Sitzung: 09.10.2017 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BV/0274/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2
der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des
Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird
der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt des
Straßenzuges „Memeler Straße“ gesondert ermittelt:
• Memeler Straße von der
Danziger bis zur Berliner Straße.