Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 15, Enthaltungen: 0

Die Parkgebührenordnung der Stadt Jever soll dahingehend geändert werden, dass das Parken für Elektro-Fahrzeuge mit dem Zusatz „E“ auf dem amtlichen Kennzeichen auf städtischen Parkflächen befristet für zwei Jahre kostenfrei ist.

 


Ratsherr Harjes teilt mit, dass das kostenfreie Parken zunächst auf zwei Jahre befristet werden solle. Er weist daraufhin, dass bereits etwa 60-70 Gemeinden in Deutschland den Elektrofahrzeugen kostenfreies Parken ermögliche, sodass Jever nicht die einzige Kommune wäre.

 

Für Ratsherr Schönbohm handle es sich um einen reinen Promotionantrag. Seine Fraktion glaubt nicht, dass kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge einen Einfluss auf das Kaufverhalten der potenziellen Kundschaft habe. Außerdem existierten seitens des Bundes bereits erhebliche Förderungen in Sachen Elektromobilität z.B. die Kaufpreisprämie und die Steuerbefreiung. Auch Umweltgesichtspunkte spielten eine untergeordnete Rolle. Wenn man was für eine bessere Luft machen wolle, müsse man die Innenstädte vom Verkehr befreien, was natürlich in Jever auch nicht gewollt sei.

 

Er stellt fest, dass es im Wesentlichen um eine Änderung der Gebühren und somit um eine Änderung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes gehe. Die Parkgebühr werde für die Nutzung der Parkfläche erhoben, dabei sei die Art des Fahrzeuges unerheblich. Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge führe zu einer Ungerechtigkeit. Zudem bezweifelt er, dass dieses rechtlich zulässig sei. Er gibt zu bedenken, dass auch jeder schnell auf die Idee kommen könne, sich andere Kriterien für eine Befreiung zu überlegen. Auch seien die Kosten zu berücksichtigen, die der Stadt durch die fehlenden Einnahmen und durch die Aufstellung neuer Hinweisschilder entstünden. Es sei sinnvoller, diese Gelder in eine weitere Zapfsäule zu investieren. Er bezweifelt auch, dass eine Befristung der Maßnahme funktionieren werde.

 

Ratsherr Zillmer befürwortet den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Seiner Meinung nach müsse manchmal etwas Neues ausprobiert werden, um dann in zwei Jahren ein Fazit zu ziehen.

 

Ratsherr Waculik stellt klar, dass man in der heutigen Zeit nicht mehr um die Elektromobilität drum herumkomme, sodass es wichtig sei, an die Zukunft zu denken und auch Anreize zu schaffen.

 

Ratsherr Harjes stellt klar, dass Kommunen nach § 3 des Elektromobilitätsgesetzes den Elektrofahrzeugen kostenfreies Parken erlauben dürften. Außerdem merkt er an, dass sich die Kosten auf maximal 500 Euro pro Jahr belaufen würden. Als Hinweisschild sei ein kleiner Aufkleber an der Parkuhr ausreichend. Außerdem stellt er zum Verständnis klar, dass für die Elektrofahrzeuge keine Parkplätze freigehalten werden müssten.

 

Ratsherr Eden ergänzt, dass sein Hotel aufgrund der Installation von zwei Elektroladestationen zusätzliche Übernachtungen zu verzeichnen habe.

 

Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die Satzung im Falle einer Zustimmung geändert werden müsse. Er erklärt, dass die Maßnahme rechtlich auf jeden Fall umsetzbar sei und dass auch gegen die Befristung aus verwaltungsrechtlicher Sicht keine erheblichen Bedenken bestünden. Seiner Einschätzung nach würden sich die Einnahmeausfälle in den zwei Jahren in Grenzen halten. Er könne dem Beschlussvorschlag somit zustimmen.

 

Ratsherr Theemann könne den Anreiz zur Förderung der Elektromobilität nachvollziehen, aber er gibt zu bedenken, dass dadurch auch ein Anreiz geschaffen werde, vermehrt mit dem Auto zu fahren. Dadurch entstehe ggfs. zusätzlicher Verkehr in der Altstadt und die Parkplatzsituation verschärfe sich. Es sei wichtig, die Autos möglichst aus der Innenstadt rauszuhalten, deswegen werde er dem Antrag nicht zustimmen.

 

Der Rat beschließt: