1.       Der Rat der Stadt Jever beschließt über die dieser Beschlussvorlage beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

2.       Der Rat der Stadt beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Außenbereichssatzung Moorwarfen Nordost gemäß § 35 Abs. 6 in Verbindung mit § 10 BauGB als Satzung. Der Außenbereichssatzung wird die beigefügte Begründung beigegeben. 

 


Der Rat beschließt ohne Diskussion: