Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Windkraftpotenzialstudie des Planungsbüros Diekmann und Mosebach soll als Grundlage für die Ausweisung weiterer Flächen für Windkraft im Stadtgebiet herangezogen werden

2.    Das Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes soll weiter betrieben werden.

 

 


Der Vorsitzende führt kurz zum Thema ein und erteilt dann Herrn Diekmann und Frau Kinder das Wort, die anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation in einem ausführlichen Vortrag den Entwurf der Potenzialstudie vorstellen.

 

Nach Abschluss des Vortrages unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für die Einwohnerfragestunde. Im Rahmen dieser Einwohnerfragestunde machen viele der anwesenden Einwohner Gebrauch von ihrem Fragerecht an Planungsbüro, Verwaltung und Ausschussmitglieder. Um 18:53 Uhr eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder.

 

Herr Cremer erkundigt sich bei dem Planungsbüro nach den Namen der Kartierer. Diese werden von  Frau Kinder benannt. Herr Cremer zweifelt die Methodik der avifaunistischen Erfassung an.  Es fehle u.a. der Trauerschnepper, den er aus eigener Ansicht kenne. Er hätte gerne die Rohdaten. Herr Diekmann weist darauf hin, dass man sich hier auf der Ebene der Standortpotenzialstudie befinde, dem 1. Planungsschritt. Was Herr Cremer wolle, sei auf einer anderen Ebene im folgenden Verfahren zu klären bzw. zu prüfen, nämlich im Bebauungsplanverfahren, so dieses denn gewollt sei. Er könne und wolle die Arbeit der Kartierer nicht anzweifeln, sondern gehe davon aus, dass diese ihre Arbeit nach dem vorliegenden Regelwerk vernünftig gemacht haben. Wenn Herr Cremer die Ansicht vertrete, dass es Defizite gebe, seien diese im konkreten Bauleitplanverfahren zu klären. Im Rahmen der Potenzialstudie werde eine grobe Einschätzung vorgenommen. Herr Cremer beharrt trotz dieser Aussagen darauf, dass die Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde nicht eingehalten worden sein. Er wiederholt seine Behauptung, dass nicht ordnungsgemäß kartiert worden sei und verlangt daher Einsichtnahme in die Rohdaten. Es lägen daher keine richtigen Entscheidungsdaten vor. Bürgermeister Albers erwidert, dass Herr Diekmann erläutert habe, wie diese Daten zu differenzieren seien. Im Übrigen habe Herr Cremer im Vorfeld einen entsprechenden Antrag auf Akteneinsicht gestellt, der abgearbeitet werde. 

 

Herr Harjes erinnert daran, dass man in der heutigen Sitzung den Beschluss vorbereiten wolle, ob das Verfahren fortgesetzt werden solle. Es gehe noch nicht um einen Bebauungsplan. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde seien u.a. Fragen über den Abtransport des Stromes aufgeworfen worden. Seines Erachtens gebe es dafür technische Lösungen.

 

Seine Fraktion gehe im Übrigen von 150 m hohen Windkraftanlagen aus und werde mehr nicht mittragen. Er wirft die Frage auf, welche Alternativen es zur Ablehnung geben solle. Wolle man mit dem CO²-Ausstoß so weiter machen wie bisher. Wolle man auf Braunkohle setzen, so sei diese im Abbau sehr viel schlimmer. Im weiteren Prozess solle dann feiner gearbeitet und die Fauna und Flora konkreter untersucht werden.

 

Herr Udo Albers erklärt zu den Ausführungen von Herrn Harjes, dass dann der Absatz 2 der Beschlussempfehlung gestrichen werden müsse. Er wirft die Frage auf, wie es sich rechtssicher darstellen lasse, dass die Eigentümer der benachteiligten Flächen, die nicht zum Zuge kommen, sich nicht einklagen können. Dieses müsse rechtlich felsenfest abgesichert und schriftlich dokumentiert sein.  

 

Seiner Ansicht nach seien vom Planungsbüro bei der Vorstellung in der interfraktionellen Ratssitzung bezüglich der Fragestellung, ob der Windenergie substanziell ausreichend Raum in Jever gegeben wird, andere Zahlen genannt worden, als in der heutigen Vorstellung. Herr Diekmann erklärt, dass ihm dieses nicht bewusst sei. Mit der Darstellung dieses Themas habe das Planungsbüro die Botschaft übermitteln wollen, dass, wenn man in dem Bereich Windenergie Planungen betreiben wolle, es Rahmenbedingungen gebe, die einzuhalten seien. Wenn es hier zu einem Missverständnis gekommen sei, solle man dieses ansprechen. Herr Albers erwidert, dass die jeweils genannten Prozentzahlen unterschiedlich gewesen seien.

 

Bürgermeister Albers geht auf die Frage der Rechtssicherheit ein. Er erklärt, nach Rechtauffassung der Verwaltung sei ein Hineinklagen von anderen Flächen nicht möglich. Herr Udo Albers stellt klar, dass ihm die Rechtsauffassung der Verwaltung nicht ausreiche. Er wolle schwarz auf weiß dokumentiert haben, dass ein Hineinklagen nicht möglich sei. Der Bürgermeister erwidert, dass im rechtlichen Raum am Ende die Gerichte entscheiden. Wenn ihm die Rechtsauffassung der Verwaltung nicht reiche, dann könne er dagegen stimmen. Für ihn gehören Rat und Verwaltung zu einer Einheit. Wenn Ratsmitglieder die Rechtsauffassung der Verwaltung nicht akzeptieren, dann habe man ein grundsätzliches Problem.

 

Herr Udo Albers erinnert daran, dass in der Vergangenheit zur Zeit von Herrn Stadtdirektor Hashagen wegen der Windenergieplanung eine Veränderungssperre verhängt worden sei. Gegen diese habe er damals gestimmt, da er diese für falsch gehalten habe. Gegen die Veränderungssperre sei geklagt worden und die Stadt habe verloren, so dass er kein Vertrauen habe. Wenn von den 4 festgestellten Potenzialflächen eine heraus gesucht werde, sei dieses für ihn willkürlich. Bürgermeister Albers stimmt dieser Aussage zu. Wenn man von 2 gleichgeeigneten Flächen eine ausschließe, sei dieses willkürlich. Aus diesem Grund habe das Planungsbüro vorgestellt, unter welchen Kriterien die ermittelten Potenzialflächen unterschiedlich bewertet werden können.

 

Herr Cremer erklärt, dass es in den Nachbarkreisen Wittmund und Aurich Fälle gebe, in denen sich Windkraftbetreiber nachträglich in Windkraftpotenzialflächen eingeklagt hätten. Auch im Wangerland sei dies aktuell der Fall, dass Grundeigentümer versuchen, sich in solche Flächen einzuklagen. Zur Avi-Fauna Studie führt er aus, dass diese aus seiner Sicht rechtlich keinen Bestand habe, da der Kartierer, der von den Grundeigentümern beauftragt und bezahlt worden sei, befangen sei.

 

Bezüglich der Thematik Infraschall berufe sich Planungsbüro auf eine Studie des Landesamtes für Umwelt, Messungen und Naturschutz des Landes Baden Württemberg. Dazu müsse man wissen, dass Baden Württemberg einen Ministerpräsidenten habe, der zur Partei der Grünen/Bündnis 90 gehöre und es dort kaum Windkraftanlagen gebe. Außerdem sei die Studie aus dem letzten Jahr und seiner Ansicht nach veraltet und nicht verwertbar. Das Bundesumweltamt habe festgestellt, dass es Forschungsbedarf gebe. Es liege aktuell eine neue Studie vor, die vom Physikalisch Technischen Bundesamt Braunschweig zusammen mit der Charité Berlin und der Uniklinik Hamburg durchgeführt und herausgegeben worden sei. Dabei sei festgestellt worden,  dass bei längeren Expositionen durch Infraschall oberhalb der Lärmschwelle Hirnregionen beeinträchtigt werden. Die Studie sage damit aus, dass es gesundheitliche Beeinträchtigung durch Infraschall gebe. Herr Cremer erinnert den Bürgermeister daran, dass dieser bei der Diskussion um ein Moratorium erklärt habe, dass er die Windkraftplanung nicht weiter verfolgen wolle, wenn die Gesundheit der Bürger dadurch beeinträchtigt werden könne.

 

Herr Rüstmann erwidert zu den Hinweisen von Herrn Cremer auf die neue Studie zu den Auswirkungen von Infraschall, dass die beschriebenen Phänomene im Versuch nur aufgetreten seien, wenn der Infraschall den Probanden mit einem bestimmten Schalldruck erreicht habe. Es sei ein Schalldruck notwendig gewesen, der im Bereich der individuellen Hörschwelle für den definierten Infraschall von 12 Hz gelegen habe. Im Schnitt der Probanden  sei dieses ein Schalldruck von 86,5 dbA gewesen. Ein solcher Schalldruck werde bereits bei Abständen zu Windkraftanlagen von 150 bis 300 m nicht mehr erreicht, so dass sich das Versuchsergebnis nicht auf die Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Menschen übertragen lasse. Dass die Auswirkungen nur im Bereich der Hörschwelle für tiefe Frequenzen aufgetreten seien und nicht bei geringerem oder höherem Schalldruck, erklärten die Wissenschaftler damit, dass der Mensch diese Wahrnehmung im Bereich der Hörschwelle als unbekannt einordne, wodurch dann eine Hirnreaktion ausgelöst werde. Aus der Untersuchung könne also keineswegs abgeleitet werden, dass gesundheitsgefährdende Infraschall-Auswirkungen von WEA in einem Abstand von 500 m bestehen.

 

Herr Harjes ergänzt, dass Kraftfahrzeuge den gleichen Infraschalleintrag haben, wie Windkraftanlagen. Auch Einwohner in der Nähe von Umgehungsstraßen wären diesem Infraschalleintrag ausgesetzt. Er habe die Studie gelesen und dieser entnommen, dass auf 300 m Entfernung Infraschall nicht mehr feststellbar sei. Die Studie sei daher nicht geeignet, negative Auswirkungen des Infraschalls bei Windkraftanlagen zu belegen.

 

Herr Oltmanns erklärt, dass seine Fraktion erhebliche Bedenken habe. Eine bisher unverbaute Wallheckenlandschaft solle mit großen Windkraftanlagen bebaut werden. Auch im Landschaftsrahmenplan werde dieser Bereich besonders hervorgehoben. Die Potenzialfläche 3 im Sandeler Bereich erstrecke sich im Wasserschutzgebiet. Die Anlagen würden mit 2.000 bis 3.000 t Stahlbbeton im Grund verankert. Dieser bleibe auf Jahre dort und könne negative Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Auch nach Abbau der Anlagen würden diese Fundamente im Boden verbleiben. Bei der Frage der Wirtschaftlichkeit der Windkraftanlagen und der wirtschaftlichen Beteiligung der Stadt Jever daran sehe man Risiken hinsichtlich der Abschaltzeiten bedingt durch Vögel und Militärflugzeuge des Fliegerhorstes Wittmund. Auch kenne man den Verlauf der Richtfunkstrecke der Polizei und deren Auswirkungen auf die Windkraftanlagen nicht. Dieses seien Risiken, die sich die Stadt bei einer wirtschaftlichen Beteiligung mit einhandele. Seiner Ansicht nach seien Windkraftanlagen an Land nicht mehr nachhaltig, da im letzten Monat 80 Anlagen Offshore genehmigt worden seien. Diese seien auf See viel wirtschaftlicher zu betreiben. Daher werde die FDP-Fraktion die Beschlussempfehlung ablehnen. Dieses gelte auch für eine wirtschaftliche Beteiligung der Stadt an einem Windpark.

 

Herr Udo Albers verliest den letzten Absatz der Sitzungsvorlage für diesen Tagesordnungspunkt. Darin wird festgestellt, dass die Stadt Jever mit der bisher verwirklichten Windenergie der Windkraft substanziell Raum gegeben hat und daher eine weitere Entwicklung rechtlich nicht notwendig ist. Er erklärt, dass ein weiterer Ausbau nicht nur rechtlich nicht notwendig, sondern auch volkswirtschaftlich keinen Sinn mache und den Menschen belaste. Ökologisch seien weitere Windkraftanlagen kontraproduktiv.

 

Seine Fraktion sei nicht generell gegen die Windenergie, aber zurzeit sei der produzierte Strom nicht abzutransportieren. Es sei daher Unsinn, neue Windkraftanlagen zu bauen. Es seien zwar Bemühungen am Gange, z.B. in Form von Entwicklung neuer Speichersysteme oder eines Modellversuches in Schleswig-Holstein, Stromtrassen an Autobahnen zu verlegen, den Strom zu speichern; dieses dauere aber sein Zeit.

 

Es sei daher nicht notwendig, die betroffenen Menschen, die im Außenbereich leben, als Menschen 2. Klasse zu behandeln, für die nur ein Abstand von 500 m gelten soll, während den im Innenbereich lebenden Menschen ein Schutzabstand von 1000 m zugebilligt werden solle. Seiner Ansicht nach habe sich jede Planung am vorhandenen Bestand zu orientiere. Eine Differenzierung bei den Schutzabständen sei unredlich.

 

Herr Udo Albers stellt dann den Antrag, die vorgestellte Windkraftpotenzialstudie nur zur Kenntnis zu nehmen. Er begründet diesen damit, dass diese Potenzialstudie erst am 22.05.2017 vorgestellt worden und die Vorbereitung zu kurz gewesen sei. Bisher sei im Finanzausschuss eine weitere Beschlussempfehlung gefasst worden und heute solle bereits eine weitere erfolgen. Er weist darauf hin, dass bei der Bauleitplanung für das Industriegebiet der Brauerei ein umfangreicher Umweltbericht erarbeitet worden sei und auch bei der kürzlich angeschobenen Bebauungsplanänderung „Hooksweg/Ochsenhammsweg“ eine Beschattungsstudie gefordert und vorgestellt worden sei. Bei der Windkraftplanung sei dieses anscheinend nicht erforderlich. Herr Albers vertritt die Meinung, dass die Potenzialstudie nicht sorgfältig genug erstellt worden sei und man daher konkret darauf schauen müsse, um dann eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

 

Herr Janßen führt aus, dass die Fachausschüsse die Beschlüsse vorbereiten und der Rat den endgültigen Beschluss fasse. Er rekapituliert, dass die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die SWG und die SPD gemeinsam beantragt haben, eine Potenzialstudie zur Ermittlung weiterer Flächen für die Windenergie erstellen zu lassen. Diesen Antrag hätten alle Fraktionen gemeinsam getragen. Grundlage sei die auf Bundesebene beschlossene Energiewende gewesen. Man wolle so schnell wie möglich aus Atomenergie und aus der Kohle aussteigen. Alleine bei der Atomenergie sei mit den hohen Kosten für die Entsorgung zu rechnen. Seine Fraktion wolle, dass es mit der Windenergieplanung weiter gehe.

 

Herr Janßen stellt den Antrag, dass der gesamte Rat sich vor Ort alle Potenzialflächen ansehe, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Das Verfahren solle weiter betrieben werden, wobei man dann sehen werde, welche Flächen sich am Ende am besten eignen. Er spricht sich gegen die Zulassung aller Potenzialflächen (28 mögliche Windenergieanlagen) aus. Herr Janßen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zu der Beschlussempfehlung.

 

Herr Harjes führt aus, dass seine Fraktion der Beschlussempfehlung ebenfalls folgen werde. Sie begrüße außerdem die beantragte Ortsbesichtigung aller Potenzialflächen. Bezüglich der Fundamente der WKA, die das Grundwasser beeinträchtigen sollen, erklärt er, dass es im Heidekreis einen Fall gegeben haben soll, wo belasteter Kies im Tiefenfundament verwendet worden sei. Dieses sei aber nicht die Regel.

 

Herr Cremer merkt an, dass in Nordrhein-Westfalen wegen falscher Lärmgutachten Windkraftanlagen abgeschaltet worden seien. Die durch Windenergieanlagen bedingte Senkung des CO²-Ausstoßes sei nur minimal. Man brauche diese Anlage nicht in einem Wasserschutzgebiet, da durch Auswaschungen des Fundamentes das Grundwasser beeinträchtigt werden könne.

 

Frau Reck führt für die CDU-Fraktion aus, dass alle den Ausstieg aus der Kernenergie wollen, dafür jedoch andere Energieformen, insbesondere regenerative Energie notwendig seien. Wenn auf wangerländischem Gebiet zusätzliche Windkraftanlagen zulässig seien, so sollten auch in Jever den Landwirten Chancen für die Windenergie eingeräumt werden. Dieses sei als 2. Standbein für die mittelständische Landwirtschaft erforderlich. Ihre Fraktion werde heute der Beschlussempfehlung zustimmen. Bei dem abschließenden Ratsbeschluss sei es aber jedem Fraktionsmitglied freigestellt, nach bestem Wissen und Gewissen abzustimmen.

 

Herr Janßen führt hinsichtlich der Bedenken der Gründung im Wassereinzugsgebiet aus, dass dieses auf jeden Fall in den nachfolgenden Bauleitplanverfahren geklärt werde. Jeder Bürger könne dann seine Bedenken anmelden, die der Rat dann abwäge. Herr Cremer suggeriere, dass die Fundamente das Grundwasser beeinträchtigen. Wenn dieses stimme, dürften die Anlagen nicht gebaut werden. In diesem Fall würde er sich gegen einen Bau an dem jeweiligen Standort aussprechen.

 

Herr Janßen beantragt sodann das Ende der Debatte.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass eine Anfrage von Herrn Albers und Herrn Cremer vorliege. Darin wird gefragt, ob Bauanträge für Windkraftanlagen in Cleverns oder Sandel vorliegen. Weder bei der Stadt Jever noch beim Landkreis Friesland liegen Bauanträge für Windkraftanlagen vor.

 

Bürgermeister Albers weist abschließend alle in der Sitzung erhobenen Vorwürfe gegen die Verwaltung und sich als haltlos zurück. Weder seine Mitarbeiten noch er hätten ein persönliches Interesse an der Weiterentwicklung der Windenergie.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Beschlussempfehlung der Verwaltung als weitergehenden Beschluss als die von Herrn Udo Albers beantragte Kenntnisnahme abstimmen.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja   5                 Nein  2         Enthaltung 0

                        (die 2 Nein-Stimmen erfolgten von den Mitgliedern der

                         SWG-Fraktion)

Dann lässt der Vorsitzende über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen, eine Ortsbesichtigung der Potenzialflächen durch den Rat vorzunehmen.

 

Abstimmung: Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.