1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über den diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschlag zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 36 „Hooksweg/Ochsenhammsweg" - 3. Änderung - nebst Begründung gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.


Der Rat beschließt ohne Diskussion: