Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Entschädigungssatzung der Stadt Jever für die Ratsfrauen und Ratsherren sowie die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder.

 

Der Beschluss des Rates der Stadt Jever vom 17. November 2016 über die Festsetzung der Höhe der angemessenen Aufwandsentschädigung gemäß § 138 Abs. 7 und 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes  für die Vertretung der Stadt Jever in Unternehmen und Einrichtungen wird aufgehoben.

 


Ratsherr Janßen erklärt, dass die Mehrheit der SPD-Fraktion dem Vorschlag nicht zustimmen werde. Er kritisiert, dass die CDU-Fraktion den Antrag auf Erhöhung der Entschädigungen für Ratsmitglieder gestellt habe, obwohl sie dem Haushalt aufgrund des Fremdenverkehrsbeitrages nicht zugestimmt habe. Es sei für ihn unverständlich, wie für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen 15.500 Euro pro Jahr mehr ausgegeben werden solle, obwohl zum gleichen Zeitpunkt viele Ausgaben aus dem Haushalt gestrichen worden seien.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen Entschädigungen deutlich unter den von der Landeskommission empfohlenen Beträgen lägen.

 

Ratsherr Schönbohm habe sich über die negative Berichtserstattung in der Presse zu diesem Thema geärgert. Er habe sich insbesondere an der Aussage, dass sich der Rat in Jever unnötig lange mit Themen beschäftige, gestört. Er erinnert daran, dass sie alle nur Kommunalpolitiker seien, die diese Aufgabe ehrenamtlich ausüben würden. Um dieser Aufgabe ernsthaft nachgehen zu können, werde zum einen viel Zeit aber natürlich auch Geld benötigt, um die entstandenen Kosten zu decken. Für die reine Vorbereitungszeit bleibe letztendlich nicht mehr viel von der Aufwandsentschädigung übrig, sodass er eine moderate Anpassung der Entschädigungen für angemessen halte. Auch sei zu bedenken, dass es immer schwieriger werde, Personen für die ehrenamtliche Ausübung dieser Tätigkeit zu gewinnen, da auch oftmals die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Freizeit einfach nicht möglich sei.

 

Ratsvorsitzender Oltmanns ergänzt, dass die Stadt Wolfsburg die einzige Kommune in Niedersachsen wäre, die Entschädigungen an die Ratsmitglieder zahlen oder erhöhen dürfe, wenn ein ausgeglichener Haushalt Voraussetzung sei.

 

Der Rat beschließt: