Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

 

 


RF Bunjes äußert Bedenken bezüglich der Abstimmung zu diesem TOP. Der Vorsitzende dürfe ihrer Meinung nach als Kläger nicht mit abstimmen. Auf Hinweise aus dem Ausschuss, es habe bereits eine Prüfung dieser Sachlage gegeben, bittet sie darum, das Ergebnis dieser dem Protokoll beizufügen.

(Anmerkung der Verwaltung: Die rechtliche Stellungnahme wird den Ausschussmitgliedern nicht als Anhang zum Protokoll, sondern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)

 

RH Schüdzig stellt die Frage, wodurch die 140.000 € Einnahmen aus dem Fremdenverkehrsbeitrag ausgeglichen werden sollen, falls dieser wegfalle.

 

RH Funk erklärt, bei Gerichtsverfahren anderer Gemeinden hätten diese zu 50 % verloren. Dieses Risiko sei zu groß. Man müsse die Satzung aufheben.

 

RF Rasenack ist der Ansicht, der Beitrag müsse weiter erhoben werden, da für den Tourismus viel getan werde. In anderen Gemeinden gäbe es auch keine Problemen mit der Erhebung. Sie äußert zudem ihren Unmut darüber, dass die Vorlage ihrer Meinung nach bereits eine negative Tendenz enthalte. Allein die Tatsache, dass die Verwaltungskosten, anders als in anderen Fällen, mit aufgeführt worden wären, habe ihr dieses Gefühl vermittelt.

 

VA Rüstmann versichert, die Verwaltung habe sich um eine neutrale Vorlage bemüht. Der Vorteil der Abgabe sei die zusätzliche Einnahme, der Nachteil der Unmut der Gewerbetreibenden, die damit einhergehende Verringerung der Aktivitäten und der Personalkostenumfang; wobei es sich in diesem Fall noch um relativ kleine Größen handele. Dies alles müsse bei der Entscheidung Berücksichtigung finden und darum auch aufgeführt werden.

 

RH Theemann verbindet die Einführung der Abgabe mit bürokratischem Aufwand und empfindet sie ohne Rechtssicherheit als hochriskant. Man wollte die Stadt vorantreiben, und dafür müsse man den Gewerbetreibenden ein positives Signal geben, damit diese wieder aktiv werden. Darum spreche sich die FDP gegen die Abgabe aus.

 

RF Rasenack erläutert, „Jever aktiv“ sollte ein Drittel des Fremdenverkehrsbeitrages erhalten. Sollte der Beitrag nun wegfallen, müsste der Verein auf „Spendensuche“ gehen. Selbstverständlich möchten die Gewerbetreibenden diese Kosten nicht gerne tragen, jedoch würden sie, im Gegensatz zu den normalen Einwohnern, die im anderen Fall durch das Tragen der Steuererhöhungen das Fehl finanzieren müssten, direkt davon profitieren.

 

RF Bunjes ist der Meinung, das Erheben der Abgabe sei nicht grundsätzlich rechtsunsicher. Es müssten lediglich kleine Änderungen, wie zum Beispiel der Einbezug des Außenbereiches, eingearbeitet, und die Satzung neu beschlossen werden. Der nächste Haushalt werde ansonsten ohne eine Kürzung der freiwilligen Leistungen und Steuererhöhungen kaum genehmigungsfähig sein.

 

RH Schüdzig pflichtet RF Bunjes bei. Dass sich die Gewerbetreibenden beim Wegfall der Fremdenverkehrsabgabe wieder mehr einbringen würden, sei ebenso spekulativ wie die Zahlung der zugesagten 20.000 €. Für die Entwicklung des Haushaltes sei der Wegfall der Abgabe sehr ungünstig, da in diesem Fall nur Steuererhöhungen als Ausgleich in Frage kämen.

 

RH Harjes sieht die Abgabe kritisch, erwarte aber bei Wegfall des Beitrages auch einen Ausgleich von Handel, Handwerk und Gewerbe.

 

RF Rasenack erkundigt sich beim Kämmerer, ob die 20.000 €, die die Gewerbetreibenden sammeln wollen, haushaltstechnisch überhaupt buchbar seien.

 

VA Rüstmann bejaht dies unter dem Vorbehalt, dass dafür ein Vertrag vorliegen müsse.

 

RH Schüdzig gibt zu bedenken, dass diese Summe weder dauerhaft noch verbindlich sei, und der Kämmerer somit auch keine verlässlichen Zahlen zum Einbringen in den Haushalt habe.

 

VA Rüstmann erklärt, er sei davon ausgegangen, dass bis zur heutigen Sitzung ein verbindlicher Vertrag vorliegen würde. Bis zur endgültigen Beschlussfassung müsse dies natürlich gegeben sein.

 

RF Bunjes stellt noch einmal klar, dass der Fremdenverkehrsbeitrag nicht durch Steuererhöhungen von den Einwohnern ausgeglichen werden dürfe. Diese hätten wenig Möglichkeiten sich zu wehren, und zu klagen.

 

RH Theemann betont, es gebe andere Maßnahmen als Steuererhöhungen um das Loch zu stopfen. Möglichkeiten der Gegenfinanzierung seien in der Klausurtagung bereits genannt worden.

 

Der Vorsitzende erläutert, „Jever aktiv“ habe nie Geld aus dem Topf bekommen. Es habe einen Beirat gegeben, in dem ein Vertreter von „Jever aktiv“ gesessen habe. Dieser Beirat habe jedoch nur über einen Teil des Geldes eine Empfehlung ausgesprochen. Ein Großteil dieser Empfehlung sei wiederum gar nicht umgesetzt worden. Er betont zudem, dass nicht nur die Geschäfte und Gastronomie in der Innenstadt zahlen müssten, sondern jeder Gewerbetreibende in Jever. Und hier sei die Gewinneinschätzung problematisch, die sich lediglich nach statistischen Größen richte. Er klärt die Anwesenden darüber auf, dass die von den Gewerbetreibenden fest zugesagte freiwillige Leistung inzwischen auf eine Summe von 25.040 € pro Jahr für die nächsten drei Jahre angestiegen sei. Zusätzlich seien noch einige Beträge mündlich zugesagt worden, sodass die Summe auf 28.400 € ansteigen, wahrscheinlich aber sogar noch die 30.000 € deutlich überschreiten werde.

 

RF Bunjes erwidert, die faire Verteilung sei Ziel gewesen, und die Einführung des Beitrages habe sich auch aus diesem Grund so lange hingezogen.

 

VA Rüstmann meint, in dieser Angelegenheit sei viel Subjektivität im Spiel. Er stellt klar, dass sich die Gewinnsätze nach den Zahlen des Landesamtes für Statistik für den Mindestgewinn, und die Vorteilssätze nach dem Gutachten des Anwalts richten würden. Letzteres sei vollinhaltlich vor Gericht anerkannt worden. Wenn die Verwaltung mit den versprochenen freiwilligen Leistungen der Gewerbetreibenden planen solle, müsse erst ein Vertrag vorliegen, und ein Verantwortlicher dafür einstehen.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den TOP abstimmen.

 

Im Anschluss an die Abstimmung weist VA Rüstmann darauf hin, dass im VA berücksichtigt werden müsse, dass eine Aufhebung der Satzung für bereits veranlagte Jahre nicht zulässig sei und nur für die Zukunft erfolgen könne. Die genaue Formulierung werde bis dahin geprüft und formuliert.