Sitzung: 05.04.2017 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Herr Janßen erkundigt sich nach der Energiebilanz für das Graftenhaus. Deren Vorlage solle in eine der nächsten Sitzungen erfolgen.
Er erklärt, dass er auf die Nutzung der Dachterrasse für die Allgemeinheit angesprochen worden sei. Er bitte um Mitteilung, warum dieses nicht möglich sei. Soweit dafür Mittel erforderlich sein sollten, würde seine Fraktion zum nächsten Nachtrag einen Antrag stellen, diese mit aufzunehmen.
Anmerkungen der Verwaltung:
Auszug aus dem
Protokoll der Niederschrift über die 38. Sitzung des Bau-, Feuerwehr-,
Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschusses vom 09.03.2016
TOP 16.2. |
Anfrage von Herr
Janßen |
Er mahnt die Möglichkeit der Nutzung der Dachterrasse im Graftenhaus
an.
Der Bürgermeister
antwortet, dass eine öffentliche Nutzung nicht erlaubt sei. Ein zweiter
Fluchtweg sei nicht vorhanden. Jedoch werde eine Nutzung in Ausnahmefällen
geduldet. Genauere Begründungen finden sich in der aktuellen Niederschrift des
Planungsausschusses Nr. 36.
Auszug aus
Niederschrift
über die 36. Sitzung
des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr vom 29.02.2016
TOP 17. |
Anfragen und
Anregungen |
TOP 17.1. |
Anfrage von Frau
Vredenborg zur Nutzung der Dachterrasse des Graftenhauses |
Frau Vredenborg erkundigt
sich für die SPD-Fraktion, warum die Dachterrasse des Graftenhauses nicht
genutzt werden dürfe. Sie bittet um eine Antwort der Verwaltung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Dachterrasse des
Graftenhauses wurde von der ersten Vorstellung bis zum tatsächlichen Bau des
Graftenhauses nicht als Veranstaltungsfläche geplant. Dieses wurde mehrmals in
verschiedenen Sitzungen kommuniziert.
Spätere Planungen sahen nicht
einmal einen Belag auf dem Flachdach vor, um den gesteckten Kostenrahmen
einzuhalten. Die jetzt verbauten Betonplatten (VA am 18.02.2014) wurden nur für
die Nutzung durch Angestellte der Tourist Information verlegt. Diese
eingeschränkte Nutzung der Terrasse ergibt sich aus dem damals erstellten
Brandschutzgutachten, welches für eine intensivere Nutzung einen zweiten
Fluchtweg gefordert habe. Zudem sollte laut Grundsatzbeschluss keine
Konkurrenz zur örtlichen Gastronomie entstehen.
In Ausnahmefällen können Veranstaltungen auf der Dachterrasse durchgeführt werden. Die Stadtführer und Nachtwächter haben einen Schlüssel für die Tür zur Dachterrasse, um Gästen einen Blick von oben zu ermöglichen. Jedwede dauerhafte Nutzung der Dachterrasse hätte zur Folge, dass eine fest installierte Außentreppe als 2. Fluchtweg erstellt werden müsste. Diese war keine Forderung zum Zeitpunkt der Planung und somit auch nicht gewollt.