Der Vorsitzende erweitert die Tagesordnung um Punkt 12.1 – Verkauf eines zusätzlichen Baugrundstückes.

RH Schützig stellt den Antrag, den TOP 18 von der Tagesordnung zu nehmen, da seitens der SWG noch Beratungsbedarf bestehe.

Bürgermeister Albers erklärt, es gebe keinen Grund, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen, da die Vorlage dahingehend erweitert wurde, dass diese Angelegenheit unter den Vorbehalt des bauplanungsrechtlichen Beschlusses zur Fortsetzung des F-Plan-Verfahrens Windenergie gestellt werde.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Antrag von RH Schützig, den TOP 18 von der Tagesordnung zu nehmen, abstimmen.

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt mit 2  Ja und  4 Nein

RH Theemann stellt den Antrag, den TOP 18 im öffentlichen Teil zu behandeln.

VA Rüstmann warnt vor einer Behandlung im öffentlichen Teil, da es auch um die Wahrung schützenswerter Interessen Einzelner gehe. Er weist darauf hin, dass es sich bei der wirtschaftlichen Betätigung nur um einen Randpunkt handele; die eigentliche Diskussion über die Zulässigkeit der Windkraftanlagen werde im Bau- und Planungsausschuss geführt. Zudem soll der Beschlussvorschlag mit einer aufschiebenden Bedingung versehen werden, sodass erst verhandelt werden könne, wenn der Rat seine Zustimmung gegeben habe.

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von RH Theemann, den TOP 18 im öffentlichen Teil zu behandeln, abstimmen.

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt mit 2  Ja und  4 Nein

 

Die Tagesordnung wird mit den Änderungen beschlossen.