Sitzung: 15.03.2018 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt:
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 15, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/0373/2016-2021
Die Parkgebührenordnung der Stadt Jever soll dahingehend geändert
werden, dass das Parken für Elektro-Fahrzeuge mit dem Zusatz „E“ auf dem
amtlichen Kennzeichen auf städtischen Parkflächen befristet für zwei Jahre
kostenfrei ist.
Ratsherr Harjes teilt mit, dass das kostenfreie Parken
zunächst auf zwei Jahre befristet werden solle. Er weist daraufhin, dass bereits etwa 60-70 Gemeinden in
Deutschland den Elektrofahrzeugen kostenfreies Parken ermögliche, sodass Jever
nicht die einzige Kommune wäre.
Für Ratsherr Schönbohm handle
es sich um einen reinen Promotionantrag.
Seine Fraktion glaubt nicht, dass kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge
einen Einfluss auf das Kaufverhalten der potenziellen Kundschaft habe. Außerdem
existierten seitens des Bundes bereits erhebliche Förderungen in Sachen
Elektromobilität z.B. die Kaufpreisprämie und die Steuerbefreiung. Auch
Umweltgesichtspunkte spielten eine untergeordnete Rolle. Wenn man was für eine
bessere Luft machen wolle, müsse man die Innenstädte vom Verkehr befreien, was
natürlich in Jever auch nicht gewollt sei.
Er stellt fest, dass es im Wesentlichen um
eine Änderung der Gebühren und somit um eine Änderung des
Parkraumbewirtschaftungskonzeptes gehe. Die Parkgebühr werde für die Nutzung
der Parkfläche erhoben, dabei sei die Art des Fahrzeuges unerheblich.
Kostenfreies Parken für Elektrofahrzeuge führe zu einer Ungerechtigkeit. Zudem
bezweifelt er, dass dieses rechtlich
zulässig sei. Er gibt zu bedenken,
dass auch jeder schnell auf die Idee kommen könne, sich andere Kriterien für
eine Befreiung zu überlegen. Auch seien die Kosten zu berücksichtigen, die der
Stadt durch die fehlenden Einnahmen und durch die Aufstellung neuer
Hinweisschilder entstünden. Es sei sinnvoller, diese Gelder in eine weitere
Zapfsäule zu investieren. Er
bezweifelt auch, dass eine Befristung der Maßnahme funktionieren werde.
Ratsherr Zillmer befürwortet den Antrag der Fraktion Bündnis
90 / Die Grünen. Seiner Meinung nach müsse manchmal etwas Neues ausprobiert
werden, um dann in zwei Jahren ein Fazit zu ziehen.
Ratsherr Waculik stellt klar, dass man in der heutigen Zeit
nicht mehr um die Elektromobilität drum herumkomme, sodass es wichtig sei, an
die Zukunft zu denken und auch Anreize zu schaffen.
Ratsherr Harjes stellt klar, dass Kommunen nach § 3 des
Elektromobilitätsgesetzes den Elektrofahrzeugen kostenfreies Parken erlauben
dürften. Außerdem merkt er an, dass
sich die Kosten auf maximal 500 Euro pro Jahr belaufen würden. Als
Hinweisschild sei ein kleiner Aufkleber an der Parkuhr ausreichend. Außerdem
stellt er zum Verständnis klar, dass
für die Elektrofahrzeuge keine Parkplätze freigehalten werden müssten.
Ratsherr Eden ergänzt, dass sein Hotel aufgrund der
Installation von zwei Elektroladestationen zusätzliche Übernachtungen zu
verzeichnen habe.
Bürgermeister Albers weist darauf hin, dass die Satzung im Falle
einer Zustimmung geändert werden müsse. Er
erklärt, dass die Maßnahme rechtlich auf jeden Fall umsetzbar sei und dass auch
gegen die Befristung aus verwaltungsrechtlicher Sicht keine erheblichen
Bedenken bestünden. Seiner Einschätzung nach würden sich die Einnahmeausfälle
in den zwei Jahren in Grenzen halten. Er
könne dem Beschlussvorschlag somit zustimmen.
Ratsherr Theemann könne den Anreiz zur Förderung der
Elektromobilität nachvollziehen, aber er
gibt zu bedenken, dass dadurch auch ein Anreiz geschaffen werde, vermehrt mit
dem Auto zu fahren. Dadurch entstehe ggfs. zusätzlicher Verkehr in der Altstadt
und die Parkplatzsituation verschärfe sich. Es sei wichtig, die Autos möglichst
aus der Innenstadt rauszuhalten, deswegen werde er dem Antrag nicht zustimmen.
Der Rat beschließt: