Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Vorentwurf der der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Hooksweg/Ochsenhammsweg“ und der damit verbundenen Erweiterung des Geltungsbereichs wird zugestimmt. Die zeichnerische Darstellung des geänderten Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das frühzeitige Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.

 

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Weydringer vom Planungsbüro Planteam WMW GmbH & Co. KG und Herrn Eggers als Investor. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man das Vorhaben in 2 Sitzungen bereits kennen gelernt habe. Herr Lorenz ergänzt, dass zur Absicherung dieses Vorhabens die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sei.

 

Herr Weydringer stellt dann anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 vor. Er weist darauf hin, dass bei den Vorarbeiten festgestellt worden sei, dass der Geltungsbereich um die Zufahrt zu dem hinteren Grundstücksteil des Grundstückes Hooksweg 32 erweitert werden müsse. Daher sei der Beschlussvorschlag entsprechend erweitert worden.

 

Es handele sich hier zwar um das beschleunigte Bebauungsplanverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch, um aber der Öffentlichkeit größtmögliche Beteiligungsmöglichkeiten zu geben, werde, obwohl nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben, das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt. So hätten alle Anlieger die Möglichkeit, ihre Bedenken einzubringen.

 

Herr Udo Albers fragt, ob ausreichend Platz für den Einsatz der Feuerwehrdrehleiter vorhanden sei. Herr Weydringer erwidert, dass die Zufahrt mit 5 m Breite geplant sei und auch im hinteren Bereich Rangiermöglichkeiten bestünden. Dieses werde zudem im Bauantragsverfahren geprüft.

 

Herr Janßen bittet um Auskunft, wann mit dem Bau der Mehrfamilienhäuser begonnen werden könne. Herr Lorenz erläutert, dass bereits schon jetzt ein Baurecht für ein Mehrfamilienhaus am Hooksweg bestehe und dafür bereits ein Bauantrag vorliege. Für die beiden anderen Mehrfamilienhäuser müsse das Bauleitplanverfahren abgewartet werden. Bestenfalls könne dieses Anfang September abgeschlossen werden.

 

Herr Janßen erkundigt sich, ob es eine Abmachung mit dem Investoren wegen der Pflege des Grundstückes gebe. In anderen Fällen habe der Grundstückseigentümer unbebaute Grundstücke verwildern lassen. Herr Lorenz erwidert, dass er damit nicht rechne, aber mit dem Investoren darüber sprechen werde.  

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die Beschlussempfehlung abstimmen.