Sitzung: 25.01.2018 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15, Enthaltung: 0
Vorlage: BV/0354/2016-2021
Der
Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines
Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.
Der Ratsvorsitzende teilt mit, dass die schriftlichen
Erklärungen der Gewerbetreibenden über die freiwilligen Zahlungen mittlerweile
vorlägen. Für dieses Jahr sei insgesamt eine Summe von 25.700 Euro zugesagt und
für die kommenden Jahre liege eine Zusage über eine ähnliche Summe vor.
Ratsherr Janßen weist darauf hin, dass diese Gelder nur einen
Bruchteil der Summe darstellten, die die Stadt aus dem Fremdenverkehrsbeitrag
hätte generieren können. Er stellt
deutlich klar, dass die SPD-Fraktion weiterhin für den Erhalt der
Fremdenverkehrsbeitragssatzung sei, da sie nicht auf diese Einnahme verzichten
möchte. Seine Fraktion habe keine Angst, dass der Stadt mit weiteren Klagen
gedroht werden könne, denn auch viele anderen Kommunen, die vom Tourismus
profitierten, erzielten ähnliche Einnahmen.
Er kritisiert die Lobbypolitik, die zurzeit in
Jever von den Fraktionen der CDU, der FDP und vom Bündnis 90 / Die Grünen
praktiziert werde. Diejenigen zu schonen, die vom Tourismus in Jever
profitierten und dann die Lasten den Grundsteuerzahlern aufzubürden, sei mit
der SPD-Fraktion nicht zu machen. Er
stellt klar, dass der Rat dem Gemeinwohl verpflichtet sei. Es sei schlimm, dass
der Rat bei diesen Themen so gespalten sei.
Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt, dass die CDU-Fraktion den
Fremdenverkehrsbeitrag schon von Anfang an mit besonderer Aufmerksamkeit, Skepsis
und Ablehnung betrachtet habe und froh sei, wenn dieses Thema mit der Aufhebung
der Fremdenverkehrsbeitragssatzung endlich abgeschlossen sei. Die CDU-Fraktion
ist der Meinung, dass der Fremdenverkehrsbeitrag bereits von Beginn an
gescheitert sei, da er nicht von den betroffenen Bürger/-innen akzeptiert
worden sei. Zudem bringe der Beitrag einen riesigen Verwaltungsaufwand und auch
Kosten mit sich. Er stellt klar,
dass die freiwillige Zahlung der Gewerbetreibenden nicht als Kompensation des
Fremdenverkehrsbeitrages zu sehen sei, da für einen abgeschafften Beitrag auch
kein Zahlungspflichtiger einen Ausgleich erbringen müsse. Es gehe nicht um die
buchhalterische Abrechnung, sondern um die rechtssichere Befriedung einer
Spannung, die Jever jahrelang bewegt habe.
Dass die Vorgehensweise beim Fremdenverkehrsbeitrag nicht gerecht sei,
verdeutlich er anhand von zwei
Beispielen. Zudem macht er deutlich,
dass die Stadt Jever viel mehr sei, als ein Urlaubsort oder eine
Tourismusstadt. Jever solle nicht den Fehler machen und sich mit Städten
vergleichen, die ganz klassische touristische Ziele seien und wirklich nur oder
fast nur vom Tourismus geprägt seien. Die Behauptung, dass jetzt durch die
Steuererhöhung alle Einwohner/-innen für die Förderung des Tourismus aufkommen
müssten, sei daher falsch. Alle profitierten von einer florierenden Stadt mit
den bekannten öffentlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen. Die Urlauber
hätten dagegen wenig nutzen von den guten schulischen Angeboten, der
Kinderbetreuung, Sporthallen, Jugendarbeit usw.. Ohne diese Steuererhöhung,
müsste das Sparen und die Streichung von freiwilligen Leistungen beginnen.
Dieses wolle die CDU-Fraktion vermeiden.
Ratsherr Janßen merkt an, dass beim Fremdenverkehrsbeitrag
50 Prozent der Beitragszahler lediglich um die 100 Euro im Jahr zahlen müssten.
Ratsherr Schönbohm erinnert in Bezug auf die Aussage von Ratsherr Dr. Bollmeyer daran, dass
seine Fraktion im letzten Jahr durch einen Antrag versucht habe, Alternativen
oder andere Möglichkeiten der Aufteilung finden zu können, um Härtefälle zu
vermeiden oder eine gerechtere Gestaltung zu erreichen. Dieses sei aber
anscheinend nicht gewollt gewesen. Seiner Meinung nach könne man nicht von
einer gerechteren Verteilung sprechen, wenn ein Beitrag, der für den Tourismus
gedacht sei, ersatzlos gestrichen werde und die Kosten auf die Steuerzahler
umgelegt würden, ohne über Alternativen nachzudenken.
Auf Nachfrage von Ratsherr Janßen
erklärt Bürgermeister Albers, dass
die Gewerbetreibenden, die eine Spendenbescheinigung haben möchten, den Betrag
für den Bereich Kultur spenden müssten, da nur für diesen Bereich eine
Spendenbescheinigung ausgestellt werden könne. In dem Gesamtbetrag sei aber
außerdem eine Zusage für einen Werbezuschuss enthalten, der unmittelbar für den
Bereich Tourismus verwendet werden könne. Darüber hinaus habe der Haushalt eine
Gesamtdeckung. Wenn also mit den Spenden nicht neue Angebote in gleicher Höhe
geschaffen würden, führe jede Einzahlung automatisch dazu, dass die Gelder für
den Bereich Tourismus verwendet werden könnten, da die Ausgaben im Bereich
Kultur bereits deutlich über dem gespendeten Betrag lägen.
Weiterhin stellt er klar,
dass Jever Aktiv nicht selber über die Verwendung der Mittel aus dem
Fremdenverkehrsbeitrag entscheiden durfte. Das dafür eingerichtete Gremium
konnte dem Rat zwar Vorschläge zur Verwendung der Mittel unterbreiten, die
Entscheidungsgewalt habe aber letztendlich beim Rat gelegen.
Bürgermeister Albers führt aus, dass zwischen der Steuererhöhung
und der Aufhebung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung auch in rechtlicher
Hinsicht eine Verknüpfung bestehe, da die Satzung rückwirkend aufgehoben werden
solle. Dieses sei nur möglich, wenn die Stadt die Einnahmen, die durch die
Aufhebung der Satzung entfielen, kompensieren könne. Die Kompensation sei in
diesem Fall eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer um 10 Punkte. Die zuvor
beschlossene Steuererhöhung gehe aber deutlich darüber hinaus.
Tatsächlich sehe es so aus, dass der Haushalt ein erhebliches Defizit
aufweise, welches auch trotz der Steuererhöhung noch bestehen bleibe. Es sei
nicht richtig, dass sich die Verwaltung keine Gedanken um alternative Lösungen
gemacht habe. Unter dem Strich sei festzustellen, dass das Thema Einsparungen
in Jever ausgeschöpft sei, wenn man die großen freiwilligen Leistungen nicht
streichen möchte.
Der Ratsvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag
abstimmen: