Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Installation einer 29 kWp PV-Anlage zu beauftragen. Mittel hierfür werden im Nachtrag zum Haushalt zur Verfügung gestellt.

2.    Sobald die Mittel im Haushalt bereitgestellt sind, wird die Firma H. Haesihus Elektrotechnik GmbH & Co.KG, Bohlenberger Str. 33, 26340 Zetel zur Erbringung der Ingenieurleistung zur Erstellung der ausgewählten Anlage nach HOAI beauftragt.

 

 

 


Herr Hamacher führt zur Beschlussvorlage aus. Er habe 3 Anlagengrößen von der Wirtschaftlichkeit her untersucht, wobei er versucht habe, konkretere Zahlen zu ermitteln, die in der Beschlussvorlage noch nicht enthalten waren. Die vervollständigten Berechnungen für die 3 Anlagengröße erläutert Herr Hamacher anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation. Danach amortisieren sich alle 3 Anlagen nicht innerhalb von 20 Jahren.

 

Herr Harjes fragt, ob die Eigenverbrauchsquote als Stromersparnis in die Betrachtung eingeflossen sei. Dieses wir von Herrn Hamacher bejaht. Herr Harjes widerspricht den geschätzten Bruttokosten der 29,00 kWp-PV-Anlage in Höhe von 45.000,00 Euro. Seines Erachtens sei eine solche Anlage heute für 35.000,00 Euro brutto zu bekommen. Herr Hamacher erklärt, dass diese Kosten von einem Fachingenieur aufgrund von vorliegender Ausschreibungsergebnisse geschätzt worden seien. Konkrete Zahlen werde man erst dann haben, wenn Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Herr Harjes zweifelt dieses an. Er beharrt darauf, dass ein Modell mittlerer Qualität 35.000,00 Euro brutto koste.

 

Herr Udo Albers zeigt sich erstaunt über die Mehrkosten für das Dach. Bei der Vorstellung der Turnhalle habe er die Frage aufgeworfen, ob das geplante Dach eine PV-Anlage tragen könne. Dieses sei damals bejaht worden. Daher finde er es seltsam, wenn nun dafür Architekten- und Planungskosten erforderlich seien. Ein Landwirt würde sich beispielsweise 3 Angebote für eine PV-Anlage geben lassen und sich auf das Dach setzen. Seines Erachtens bringe es volkswirtschaftlich derzeit nichts, ökologischen Strom zu erzeugen. Man solle einen Mittelweg wählen und abwarten, bis der Strom nach Süddeutschland weiter geleitet werden kann.

 

Herr Hamacher erwidert, dass Honorarkosten für einen Architekten nicht anfallen, sondern Kosten für einen Fachingenieur. Bei dieser Größenordnung müsse eine Ausschreibung nach der HOAI erfolgen, die von einem Fachingenieur vorzubereiten sei. Dabei sei dann jedes Gewerk öffentlich auszuschreiben. Der Fachingenieur würde ein Leistungsverzeichnis erstellen, aufgrund dessen dann die Angebote im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung abgegeben werden. Diese Form sei vorgeschrieben, damit man vergleichbare Angebote erhalte.

  

Der Vorsitzende führt aus, dass in der Beschlussempfehlung die 29 kWp PV-Anlage vorgeschlagen werde. Er fragt, ob die Stromabnahme gewährleistet sei ohne, dass die Anlage abgeschaltet werde. Herr Hamacher erklärt, dass dieses vorbehaltlich der Vertragsgestaltung mit der EWE so sei.

 

Herr Cremer gibt zu bedenken, dass im Landkreis Friesland 140 % Ökostrom erzeugt werde und man diesen mangels Leitungskapazitäten nicht weg bekomme. Dieses führe dazu, dass bei Sonnenwetter die WKA stehen. Er finde daher den Vorschlag von Herrn Albers sinnvoll, die Photovoltaikanlage vorzusehen und erst dann zu bauen, wenn man Verwendung für den Strom habe.

 

Herr Udo Albers fragt, ob der Eigenverbrauch zwingend mit der Schule verbunden sei oder ob ein Stromverbrauch durch andere Einrichtungen der Stadt möglich sei. Herr Harjes erwidert, dass dieses nach dem Energiewirtschaftsgesetz nicht möglich sei. Auch sei ein Verkauf des Stroms über die Friesenenergie GmbH nicht möglich.

 

Dr. Funk führt aus, dass es ihm nicht gefalle, dass die Amortisation länger als 20 Jahre betrage. Evtl. seien aber bessere Ausschreibungsergebnisse für die PV-Anlage möglich. Eine Aussetzung, wie die SWG sie vorgeschlagen habe, wolle seine Fraktion nicht.

 

Herr Harjes unterstützt diese Aussage. Die Halle werde eingerüstet, so dass dann bei einem späteren Bau der PV-Anlage eine erneute Einrüstung mit zusätzlichen Kosten nicht erforderlich sei. Er bringt nochmals zum Ausdruck, dass er die Kostenschätzung anzweifelt.

 

Herr Udo Albers erkundigt sich, ob man sich alternativ überlegt habe, die Dachfläche zu vermieten. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass man hier einen konkreten Antrag der Grünen/Bündnis-90-Fraktion zu behandeln habe. Andere Alternativen stünden nicht zur Diskussion. 

 

Herr Funk fragt nach, ob die Ausschreibung mit dem im Antrag geschätzten Kostenrahmen erfolgen könne. Herr Lorenz erwidert dazu, dass man die Ausschreibung, so sie veranlasst werde, nicht einfach wieder aufheben könne.

 

Herr Hamacher ergänzt, dass man im Nachtragshaushalt eine Summe einsetzen könne, die der Kalkulation im Antrag der Grünen/Bündnis-90-Fraktion entspräche. Sollte das Ergebnis diese Summe überschreiten, so könne man ggfs. die Ausschreibung auf Grund fehlender Haushaltsmittel aufheben.

 

 Anmerkung der Verwaltung: Da bereits in der Vorstellung der Kalkulationen von einem höheren Ansatz ausgegangen wurde, kann man sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr auf die Überschreitung des Kostenrahmens nach der Kalkulation im Antrag der Grünen/Bündnis-90-Fraktion stützen und damit einen Aufhebungsgrund für die Ausschreibung konstruieren; folglich hat eine Vergabe zu erfolgen, wenn sie im Rahmen der seitens der Verwaltung vorgestellten Kosten liegt.