Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15, Enthaltungen: 0

 

 


Ratsherr Janßen stellt klar, dass für die SPD-Fraktion eine moderate Steuererhöhung nur in Frage käme, wenn der Fremdenverkehrsbeitrag beibehalten und die Einführung einer Zweitwohnungssteuer geprüft werde. Da beides nicht der Fall sei, werde die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Es könne nicht angehen, dass die Zahler der Grundsteuer, die am wenigsten vom Tourismus profitierten, den finanziellen Ausfall beim Fremdenverkehrsbeitrag kompensieren müssten.

 

Bei der derzeit geplanten Erhöhung der Grundsteuer auf 420 Punkte und der Gewerbesteuer auf 395 Punkte werde die Grundsteuer prozentual knapp um das Dreifache der Gewerbesteuer erhöht. Der SPD-Fraktion ist klar, dass der Haushalt stabilisiert werden müsse, aber dabei müsse es auch gerecht zugehen. Die geplante Steuererhöhung habe auch nichts mehr mit Familienfreundlichkeit zu tun. Seine Fraktion ist der Meinung, dass die Bürger/-innen, vor allem die Familien, bereits genug belastet seien.

 

In Bezug auf den Antrag zum Thema Bürgerbeteiligung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen teilt er mit, dass es eine gute Gelegenheit gewesen wäre, die Bürger/-innen zu diesem Thema zu befragen.

 

Er erkundigt sich nach den verbindlichen Zusagen über die freiwilligen Zahlungen der Gewerbetreibenden zur teilweisen Kompensation des Fremdenverkehrsbeitrages und für welchen Zeitraum diese Gelder gesichert seien.

 

Er stellt fest, dass durch die vorgeschlagene Steuererhöhung insgesamt 340.930 Euro eingenommen werden könne. Ratsherr Janßen unterbreitet einen alternativen Vorschlag, diese Summe einzunehmen. Durch die weitere Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages könnten jedes Jahr dauerhaft 140.000 Euro generiert werden und durch die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer kämen etwa 200.000 Euro Einnahmen hinzu. Der verbleibende Betrag könne durch eine moderate Erhöhung der Grundsteuer um 10 Punkte (47.107 Euro) und der Gewerbesteuer um 10 Punkte (95.128 Euro) erreicht werden. Bei dieser Variante sei die Belastung der Steuerzahler viel geringer, und diese Summe könne auch zur Entlastung der städtischen Finanzen beitragen. Er weist zudem darauf hin, dass eine dauerhafte Verbesserung der Einnahmesituation nur durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer gelingen könne.

 

Ratsherr Janßen stellt somit den folgenden Antrag:

 

1. weitere Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages

2. Prüfung einer Satzung zur Einführung der Zweitwohnungssteuer

3. Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Punkte

4. Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Punkte

 

Ratsherr Schönbohm erklärt, dass für ihn die Tagesordnungspunkte Steuererhöhungen, Fremdenverkehrsbeitragssatzung und Haushalt inhaltlich zusammenhingen. Er geht auf die Finanzsituation beim Bund und beim Land Niedersachsen ein. Man könne beobachten, dass die Steuereinnahmen stiegen und sogar über Steuersenkungen nachgedacht werde. Warum in Jever dann über Steuererhöhungen diskutiert werde, obwohl sich die Haushaltslage erheblich verbessert habe, könne er nicht nachvollziehen. Das auch Jever von der gut laufenden Konjunktur profitiere, verdeutlicht er anhand einiger Fakten aus dem Haushalt, z.B. der gestiegenen Automatensteuer, Senkung der Kreisumlage, Reduzierung der Zinsbelastungen, Vielzahl an Grundstückverkäufen, usw..

 

Neben der Möglichkeit der Steuererhöhung und der Streichung von freiwilligen Leistungen habe er andere Alternativen zur Verbesserung der Einnahmesituation vermisst. Auch habe er keine Sparbemühungen erkennen könne. Im Gegenteil, es seien etliche Gutachten in Auftrag gegeben worden.

 

Er weist darauf hin, dass die Steuererhöhung wahrscheinlich nicht die einzige Mehrbelastung für die Bürger/-innen sein werde. Auf sie werde voraussichtlich aufgrund der Änderungen bei der Entwässerung des Fliegerhorstes auch eine Erhöhung der Abwassergebühr zukommen. Die Steuererhöhung werde sich auch negativ auf die Kaufkraft und die Investitionen auswirken, welches gerade bei dem Leerstand des Einzelhandels in der Innenstadt nicht wünschenswert sei. Für ihn führe die derzeit geplante Steuererhöhung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Bürger/-innen und den Gewerbetreibenden. Er weist darauf hin, dass sich die Gewerbesteuer von Einzelunternehmen bis zu einem Satz von 380 Punkten direkt von der Einkommenssteuer absetzen lasse.

 

Zudem merkt er an, dass sich das Bundesverfassungsgericht in nächster Zeit mit der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer befassen werde, welches zu mehr Gerechtigkeit aber wahrscheinlich auch zu Mehreinnahmen führe, da in Jever viele alte Häuser unterbewertet seien.

 

Die Spekulation, dass durch die vom Land Niedersachsen angedachte Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten, viele Kosten nicht mehr durch die Beiträge gedeckt werden könnten, sei für ihn kein Grund für eine Steuererhöhung.

 

Die SWG-Fraktion werde dieser Steuererhöhung nicht zustimmen.

 

Ratsfrau Zielke erklärt, dass von Rat und Verwaltung versucht worden sei, Lösungen für eine bessere Einnahmesituation zu erarbeiten. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hätten zusammen mit der CDU-Fraktion den Antrag auf Aufhebung des Fremdenverkehrsbeitrages gestellt. Um einen Ausgleich für den Fremdenverkehrsbeitrag zu schaffen, halte ihre Fraktion eine Steuererhöhung, die alle Bürger/-innen tragen müssten, für gerechter. Denn alle Bürger/-innen profitierten mehr oder weniger vom Tourismus. Auch sei es wichtig, dass die freiwilligen Leistungen erhalten blieben. Da mit der Steuererhöhung öffentliche Gelder verwaltet würden, erwarte sie auch weiterhin, dass für die künftigen Investitionsvorhaben eine exakte Kalkulation (+/- 10 Prozent) vorgelegt werden solle.

 

Abschließend merkt sie an, dass ihre Fraktion in den vergangenen Monaten gelernt habe, dass es sinnvoll sei, Instrumente der Bürgerbeteiligung für neue Projekte einzusetzen. Sie möchte die Bürger/-innen an den Entscheidungen teilhaben lassen, sodass von vornherein eine Lagerbildung in eine Richtung vermieden werden könne.

 

Ratsherr Theemann erklärt, dass es die richtige Entscheidung gewesen sei, den Fremdenverkehrsbeitrag abzuschaffen, da es sich um eine risikobehaftete und unsichere Einnahme gehandelt habe. Da die Stadt einen defizitären Haushalt habe, müsse aber ein Ausgleich gefunden werden. Es sei wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibe. Dieses gelinge mit der von der Verwaltung vorgeschlagenen Steuererhöhung. Er stimmt zu, dass die beiden Hebesätze einen Kompromiss darstellten, der aber deutlich fairer und besser sei, als zum Teil dargestellt. Denn es könne eine faire und nahezu gleichmäßige Verteilung der Lasten zwischen Gewerbe und den Bürger/-innen erreicht werden.

 

Er stellt klar, dass nur etwa 10 Prozent der Gewerbetreibenden die Gewerbesteuer von der Steuer absetzen könnten. Außerdem sei zu bedenken, dass die Stadt Jever mit den anderen Kommunen in einem Wettbewerb stehe. Daher sei ein Gewerbesteuersatz von 395 Punkten ein wichtiges Signal an die Wirtschaft in der Region. Insgesamt halte die FDP-Fraktion diesen Beschlussvorschlag für einen guten Kompromiss. Auch sei zu berücksichtigen, dass hierbei keine freiwilligen Leistungen gekürzt werden müssten.

 

Ratsherr Cremer erklärt, dass die Stadt nicht in der Not sei, um überhaupt etwas unternehmen zu müssen. Er stellt klar, dass die Anpassung der Hebesteuersätze nicht dazu führe, dass die Gewerbetreibenden und die Bürger/-innen mit Eigentum gleich viel bezahlen müssten. Durch den Wegfall des Fremdenverkehrsbeitrages finde eine Ungleichbehandlung statt, denn die Gewerbetreibenden würden deutlich weniger belastet als die Bürger/-innen. Es sei schwierig, den Haushalt zu überblicken. Da der Haushalt noch von viele Ungewissheiten abhänge, sollte zurzeit keine Steuererhöhung vorgenommen werden.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer weist darauf hin, dass der beschlossene Masterplan große Themen für die nächsten Jahre vorsehe, die auch umgesetzt werden müssten. Außerdem müssten die freiwilligen Leistungen mit der geplanten Steuererhöhung nicht angetastet werden. Auch scheine die Forderung der Bürgermeister bezüglich der Kreisumlage nicht in dem gewünschten Umfang zur Entlastung der Kommunen beizutragen. Deswegen werde die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen. Nach ihrer Ansicht beträfen die Maßnahmen aus dem Masterplan alle Einwohner/-innen in Jever. Im Hinblick auf die geplante Gewerbesteuererhöhung weist er darauf hin, dass es in Jever bereits genug Leerstände gebe, sodass diese nicht auch noch durch eine starke Erhöhung der Gewerbesteuer forciert werden müssten. Zudem merkt er an, dass der Rat nicht nur für eine Familie entscheiden müsse, sondern für einen wesentlich größeren Personenkreis.

 

Ratsherr Janßen erklärt daraufhin, dass mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion auch genau das erreicht werden könne. Die Verteilung der Lasten sei aber gerechter, und die Gewerbesteuer müsste sogar nur auf 390 Punkte erhöht werden.

 

Bürgermeister Albers weist in Bezug auf den Antrag der SPD-Fraktion darauf hin, dass die Wiedereinführung des Fremdenverkehrsbeitrages heute nicht beschlossen werden könne, da der Aufhebungsbeschluss noch kein halbes Jahr zurückliege. Und der Antrag hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer müsse über den Fachausschuss gestellt werden. Falls die vier Punkte als ein Antrag zu sehen seien, müsste dieser abgelehnt werden, da er formell nicht beschlossen werden könne.

 

Ratsherr Janßen erklärt sich damit einverstanden, dass die ersten beiden Punkte seines Antrages zur Kenntnis genommen würden und nur über den dritten und vierten Punkt bezüglich der Steuererhöhung abgestimmt werde.

 

Der Ratsvorsitzende lässt zunächst über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Der beigefügte Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen: Ja 16   Nein 15   Enthaltungen 0

 

Da der Beschluss mehrheitlich beschlossen worden sei, entfällt eine Abstimmung über den der Antrag der SPD-Fraktion.