Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

 

 


Der Bürgermeister erläutert den Sachstand. Danach seien in der Potentialstudie  mehrere Flächen für mögliche Standort ermittelt worden. Daraus werde es eine Auswahl geben, da nicht die maximal mögliche Ausnutzung beabsichtigt sei. Diese Auswahl bedarf einer soliden rechtlichen Prüfung für mögliche spätere weitergehende Forderungen.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz mit dem Ausschreibungsverfahren setze eine weitere Hürde. Hier vermischen sich rechtliche und wirtschaftliche Aspekte. Gegen eine mögliche Haftbarkeit muss sich die Stadt absichern. Die bundesrechtlichen Bedingungen bei Ausbau der erneuerbaren Energien führen aber gerade jetzt zu einem hohen Prüfungsbedarf. Das führe zu einem Engpass und damit auch zu einer zeitlichen Verzögerung.

 

Herr U. Albers konstatiert, dass offensichtlich auf Kosten der Steuerzahler die Standorte und deren Risiken geprüft werden. Nicht die Wirtschaftlichkeit sei der Maßstab, sondern die umgebende Natur und dort wohnenden Menschen. Nachweispflichtig für die Wirtschaftlichkeit sei einzig der Betreiber.

Die Fraktion der SWG habe vor längerer Zeit eine Anfrage zu den bisher aufgelaufenen Kosten gestellt, die bis heute nicht beantwortet wurde. Die jetzt erneut angekündigte rechtliche Prüfung verwundere.

Der Bürgermeister entgegnet, dass die Auswahl der Flächen nach den vergebenen Bewertungspunkten erfolge. Die Verwaltung habe zu prüfen, ob ein Beschlussvorschlag rechtlich haltbar sei. Sollte ein Vorschlag erarbeitet werden, bei dem im Ausschreibungsverfahren keine Aussicht auf Erfolg besteht, so dürfe man mit einer solchen Planung gar nicht erst in die Beratung gehen.

Dr. Funk betont, dass der Rat der Stadt keine Angst habe (als Antwort auf die Frage in TOP 5). Die CDU-Fraktion habe Wissensbedarf. Seine Fraktion gehe davon aus, dass Anlagen mit einer Höhe von maximal 150 Metern geplant seien. Zudem gehe sie davon aus, dass viel weniger Anlagen als die genannte Stückzahl von 28 entstehen werden.

 

Herr U. Albers wiederholt seine Forderung, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht die Aufgabe der Stadt sei. Er vermute, dass diese städtische Vorleistung ihren Grund in einer schon geschlossenen Beteiligung habe.

 

Der Bürgermeister betont, es gebe keinen Beschlussvorschlag der Verwaltung und des Rates. Der Rat entscheide zuletzt unter Berücksichtigung der Bürgerbeteiligung (Abwägung). Wenn dieser Verfahrensweg nicht strikt eingehalten werde, wäre der Bauleitplan angreifbar.

Es bestehe auch ein Interesse der Stadt auf Wirtschaftlichkeitsprüfung, denn es sei beschlossen, dass sich die Stadt an der Erzeugung von regenerativen Energien beteiligen solle. Von Beginn an bestand das politische Ziel, sich nach Möglichkeit wirtschaftlich zu beteiligen. Deshalb sei die Potentialstudie 2013 in Auftrag gegeben worden

Als Verwaltungschef könne er keine Vorschläge unterbreiten, von deren Rechtmäßigkeit er nicht überzeugt sei. Ansonsten handele er fahrlässig.

 

Herr Harjes mahnt, dass Genauigkeit vor Schnelligkeit erfolgen solle. Er sehe das als Widerspruch zu den Anträgen der SWG, die die Entscheidung jetzt herbeizwingen wolle.

 

Herr Wolken sieht wie die SPD-Fraktion weiteren Wissensbedarf.

 

Auf Nachfrage von Herrn U. Albers über die Größenordnung der bisher getätigten Ausgaben für die rechtlichen Prüfungen entgegnet der Bürgermeister, dass die erfolgte Akteneinsicht der SWG diese Frage bereits beantwortet haben könnte. Im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung habe er einen Rahmen von maximal 25.000 €. Diesen habe er bisher nicht einmal zur Hälfte verbraucht. Die schriftliche Antwort auf den SWG-Antrag erfolge dennoch.