Sitzung: 26.10.2017 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 1, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0308/2016-2021
Auf
die Inanspruchnahme des Rücktrittsrechts vom Grundlagenvertrag mit dem
Landkreis Friesland zur Verlegung des Sportplatzes „Schützenhof“ wegen höherer
Kosten wird verzichtet. Die zur Ausschreibung notwendige außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 245.000 € wird genehmigt. Die
zusätzlichen Mittel sind mit dem Haushalt 2018 zur Verfügung zu stellen.
Ratsherr Schönbohm merkt an, dass die Sportanlage durch die
erheblichen Mehrkosten relativ teuer werde. Aber da man bei der Planung den
Vereinen und Schulen bereits Zusagen erteilt habe und es sich um eine positive
Sache handle, werde die SWG-Fraktion zustimmen.
Ratsherr Harjes bringt seine Verwunderung über die
Kostensteigerung von 25 Prozent zum Ausdruck.
Der Rat beschließt: