Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Der Reinerlös der Stadtlotterie 2016 in Höhe von insgesamt 289,87 € wird an den Verein „Kinder von Tschernobyl Friesland/Wilhelmshaven e.V.“ ausgezahlt.

 

 

 

 


Herr Schwarz berichtet, dass die gesetzliche Vorgabe bei der Stadtlotterie 2016 nicht erreicht wurden, welche vorgibt, dass die Lotterie mit einem Reinerlös von einem Drittel des Spielkapitals zu beenden sei. Es gäbe keine Steuerbefreiung, sondern es müssen Steuern gezahlt werden. Der auszuschüttende Gesamtbetrag beläuft sich deswegen auf lediglich 289,87 Euro. Die acht Vereine würden somit jeweils einen Betrag von 36,24 Euro erhalten.

 

Es folgt eine Diskussion der Ausschussmitglieder. Einigkeit besteht darin, dass die Gesamtsumme zu gering sei um diese auf acht Vereine/Organisationen zu verteilen.

 

Herr Waculik schlägt vor, den Betrag auf zwei Empfänger zu verteilen.

 

Herr Harjes stellt den Antrag, einen Empfänger auszulosen. Diesem Vorschlag wird einstimmig stattgegeben. Bei der Auslosung wird der Verein „Kinder von Tschernobyl Friesland/Wilhelmshaven e.V.“ gezogen. Der Verein hat als Verwendungszweck der Gelder eine Erholungsmaßnahme für Kinder aus Weißrussland angegeben.

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Der Reinerlös der Stadtlotterie 2016 in Höhe von insgesamt 289,87 Euro geht an den Verein Kinder von Tschernobyl Friesland/Wilhelmshaven e.V.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.