Herr Janßen erkundigt sich nach der Energiebilanz für das Graftenhaus. Deren Vorlage solle in eine der nächsten Sitzungen erfolgen.

 

Er erklärt, dass er auf die Nutzung der Dachterrasse für die Allgemeinheit angesprochen worden sei. Er bitte um Mitteilung, warum dieses nicht möglich sei. Soweit dafür Mittel erforderlich sein sollten, würde seine Fraktion zum nächsten Nachtrag einen Antrag stellen, diese mit aufzunehmen.

 

Anmerkungen der Verwaltung:

 

Auszug aus dem Protokoll der Niederschrift über die 38. Sitzung des Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschusses vom 09.03.2016

 

TOP 16.2.

Anfrage von Herr Janßen

 

Er mahnt die Möglichkeit der Nutzung der Dachterrasse im Graftenhaus an.

Der Bürgermeister antwortet, dass eine öffentliche Nutzung nicht erlaubt sei. Ein zweiter Fluchtweg sei nicht vorhanden. Jedoch werde eine Nutzung in Ausnahmefällen geduldet. Genauere Begründungen finden sich in der aktuellen Niederschrift des Planungsausschusses Nr. 36.

 

Auszug aus Niederschrift

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr vom 29.02.2016

 

 

TOP 17.

Anfragen und Anregungen

 

TOP 17.1.

Anfrage von Frau Vredenborg zur Nutzung der Dachterrasse des Graftenhauses

 

Frau Vredenborg erkundigt sich für die SPD-Fraktion, warum die Dachterrasse des Graftenhauses nicht genutzt werden dürfe. Sie bittet um eine Antwort der Verwaltung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Dachterrasse des Graftenhauses wurde von der ersten Vorstellung bis zum tatsächlichen Bau des Graftenhauses nicht als Veranstaltungsfläche geplant. Dieses wurde mehrmals in verschiedenen Sitzungen kommuniziert.

 

Spätere Planungen sahen nicht einmal einen Belag auf dem Flachdach vor, um den gesteckten Kostenrahmen einzuhalten. Die jetzt verbauten Betonplatten (VA am 18.02.2014) wurden nur für die Nutzung durch Angestellte der Tourist Information verlegt. Diese eingeschränkte Nutzung der Terrasse ergibt sich aus dem damals erstellten Brandschutzgutachten, welches für eine intensivere Nutzung einen zweiten Fluchtweg gefordert habe. Zudem sollte laut Grundsatzbeschluss keine Konkurrenz  zur örtlichen Gastronomie entstehen.

 

In Ausnahmefällen können Veranstaltungen auf der Dachterrasse durchgeführt werden. Die Stadtführer und Nachtwächter haben einen Schlüssel für die Tür zur Dachterrasse, um Gästen einen Blick von oben zu ermöglichen. Jedwede dauerhafte Nutzung der Dachterrasse hätte zur Folge, dass eine fest installierte Außentreppe als 2. Fluchtweg erstellt werden müsste. Diese war keine Forderung zum Zeitpunkt der Planung und somit  auch nicht gewollt.