Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Auf die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts vom Grundlagenvertrag mit dem Landkreis Friesland zur Verlegung des Sportplatzes „Schützenhof“ wegen höherer Kosten wird verzichtet. Die zur Ausschreibung notwendige außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 245.000 € wird genehmigt. Die zusätzlichen Mittel sind mit dem Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen.

 


Ratsherr Schönbohm merkt an, dass die Sportanlage durch die erheblichen Mehrkosten relativ teuer werde. Aber da man bei der Planung den Vereinen und Schulen bereits Zusagen erteilt habe und es sich um eine positive Sache handle, werde die SWG-Fraktion zustimmen.

 

Ratsherr Harjes bringt seine Verwunderung über die Kostensteigerung von 25 Prozent zum Ausdruck.

 

Der Rat beschließt: