Sitzung: 25.01.2018 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0286/2016-2021
Ratsherr Janßen stellt klar, dass für die SPD-Fraktion eine
moderate Steuererhöhung nur in Frage käme, wenn der Fremdenverkehrsbeitrag
beibehalten und die Einführung einer Zweitwohnungssteuer geprüft werde. Da
beides nicht der Fall sei, werde die SPD-Fraktion nicht zustimmen. Es könne
nicht angehen, dass die Zahler der Grundsteuer, die am wenigsten vom Tourismus
profitierten, den finanziellen Ausfall beim Fremdenverkehrsbeitrag kompensieren
müssten.
Bei der derzeit geplanten Erhöhung der Grundsteuer auf 420 Punkte und
der Gewerbesteuer auf 395 Punkte werde die Grundsteuer prozentual knapp um das
Dreifache der Gewerbesteuer erhöht. Der SPD-Fraktion ist klar, dass der
Haushalt stabilisiert werden müsse, aber dabei müsse es auch gerecht zugehen.
Die geplante Steuererhöhung habe auch nichts mehr mit Familienfreundlichkeit zu
tun. Seine Fraktion ist der Meinung, dass die Bürger/-innen, vor allem die
Familien, bereits genug belastet seien.
In Bezug auf den Antrag zum Thema Bürgerbeteiligung der Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen teilt er mit, dass
es eine gute Gelegenheit gewesen wäre, die Bürger/-innen zu diesem Thema zu
befragen.
Er erkundigt sich nach den verbindlichen
Zusagen über die freiwilligen Zahlungen der Gewerbetreibenden zur teilweisen
Kompensation des Fremdenverkehrsbeitrages und für welchen Zeitraum diese Gelder
gesichert seien.
Er stellt fest, dass durch die vorgeschlagene
Steuererhöhung insgesamt 340.930 Euro eingenommen werden könne. Ratsherr Janßen unterbreitet einen
alternativen Vorschlag, diese Summe einzunehmen. Durch die weitere Erhebung des
Fremdenverkehrsbeitrages könnten jedes Jahr dauerhaft 140.000 Euro generiert
werden und durch die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer kämen etwa 200.000 Euro
Einnahmen hinzu. Der verbleibende Betrag könne durch eine moderate Erhöhung der
Grundsteuer um 10 Punkte (47.107 Euro) und der Gewerbesteuer um 10 Punkte
(95.128 Euro) erreicht werden. Bei dieser Variante sei die Belastung der
Steuerzahler viel geringer, und diese Summe könne auch zur Entlastung der
städtischen Finanzen beitragen. Er
weist zudem darauf hin, dass eine dauerhafte Verbesserung der Einnahmesituation
nur durch die Einführung einer Zweitwohnungssteuer gelingen könne.
Ratsherr Janßen stellt somit den folgenden Antrag:
1. weitere Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages
2. Prüfung einer Satzung zur Einführung der Zweitwohnungssteuer
3. Erhöhung der Grundsteuer B um 10 Punkte
4. Erhöhung der Gewerbesteuer um 10 Punkte
Ratsherr Schönbohm erklärt, dass für ihn die
Tagesordnungspunkte Steuererhöhungen, Fremdenverkehrsbeitragssatzung und
Haushalt inhaltlich zusammenhingen. Er
geht auf die Finanzsituation beim Bund und beim Land Niedersachsen ein. Man
könne beobachten, dass die Steuereinnahmen stiegen und sogar über
Steuersenkungen nachgedacht werde. Warum in Jever dann über Steuererhöhungen
diskutiert werde, obwohl sich die Haushaltslage erheblich verbessert habe,
könne er nicht nachvollziehen. Das
auch Jever von der gut laufenden Konjunktur profitiere, verdeutlicht er anhand einiger Fakten aus dem
Haushalt, z.B. der gestiegenen Automatensteuer, Senkung der Kreisumlage,
Reduzierung der Zinsbelastungen, Vielzahl an Grundstückverkäufen, usw..
Neben der Möglichkeit der Steuererhöhung und der Streichung von
freiwilligen Leistungen habe er
andere Alternativen zur Verbesserung der Einnahmesituation vermisst. Auch habe
er keine Sparbemühungen erkennen könne. Im Gegenteil, es seien etliche
Gutachten in Auftrag gegeben worden.
Er weist darauf hin, dass die Steuererhöhung
wahrscheinlich nicht die einzige Mehrbelastung für die Bürger/-innen sein
werde. Auf sie werde voraussichtlich aufgrund der Änderungen bei der
Entwässerung des Fliegerhorstes auch eine Erhöhung der Abwassergebühr zukommen.
Die Steuererhöhung werde sich auch negativ auf die Kaufkraft und die
Investitionen auswirken, welches gerade bei dem Leerstand des Einzelhandels in
der Innenstadt nicht wünschenswert sei. Für ihn führe die derzeit geplante
Steuererhöhung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Bürger/-innen und den
Gewerbetreibenden. Er weist darauf
hin, dass sich die Gewerbesteuer von Einzelunternehmen bis zu einem Satz von
380 Punkten direkt von der Einkommenssteuer absetzen lasse.
Zudem merkt er an, dass sich
das Bundesverfassungsgericht in nächster Zeit mit der Bemessungsgrundlage der
Grundsteuer befassen werde, welches zu mehr Gerechtigkeit aber wahrscheinlich
auch zu Mehreinnahmen führe, da in Jever viele alte Häuser unterbewertet seien.
Die Spekulation, dass durch die vom Land Niedersachsen angedachte
Beitragsfreiheit für Kindertagesstätten, viele Kosten nicht mehr durch die
Beiträge gedeckt werden könnten, sei für ihn kein Grund für eine
Steuererhöhung.
Die SWG-Fraktion werde dieser Steuererhöhung nicht zustimmen.
Ratsfrau Zielke erklärt, dass von Rat und Verwaltung
versucht worden sei, Lösungen für eine bessere Einnahmesituation zu erarbeiten.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hätten zusammen mit der CDU-Fraktion den
Antrag auf Aufhebung des Fremdenverkehrsbeitrages gestellt. Um einen Ausgleich
für den Fremdenverkehrsbeitrag zu schaffen, halte ihre Fraktion eine
Steuererhöhung, die alle Bürger/-innen tragen müssten, für gerechter. Denn alle
Bürger/-innen profitierten mehr oder weniger vom Tourismus. Auch sei es
wichtig, dass die freiwilligen Leistungen erhalten blieben. Da mit der
Steuererhöhung öffentliche Gelder verwaltet würden, erwarte sie auch weiterhin,
dass für die künftigen Investitionsvorhaben eine exakte Kalkulation (+/- 10
Prozent) vorgelegt werden solle.
Abschließend merkt sie an,
dass ihre Fraktion in den vergangenen Monaten gelernt habe, dass es sinnvoll
sei, Instrumente der Bürgerbeteiligung für neue Projekte einzusetzen. Sie
möchte die Bürger/-innen an den Entscheidungen teilhaben lassen, sodass von
vornherein eine Lagerbildung in eine Richtung vermieden werden könne.
Ratsherr Theemann erklärt, dass es die richtige Entscheidung
gewesen sei, den Fremdenverkehrsbeitrag abzuschaffen, da es sich um eine
risikobehaftete und unsichere Einnahme gehandelt habe. Da die Stadt einen
defizitären Haushalt habe, müsse aber ein Ausgleich gefunden werden. Es sei
wichtig, dass die Stadt handlungsfähig bleibe. Dieses gelinge mit der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Steuererhöhung. Er
stimmt zu, dass die beiden Hebesätze einen Kompromiss darstellten, der aber
deutlich fairer und besser sei, als zum Teil dargestellt. Denn es könne eine
faire und nahezu gleichmäßige Verteilung der Lasten zwischen Gewerbe und den
Bürger/-innen erreicht werden.
Er stellt klar, dass nur etwa 10 Prozent der
Gewerbetreibenden die Gewerbesteuer von der Steuer absetzen könnten. Außerdem
sei zu bedenken, dass die Stadt Jever mit den anderen Kommunen in einem Wettbewerb
stehe. Daher sei ein Gewerbesteuersatz von 395 Punkten ein wichtiges Signal an
die Wirtschaft in der Region. Insgesamt halte die FDP-Fraktion diesen
Beschlussvorschlag für einen guten Kompromiss. Auch sei zu berücksichtigen,
dass hierbei keine freiwilligen Leistungen gekürzt werden müssten.
Ratsherr Cremer erklärt, dass die Stadt nicht in der Not
sei, um überhaupt etwas unternehmen zu müssen. Er stellt klar, dass die Anpassung der Hebesteuersätze nicht dazu
führe, dass die Gewerbetreibenden und die Bürger/-innen mit Eigentum gleich
viel bezahlen müssten. Durch den Wegfall des Fremdenverkehrsbeitrages finde
eine Ungleichbehandlung statt, denn die Gewerbetreibenden würden deutlich
weniger belastet als die Bürger/-innen. Es sei schwierig, den Haushalt zu
überblicken. Da der Haushalt noch von viele Ungewissheiten abhänge, sollte
zurzeit keine Steuererhöhung vorgenommen werden.
Ratsherr Dr. Bollmeyer weist darauf hin, dass der beschlossene
Masterplan große Themen für die nächsten Jahre vorsehe, die auch umgesetzt
werden müssten. Außerdem müssten die freiwilligen Leistungen mit der geplanten
Steuererhöhung nicht angetastet werden. Auch scheine die Forderung der
Bürgermeister bezüglich der Kreisumlage nicht in dem gewünschten Umfang zur
Entlastung der Kommunen beizutragen. Deswegen werde die CDU-Fraktion dem
Beschlussvorschlag zustimmen. Nach ihrer Ansicht beträfen die Maßnahmen aus dem
Masterplan alle Einwohner/-innen in Jever. Im Hinblick auf die geplante
Gewerbesteuererhöhung weist er
darauf hin, dass es in Jever bereits genug Leerstände gebe, sodass diese nicht
auch noch durch eine starke Erhöhung der Gewerbesteuer forciert werden müssten.
Zudem merkt er an, dass der Rat
nicht nur für eine Familie entscheiden müsse, sondern für einen wesentlich
größeren Personenkreis.
Ratsherr Janßen erklärt daraufhin, dass mit dem
Änderungsantrag der SPD-Fraktion auch genau das erreicht werden könne. Die
Verteilung der Lasten sei aber gerechter, und die Gewerbesteuer müsste sogar
nur auf 390 Punkte erhöht werden.
Bürgermeister Albers weist in Bezug auf den Antrag der
SPD-Fraktion darauf hin, dass die Wiedereinführung des Fremdenverkehrsbeitrages
heute nicht beschlossen werden könne, da der Aufhebungsbeschluss noch kein
halbes Jahr zurückliege. Und der Antrag hinsichtlich der Zweitwohnungssteuer
müsse über den Fachausschuss gestellt werden. Falls die vier Punkte als ein
Antrag zu sehen seien, müsste dieser abgelehnt werden, da er formell nicht
beschlossen werden könne.
Ratsherr Janßen erklärt sich damit einverstanden, dass die
ersten beiden Punkte seines Antrages zur Kenntnis genommen würden und nur über
den dritten und vierten Punkt bezüglich der Steuererhöhung abgestimmt werde.
Der Ratsvorsitzende lässt zunächst über den Beschlussvorschlag
der Verwaltung abstimmen:
Der
beigefügte Entwurf der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Grund- und Gewerbesteuer ab dem Haushaltsjahr 2018 wird beschlossen.
Abstimmung: mehrheitlich beschlossen: Ja 16 Nein 15
Enthaltungen 0
Da der Beschluss mehrheitlich beschlossen worden sei, entfällt eine
Abstimmung über den der Antrag der SPD-Fraktion.