Sitzung: 27.04.2017 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0127/2016-2021
Der
Rat beschließt die als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung der Stadt Jever für die Ratsfrauen und Ratsherren
sowie die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder.
Der Beschluss des Rates der Stadt Jever vom 17.
November 2016 über die Festsetzung der Höhe der angemessenen
Aufwandsentschädigung gemäß § 138 Abs. 7 und 8 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes für die
Vertretung der Stadt Jever in Unternehmen und Einrichtungen wird aufgehoben.
Ratsherr Janßen erklärt, dass die Mehrheit der SPD-Fraktion
dem Vorschlag nicht zustimmen werde. Er kritisiert,
dass die CDU-Fraktion den Antrag auf Erhöhung der Entschädigungen für
Ratsmitglieder gestellt habe, obwohl sie dem Haushalt aufgrund des
Fremdenverkehrsbeitrages nicht zugestimmt habe. Es sei für ihn unverständlich,
wie für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen 15.500 Euro pro Jahr mehr ausgegeben
werden solle, obwohl zum gleichen Zeitpunkt viele Ausgaben aus dem Haushalt
gestrichen worden seien.
Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen
Entschädigungen deutlich unter den von der Landeskommission empfohlenen
Beträgen lägen.
Ratsherr Schönbohm habe sich über die negative
Berichtserstattung in der Presse zu diesem Thema geärgert. Er habe sich insbesondere an der Aussage, dass sich der Rat in
Jever unnötig lange mit Themen beschäftige, gestört. Er erinnert daran, dass sie alle nur Kommunalpolitiker seien, die
diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben würden. Um dieser Aufgabe ernsthaft
nachgehen zu können, werde zum einen viel Zeit aber natürlich auch Geld
benötigt, um die entstandenen Kosten zu decken. Für die reine Vorbereitungszeit
bleibe letztendlich nicht mehr viel von der Aufwandsentschädigung übrig, sodass
er eine moderate Anpassung der Entschädigungen für angemessen halte. Auch sei
zu bedenken, dass es immer schwieriger werde, Personen für die ehrenamtliche
Ausübung dieser Tätigkeit zu gewinnen, da auch oftmals die Vereinbarkeit von
Familie, Beruf und Freizeit einfach nicht möglich sei.
Ratsvorsitzender Oltmanns ergänzt, dass die Stadt Wolfsburg die
einzige Kommune in Niedersachsen wäre, die Entschädigungen an die Ratsmitglieder
zahlen oder erhöhen dürfe, wenn ein ausgeglichener Haushalt Voraussetzung sei.
Der Rat beschließt: