Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

Auf die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts vom Grundlagenvertrag mit dem Landkreis Friesland zur Verlegung des Sportplatzes „Schützenhof“ wegen höherer Kosten wird verzichtet. Die zur Ausschreibung notwendige außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 245.000 € wird genehmigt. Die zusätzlichen Mittel sind mit dem Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen.

 


VA Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

RH Harjes äußert seine Verwunderung darüber, dass die Kostenschätzung so extrem von der jetzt vorliegenden Kostenberechnung abweichen würde. Es würde sich hier immerhin um einen Betrag von 210.000 € handeln.

 

VA Rüstmann bringt an, die Kostenschätzung sei fünf Jahre alt. Im Tiefbau habe es allein in den letzten drei Jahren eine Kostensteigerung von 17 % gegeben. Damit annähernd die Preise der jetzigen Kalkulation erreicht werden könnten, werde die Maßnahme zudem im Winter ausgeschrieben, da dort bessere Preise zu erwarten seien.

 

RH Theemann erkundigt sich danach, warum überhaupt ein Rücktrittsrecht eingebaut worden sei. Zudem möchte er über die Konsequenzen aufgeklärt werden, die auf die Stadt zukommen würden, sollte man dieses in Anspruch nehmen, und ob die Stadt jeder Entwicklung völlig ausgeliefert gegenüber stehen würde, sollte dies nicht geschehen.

 

VA Rüstmann klärt ihn darüber auf, dass das Rücktrittsrecht aus Sicherheitsaspekten eingebaut worden sei, da es sich um ein Projekt handele, das sich über mehrere Jahre hinziehe, und als Grundlage lediglich eine Kostenschätzung vorgelegen habe. Man könne gegebenenfalls auch erst nach der Ausschreibung darüber entscheiden, ob man das Rücktrittsrecht in Anspruch nehmen wolle, jedoch würden immer weiter Kosten entstehen, die die Stadt trotzdem tragen müsse. Zudem könne dies Unsicherheit signalisieren. Die Verwaltung stehe auf dem Standpunkt, dass die Entscheidung nun getroffen werden sollte. Man müsse in diesem Fall auch die städtebaulichen Vorteile sehen.

 

Auch RF Rasenack ist der Ansicht, man müsse das Gesamtpaket betrachten. Sowohl der Landkreis Friedland als auch der FSV Jever hätten ihren Teil der Abmachung zudem bereits erfüllt.

 

RH Theemann fragt noch einmal nach den Möglichkeiten, die die Stadt im Falle der Nicht-Inanspruchnahme des Rücktrittsrechtes habe, sollten die Kosten bei der Ausschreibung explodieren.

 

VA Rüstmann argumentiert damit, dass mit den genannten Kosten im Jahr 2017 der Bau eines Sportplatzes realisiert werden konnte. Eine solch drastische Kostenexplosion sei demnach unwahrscheinlich.

 

RH Funk meint, der Weg müsse zum jetzigen Zeitpunkt weitergegangen werden, da die Preise in der Zukunft höchstwahrscheinlich noch mehr ansteigen würden.

 

Bürgermeister Albers zeigt auf, dass es nun offensichtlich sei, dass die Stadt zuzahlen müsse. Auf dieser Grundlage müsse man sich nun entscheiden, ob das Rücktrittsrecht ausgeübt werden solle oder nicht.