Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um anwesenden Einwohnern Gelegenheit zur Fragestellung an Ausschuss und Verwaltung zu geben. Davon wird Gebrauch gemacht und die gestellten Fragen werden beantwortet. Der Vorsitzende sagt auf Anfrage eines Einwohners nach Zustimmung des Ausschusses zu, dass er zum Tagesordnungspunkt Nr. 7 die Sitzung erneut für Fragen unterbrechen werde. Sodann eröffnet er die Sitzung wieder.