Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Sondergebiet Hotel Im Schützenhof“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu Zweck der planungsrechtlichen Absicherung des Hotelkomplexes.

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


Herr Lorenz berichtet von der möglichen Erweiterung des Hotels. In einer Voranfrage hat die Baubehörde beim Landkreis gefordert, dass die Erweiterung in diesem Bereich planungsrechtlich abgesichert werden muss, da hier bisher kein Bebauungsplan existiert. Ziel sei, ein Sondergebiet Hotel aufzustellen.

 

Herr U. Albers erkundigt sich nach möglichen Belastungen und Einschränkungen für die umgebende Wohnbebauung. Herr Lorenz erläutert, dass Beherbergungsbetriebe in ‚Allgemeinen Wohngebieten‘ rechtlich möglich seien. Er sehe keine Auswirkungen.

 

Herr U. Albers schlägt vor, die Aufstellung eines solchen Planes mit der Sportplatzüberplanung zusammen zu fassen. Herr Lorenz verweist darauf, dass für das Sondergebiet der Hotelier für die Planung aufkomme.

 

Herr Cremer erkundigt sich nach der möglichen Bauhöhe. Herr Lorenz gibt an, dass im jetzigen Falle die Formel Grenzabstand= ½ Höhe gelte. In einem Bebauungsplan können auch andere Begrenzungen vorgegeben werden.

 

Herr Cremer sieht das Problem der Anwohnerdiskussion („Pflegebutlerproblematik“) auch in diesem Bereich. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausdrücklich die Anwohnerbeteiligung vorsehe.