Ratsvorsitzender Oltmanns verliest den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Ratsherr Harjes beantragt, dass der § 2 (Bestandsschutzregelung) aus der Verordnung herausgenommen werde, da die Regelung der Mindestabstände auch für die bereits bestehenden Spielhallen in Jever gelten solle.

 

Ratsherr Janßen unterstützt den Vorschlag der Verwaltung. Er merkt an, dass es in Jever mit sieben Spielhallen eindeutig zu viele gebe. Vor allem wenn man bedenke, dass in Deutschland etwa eine halbe Million Menschen an Spielsucht litten. Die Erhöhung von Steuern und auch die Festlegung von Mindestabständen in diesem Bereich stellten auch eine Art von Präventionsarbeit dar. Die Tatsache, dass es in Jever noch viele Spielhallen gebe und immer noch neue Anträge auf Genehmigung einer Spielhalle gestellt würden, zeige, dass die beschlossene Erhöhung der Vergnügungssteuer noch nicht ausreiche, um das Problem der Spielhallen in Jever zu regulieren. Um eine weitere Ausbreitung von Spielhallen zu vermeiden, sei eine Regelung von Mindestabständen notwendig. Er erklärt, dass der Bestandsschutz für die bereits vorhandenen Spielhallen wichtig sei, da es hierbei nicht alleine um die Spielhallenbetreiber, sondern auch um die Vermieter gehe.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Cremer erklärt Bürgermeister Albers, dass er den Verzicht einer Bestandsschutzregelung für rechtlich bedenklich halte, da in einer Konfliktsituation ein Losverfahren über den Verbleib bzw. die Schließung der Spielhallen entscheide. Aus diesem Grunde habe sich der Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, die Bestandsschutzregelung in die Verordnung aufzunehmen.

 

Der Ratsvorsitzende lässt zunächst über den Antrag von Ratsherr Harjes, den § 2 (Bestandsschutzregelung) aus der Verordnung herauszunehmen, abstimmen:

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt     Ja 2     Nein 26    Enthaltung 0

 

Der Ratsvorsitzende lässt sodann über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Die Stadt Jever erlässt eine Verordnung über den Mindestabstand von Spielhallen in der Stadt Jever entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf.

 

Abstimmung: einstimmig beschlossen     Ja 28     Nein 0    Enthaltung 0