Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 15, Enthaltungen: 0

Der Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrags in der Stadt Jever wird als Satzung beschlossen.

 


Der Ratsvorsitzende teilt mit, dass die schriftlichen Erklärungen der Gewerbetreibenden über die freiwilligen Zahlungen mittlerweile vorlägen. Für dieses Jahr sei insgesamt eine Summe von 25.700 Euro zugesagt und für die kommenden Jahre liege eine Zusage über eine ähnliche Summe vor.

 

Ratsherr Janßen weist darauf hin, dass diese Gelder nur einen Bruchteil der Summe darstellten, die die Stadt aus dem Fremdenverkehrsbeitrag hätte generieren können. Er stellt deutlich klar, dass die SPD-Fraktion weiterhin für den Erhalt der Fremdenverkehrsbeitragssatzung sei, da sie nicht auf diese Einnahme verzichten möchte. Seine Fraktion habe keine Angst, dass der Stadt mit weiteren Klagen gedroht werden könne, denn auch viele anderen Kommunen, die vom Tourismus profitierten, erzielten ähnliche Einnahmen.

 

Er kritisiert die Lobbypolitik, die zurzeit in Jever von den Fraktionen der CDU, der FDP und vom Bündnis 90 / Die Grünen praktiziert werde. Diejenigen zu schonen, die vom Tourismus in Jever profitierten und dann die Lasten den Grundsteuerzahlern aufzubürden, sei mit der SPD-Fraktion nicht zu machen. Er stellt klar, dass der Rat dem Gemeinwohl verpflichtet sei. Es sei schlimm, dass der Rat bei diesen Themen so gespalten sei.

 

Ratsherr Dr. Bollmeyer erklärt, dass die CDU-Fraktion den Fremdenverkehrsbeitrag schon von Anfang an mit besonderer Aufmerksamkeit, Skepsis und Ablehnung betrachtet habe und froh sei, wenn dieses Thema mit der Aufhebung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung endlich abgeschlossen sei. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass der Fremdenverkehrsbeitrag bereits von Beginn an gescheitert sei, da er nicht von den betroffenen Bürger/-innen akzeptiert worden sei. Zudem bringe der Beitrag einen riesigen Verwaltungsaufwand und auch Kosten mit sich. Er stellt klar, dass die freiwillige Zahlung der Gewerbetreibenden nicht als Kompensation des Fremdenverkehrsbeitrages zu sehen sei, da für einen abgeschafften Beitrag auch kein Zahlungspflichtiger einen Ausgleich erbringen müsse. Es gehe nicht um die buchhalterische Abrechnung, sondern um die rechtssichere Befriedung einer Spannung, die Jever jahrelang bewegt habe.

 

Dass die Vorgehensweise beim Fremdenverkehrsbeitrag nicht gerecht sei, verdeutlich er anhand von zwei Beispielen. Zudem macht er deutlich, dass die Stadt Jever viel mehr sei, als ein Urlaubsort oder eine Tourismusstadt. Jever solle nicht den Fehler machen und sich mit Städten vergleichen, die ganz klassische touristische Ziele seien und wirklich nur oder fast nur vom Tourismus geprägt seien. Die Behauptung, dass jetzt durch die Steuererhöhung alle Einwohner/-innen für die Förderung des Tourismus aufkommen müssten, sei daher falsch. Alle profitierten von einer florierenden Stadt mit den bekannten öffentlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen. Die Urlauber hätten dagegen wenig nutzen von den guten schulischen Angeboten, der Kinderbetreuung, Sporthallen, Jugendarbeit usw.. Ohne diese Steuererhöhung, müsste das Sparen und die Streichung von freiwilligen Leistungen beginnen. Dieses wolle die CDU-Fraktion vermeiden.

 

Ratsherr Janßen merkt an, dass beim Fremdenverkehrsbeitrag 50 Prozent der Beitragszahler lediglich um die 100 Euro im Jahr zahlen müssten.

 

Ratsherr Schönbohm erinnert in Bezug auf die Aussage von Ratsherr Dr. Bollmeyer daran, dass seine Fraktion im letzten Jahr durch einen Antrag versucht habe, Alternativen oder andere Möglichkeiten der Aufteilung finden zu können, um Härtefälle zu vermeiden oder eine gerechtere Gestaltung zu erreichen. Dieses sei aber anscheinend nicht gewollt gewesen. Seiner Meinung nach könne man nicht von einer gerechteren Verteilung sprechen, wenn ein Beitrag, der für den Tourismus gedacht sei, ersatzlos gestrichen werde und die Kosten auf die Steuerzahler umgelegt würden, ohne über Alternativen nachzudenken.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Janßen erklärt Bürgermeister Albers, dass die Gewerbetreibenden, die eine Spendenbescheinigung haben möchten, den Betrag für den Bereich Kultur spenden müssten, da nur für diesen Bereich eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden könne. In dem Gesamtbetrag sei aber außerdem eine Zusage für einen Werbezuschuss enthalten, der unmittelbar für den Bereich Tourismus verwendet werden könne. Darüber hinaus habe der Haushalt eine Gesamtdeckung. Wenn also mit den Spenden nicht neue Angebote in gleicher Höhe geschaffen würden, führe jede Einzahlung automatisch dazu, dass die Gelder für den Bereich Tourismus verwendet werden könnten, da die Ausgaben im Bereich Kultur bereits deutlich über dem gespendeten Betrag lägen.

 

Weiterhin stellt er klar, dass Jever Aktiv nicht selber über die Verwendung der Mittel aus dem Fremdenverkehrsbeitrag entscheiden durfte. Das dafür eingerichtete Gremium konnte dem Rat zwar Vorschläge zur Verwendung der Mittel unterbreiten, die Entscheidungsgewalt habe aber letztendlich beim Rat gelegen.

 

Bürgermeister Albers führt aus, dass zwischen der Steuererhöhung und der Aufhebung der Fremdenverkehrsbeitragssatzung auch in rechtlicher Hinsicht eine Verknüpfung bestehe, da die Satzung rückwirkend aufgehoben werden solle. Dieses sei nur möglich, wenn die Stadt die Einnahmen, die durch die Aufhebung der Satzung entfielen, kompensieren könne. Die Kompensation sei in diesem Fall eine Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer um 10 Punkte. Die zuvor beschlossene Steuererhöhung gehe aber deutlich darüber hinaus.

 

Tatsächlich sehe es so aus, dass der Haushalt ein erhebliches Defizit aufweise, welches auch trotz der Steuererhöhung noch bestehen bleibe. Es sei nicht richtig, dass sich die Verwaltung keine Gedanken um alternative Lösungen gemacht habe. Unter dem Strich sei festzustellen, dass das Thema Einsparungen in Jever ausgeschöpft sei, wenn man die großen freiwilligen Leistungen nicht streichen möchte.

 

Der Ratsvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen: