Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf B  des Architekturbüros Kieselhorst & Piltz wird ausgewählt und beauftragt.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass ausreichende Mittel im Nachtragshaushalt 2017 eingestellt werden und die Verwaltung die Ausschreibung der Maßnahme veranlasst.

 

  1. Die Beschlüsse zu 1. und 2. ergehen vorbehaltlich der positiven Beschlussfassung zum Grundsatzbeschluss zur Erfüllung des Rechtsanspruches der Eltern auf einen Kindergarten- bzw. Krippenplatz.

 

 


Der Vorsitzende weist einführend darauf hin, dass erst im morgigen Ausschuss für Schule, Jugend, Soziales und Familie der Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer 2-gruppigen Krippe gefasst werde.

 

Er erteilt Herrn Hamacher das Wort, der dann anhand der dieser Niederschrift beigefügten ausführlichen Präsentation die Aufgabenstellung an die Architekten, die möglichen Grundstücksalternativen, die 3 vorgelegten Entwürfe der Architekturbüros mit den Kosten, einer Auswertung der einzelnen Entwürfe und die denkbaren Alternativen zu dem Standort am Blumenkohl vorstellt. Im Rahmen der Aufgabenstellung an die Architekten war enthalten, sich Gedanken über eine möglich Wohnnutzung der Bauten zu machen, falls die Kinderkrippe aufgrund der Geburtenentwicklung nicht mehr benötigt werden.

 

Der Vorsitzende fasst nach dem Vortrag zusammen, dass die Verwaltung einen Neubau favorisiere.

 

Herr Udo Albers bedankt sich für den sehr guten und informativen Vortrag. Er erkundigt sich, ob für die mögliche Umnutzung in Wohnungen bereits entsprechende Leitungen berücksichtigt worden seien. Außerdem fragt er, ob man die Container, die der Landkreis für die Zeit des Neubaus des Verwaltungsgebäudes am Schlosserplatz mietet, kaufen und selbst an den Landkreis vermieten und dann für notwendige Kinderkrippen verwenden könne. Herr Hamacher erwidert, dass jede der 2 Gruppe einen Sanitärraum bekommen solle. Diesen könne man für eine Wohnnutzung ohne großen Aufwand umbauen. 

 

Bezüglich der Container führt Herr Hamacher aus, dass es sich bei den Containern, die der Landkreis anmiete, um reine Bürocontainer handele, die nur für eine Büronutzung geeignet seien. Für die Krippennutzung sei ein umfangreicher Umbau erforderlich, so dass die Kosten für den Umbau der Container das Vorhaben unwirtschaftlich mache.

 

Herr Cremer erkundigt sich nach der Größe der Gruppenräume. Herr Hamacher erklärt, dass 3 m² pro Kind für die Kinderkrippe vorgeschrieben seien. Bei 15 Kindern seien dies 45 m². Bei Kindergärten seien 2 m² pro Kind vorgeschrieben. Bei einer Kindergartenregelgruppe gehe man von 25 Kindern aus, so dass sich 50 m² ergeben. Herr Cremer erklärt, dass die Empfehlungen auf 4 m² pro Kind gehen. Es gebe Kinder, die ab und an eine ruhige Umgebung wollen. Der Kreativraum sei seiner Ansicht nach zu klein. Herr Hamacher zeigt anhand eines der Planentwürfe auf, welche Zusatzräume nach den gesetzlichen Vorschriften vorgesehen werden müssen. Auch seien bei den bisherigen Neubauten die Räume in dieser Größe gebaut worden; dieses sei vom Personal nicht kritisiert worden.

 

Herr Janßen führt aus, dass die Bauverwaltung gute Vorarbeit für die Planungen zum Neubau einer neuen Kinderkrippe geleistet habe. Er spricht sich für den Standort an der Schützenhofstraße aus, da auch das geplante Neubaugebiet auf dem Schützenhofsportplatz dort liege. Bezüglich der Kosten gebe es keine gravierenden Unterschiede. Die Stadt bekomme für den Neubau einen Zuschuss in Höhe von ca. 300.000,00 Euro, so dass im Nachtrag ca. 500.000,00 Euro aufzunehmen seien. Eine Containerlösung komme für seine Fraktion nicht in Betracht. Soweit man sich auf einen Entwurf einige und der Ausschuss morgen den Grundsatzbeschluss fasse, könne die Ausschreibung erfolgen und noch in diesem Jahr mit dem Neubau angefangen werden. Herr Hamacher weist darauf hin, dass der Neubau in diesem Jahr nicht fertig werde.

 

Herr Janßen erklärt, dass seine Fraktion für die Stadt Jever eine gute Kinderbetreuung wolle. Er erkundigt sich, ob man auch hier eine Photovoltaikanlage installieren könne. Herr Hamacher erwidert, dass man 22.000,00 Euro zusätzlich für regenerative Energien eingeplant habe; im Entwurf B seien die Kosten dafür bereits enthalten.

 

Herr Harjes führt aus, dass eine Containerlösung mit dem Gedanken der Nachhaltigkeit nicht zu vereinbaren sei. Die vorgelegten Vorschläge seien sinnvoll, da die Nachfolgenutzungsmöglichkeiten bereits berücksichtigt wurden. Seine Fraktion tendiere wegen der kompakten Bauweise und der damit verbundenen energetischen Vorteile zum Entwurf B. 

 

Auch Herr Dr. Funk spricht sich für den Entwurf B aus.

 

Herr Udo Albers stellt fest, dass der Entwurf B offensichtlich als beste Lösung in Betracht komme. Man solle aber den Zu- und Abgangsverkehr zur Schützenhofstraße berücksichtigen, da dort viel Berufs- und Schülerverkehr herrsche. Herr Hamacher zeigt anhand des Entwurfes B auf, wie dort der Zu- und Abfahrtsverkehr geplant sei.

 

Herr Janßen beantragt sodann, den Entwurf B auszuwählen und zu beauftragen. Über diesen Antrag und die weiteren Punkte der Beschlussempfehlung lässt der Vorsitzende abstimmen.