Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgeschlagenen Ausbauart der Straße „Grenze“ mit Rasengittersteinen  und einem in der Mitte liegenden ca. 80 cm breitem Streifen aus Betonsteinen wird zugestimmt. Die Baumaßnahme ist öffentlich auszuschreiben.

 

 


Herr Fittje stellt die Ausbauplanung per Projektion vor. Es gebe zwei Ausbauvarianten, einmal als Betonsteinstraße mit Abflussrinne und andererseits als Spurbahnen mit Rasengittersteinen sowie Betonsteinpflasterung in der Mitte. Bei letzterer Variante sei eine Versickerung des Niederschlagswassers vor Ort möglich.

Die Varianten seien mit den Anliegern besprochen worden. Es wurde die 2. Variante von den Anliegern favorisiert.

 

Herr Schaus  erklärt sich aus fachtechnischen Gründen mit diesem Ausbau für eine so kleine Anliegerstraße einverstanden. Er weist aber auf darauf hin, dass diese Pflasterung zu größerer Fahr-Lautstärke führe und in anderen Straßen nicht zu empfehlen sei.

 

Herr Cremer hat Zweifel, ob die Stadt hier rechtlich korrekt handelt. Die Straße sei nicht gewidmet. Es bestehe lt. einem ihm vorliegenden OVG-Urteil die Gefahr, dass die Stadt auf den Kosten sitzenbleibe. Ungeklärt sei auch das Überwegungsrecht. Herr Schaus entkräftigt diese Befürchtungen.

Der Vorsitzende ergänzt, dass diese Fragen geklärt seien. Auch der Bürgermeister betont, dass die rechtlichen Fragen extern geprüft worden seien.

 

Auf die Frage von Herrn Harjes zu den Kosten beider Ausbauarten gibt Herr Fittje für Variante 2 an, dass diese gegenüber Variante 1 sich fast halbieren.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.