Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

1.       Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zur den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Auslegung und die Behördenbeteiligung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Moorwarfen Nordost nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 2 und 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 


Herr Lorenz erläutert die eingegangenen Einwendungen. Die Wünsche eines privaten Einwenders konnten nicht berücksichtigt werden, da der enge rechtliche Rahmen eine Ausdehnung der überbaubaren Grundstücksflächen durch eine Außenbereichssatzung nicht erlaubt.

 

Herr U. Albers sieht in der Aufstellung, außer für die Lückenfüllung an der alten Bundesstraße, keinerlei Vorteile für alle anderen Betroffenen. Herr Lorenz entgegnet, dass für die angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h vom Landkreis eine geschlossene Bebauung gefordert werde. Es gebe auch weitere Vorteile, denn gegenüber den sehr eingeschränkten baurechtlichen Möglichkeiten im Außenbereich seien jetzt weitere Nutzungsmöglichkeiten gegeben.

 

Herr U. Albers schlägt vor, weitere Grundstücksflächen in den Satzungsbereich einzubeziehen. Herr Lorenz antwortet hierauf, dass dann die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sei.

Herr Dr. Funk bestätigt, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes dort zur Zeit nicht vorgesehen sei. Er unterstütze den Verwaltungsvorschlag.

 

Der Bürgermeister sieht bei einer Aufstellung eines Bebauungsplanes Genehmigungsvorbehalte des Landkreises. Eine Ausweitung der Bebauung im Außenbereich sei nicht gewollt. Ziel sei eine zentrumsnahe Verdichtung.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.