Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 der „Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen“ wird der beitragsfähige Aufwand für folgenden selbständig nutzbaren Abschnitt des Straßenzuges „Memeler Straße“ gesondert ermittelt:

 

Memeler Straße von der Danziger bis zur Berliner Straße.