Sitzung: 15.11.2017 Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung, Straßen, Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/0340/2016-2021
Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens
zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Sondergebiet Hotel Im Schützenhof“
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu Zweck der planungsrechtlichen Absicherung
des Hotelkomplexes.
Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches ist Bestandteil dieses
Beschlusses.
Herr Lorenz berichtet von der möglichen Erweiterung des Hotels. In einer Voranfrage hat die Baubehörde beim Landkreis gefordert, dass die Erweiterung in diesem Bereich planungsrechtlich abgesichert werden muss, da hier bisher kein Bebauungsplan existiert. Ziel sei, ein Sondergebiet Hotel aufzustellen.
Herr U. Albers erkundigt sich nach möglichen Belastungen und Einschränkungen für die umgebende Wohnbebauung. Herr Lorenz erläutert, dass Beherbergungsbetriebe in ‚Allgemeinen Wohngebieten‘ rechtlich möglich seien. Er sehe keine Auswirkungen.
Herr U. Albers schlägt vor, die Aufstellung eines solchen Planes mit der Sportplatzüberplanung zusammen zu fassen. Herr Lorenz verweist darauf, dass für das Sondergebiet der Hotelier für die Planung aufkomme.
Herr Cremer erkundigt sich nach der möglichen Bauhöhe. Herr Lorenz gibt an, dass im jetzigen Falle die Formel Grenzabstand= ½ Höhe gelte. In einem Bebauungsplan können auch andere Begrenzungen vorgegeben werden.
Herr Cremer sieht das Problem der Anwohnerdiskussion („Pflegebutlerproblematik“) auch in diesem Bereich. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Aufstellung eines Bebauungsplanes ausdrücklich die Anwohnerbeteiligung vorsehe.