden die Ausschreibungen für die weitere Sanierung erstellt. Hierzu gehören Bodenabdichtungsarbeiten, Zimmererarbeiten Bodenaufbau, Maurerarbeiten, Erd-, Drainage- und Pflasterarbeiten, Metallbauarbeiten, Bodenbelags-, Malerarbeiten und Heizung/ Sanitärarbeiten.

 

6. Am Ende dieser Woche findet ein Abstimmungsgespräch mit der Kindergartenleitung  statt. Nach Klärung aller Ausführungsdetails werden in der nächsten Woche die Ausschreibungen verschickt.

 

Herr Schaus erklärt auf Anfrage der Vorsitzenden, dass die Rückkehr der Kinder wegen der Reinigung aufgrund der Schimmelbelastung möglicherweise verschoben werden müsse. Herr Rüstmann erklärt, dass jedoch parallel die Schadenersatzansprüche geprüft werden. Da die Stadt Anspruch auf Geld und nicht auf die Leistung habe, könne sie die Arbeiten vergeben.

 

Herr Andersen macht deutlich, dass die Dauer der Schadensbehebung nicht hinnehmbar sei. Eine Dauer von 6 Monaten sei zu lange. Hierzu erklärt Herr Rüstmann, dass eine Rechtsprüfung sehr komplex sei und seitens der Verwaltung alles daran gesetzt werde, dass der Betrieb des Kindergartens so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden könne.

 

Seitens der Verwaltung erfolgt eine Stellungnahme über die Dauer der Schadensbehebung. Diese wird der Niederschrift beigefügt.