Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Endausbau der Straßen im BP-Nr. 97 „Moorwarfen-Voßhörn“ wird wie vorgestellt beschlossen (Anlage) - mit der Maßgabe, dass über das Ob und die konkrete Gestaltung des Anschlusses des Lerchenweges separat beschlossen werden soll.

Die Baumaßnahmen sind öffentlich auszuschreiben.

 


Herr Fittje erläutert, dass nur noch 3 Bauplätze unbebaut seien und damit der Endausbau bevorstehe. Er stellt die Planungen zu diesem Endausbau per Bildprojektion vor. Diese Planung orientiere sich an den von den Anliegern eingerichteten Grundstückszufahrten. Nur für den Lerchenweg und für die Einfahrt von der alten Bundesstraße seien Gehwege und eine Fahrbahnbreite von 5,5 m vorgesehen.

 

Herr U. Albers erkundigt sich nach dem Sinn der breiten Ausführung für den Lerchenweg. Herr Fittje begründet dieses mit der Anpassung an die bestehende Straße sowie mit der Möglichkeit, ein zukünftiges Baugebiet anschließen zu können.

 

Herr Janßen weist darauf hin, dass es eine Eingabe der Anlieger an die Verwaltung gebe. Damit liege für ihn eine neue Sachlage vor. Herr Schaus berichtet, dass diese Eingabe das Ziel habe, die Verbindung des Lerchenweges zum alten Siedlungsgebiet Moorwarfens für den PKW-Verkehr zu sperren. Damit solle Durchgangsverkehr verhindert werden. Im Beschlussvorschlag sei dieser Forderung nicht gefolgt worden, da die Bebauungspläne dieses nicht vorsähen. Er führt dabei auch Gründe an, die gegen eine solche Sperrung sprechen (keine Insellösung des Baugebietes, Straßenname und  -nummerierung).

 

Der Vorsitzende unterbricht mit Zustimmung des Ausschusses die Sitzung und gibt den ca. 12 anwesenden Bürgern aus dem Bereich dieses Abschnittes des Lerchenwegs die Möglichkeiten zu Stellungnahmen. Diese sprechen sich gegen eine Durchfahrtmöglichkeit aus Gründen der Verkleinerung des angrenzenden Wallbiotops aus, gegen den zu erwartenden Durchgangsverkehr und betonen, dass damit eine „Rennstrecke“ geschaffen werde, die in dem kinderreichen Wohngebiet zu einer Gefährdung führe. Auch wird beklagt, dass nicht schon während der Bauphase eine 30er-Zone ausgewiesen sei.

 

Nach der Wiedereröffnung der Sitzung schlägt Herr Janßen vor, die Beschlussfassung aufzuschieben.

 

Der Bürgermeister betont, dass ein Rechtsanspruch der Anlieger zum Endausbau bestehe. Er werde sich umgehend für die Einrichtung der 30-er Zone einsetzen. Er schlägt vor, die Ausschreibung zum Endausbau grundsätzlich zu beschließen und über die Ausgestaltung des Anschlusses Lerchenweg gesondert zu beraten.

 

Herr Theemann erinnert an die ähnliche Diskussion mit einer Sperrung zum Mühlenweg im damaligen Baugebiet ‚Großer Herrengarten‘. Letztlich haben sich alle vorgebrachten Bedenken nicht bewahrheitet. Im Gegenteil habe die Öffnung und damit die Vermeidung einer Insellösung zu Vorteilen mit geringerem Verkehr im gesamten Gebiet geführt.

 

Herr Cremer schlägt vor, den Beschluss zu vertagen. Allerdings halte er eine Insellösung des Baugebietes ‚Voßhörn‘ für falsch.

 

Der Vorschlag zur Sperrung des bisherigen Lerchenweges für LKW wird von der Verwaltung zurückgewiesen. Der Aufwand dazu sei für die verbliebenen 3 Bauplätze unnötig. Der Bürgermeister betont, dass straßenverkehrsrechtliche Regelungen nicht willkürlich vorgenommen werden können.

 

Herr U. Albers spricht sich dafür aus, keine Trennung der Ortsteile zuzulassen.

 

Der Vorsitzenden lässt über den vom Bürgermeister erweiterten Beschlussvorschlag abstimmen.