Nachtrag: 19.02.2008

Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Baubetriebshof

 

Herr Schaus zeigt die Lagerflächen des Baubetriebshofes auf und erläutert, dass sich das Hauptlager direkt auf der Rückseite des Baubetriebshof befinde. Jedoch sei dort aufgrund der geringen Fläche lediglich eine Lagerung von stapelbaren Materialien möglich. Kippbares Material werde momentan noch auf dem nördlich angrenzenden Grundstück gelagert. Herr Schaus erklärt, dass auf dem Wendehammer beides direkt gelagert werden könne. Der Wendehammer müsse diebstahlsicher eingezäunt und mit einem Tor versehen werden.

 

Herr Schaus bestätigt der Vorsitzenden, dass der Vorteil dieser Fläche darin liege, dass diese befestigt sei. Diese Befestigung ermögliche zudem ein leichteres Auf- und Abladen von diversen Paletten etc. Herr Schaus erklärt, dass auch die Nähe zum Baubetriebshofgelände günstig sei.

 

Herr Rüstmann und Herr Andersen erkundigen sich nach einer Nutzung des Grünstreifens zwischen der Optionsfläche und dem Baubetriebshof. Herr Röben erklärt, dass diese nicht für Zwecke des Baubetriebshofes genutzt werden könne, da sie als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen sei. Bei Änderung des Bebauungsplanes entstünden wieder Kosten.

 

Wendehammer

 

Herr Röben zeigt die Fläche des Wendehammers auf und erklärt, dass dieser nicht genutzt werden würde. Zudem erklärt er, dass dieser Bereich bereits als Ausweichplatz der Skateranlage genutzt worden sei.

Das Tor werde am Anfang des Wendehammers aufgestellt und zwar an einem Standort, dass die angrenzenden Grundstücke selbst bei einer Teilung noch erreichbar seien.

Die Vorsitzende bestätigt, dass an den Gehwegen bereits zu erkennen sei, dass diese Flächen nicht mehr genutzt werden würden.

 

Sodann begeben sich die Ausschussmitglieder zur weiteren Sitzung in das Rathaus.