Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Verwaltungsausschuss der Stadt Jever beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 „westlich Beim Dünkagel“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB ohne Durchführung eines Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Ziel und Zweck der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes. Die zeichnerische Darstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.    Dem vorgestellten Vorentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Korte vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner und erteilt ihm das Wort. Anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zeigt Herr Korte die Lage des Geltungsbereiches im Stadtgebiet auf. Bereits durch die Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes 2009 sei das politische Ziel ausgegeben, in diesem Bereich Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen, wenn der Bedarf vorliege und das Eigentum gesichert sei. Im Jahr 2013 sei das städtebauliche Entwicklungskonzept „südlich Friesenweg“ entwickelt, beraten und verabschiedet worden. In diesem Gebiet befinde sich der Bereich, der heute angesprochen werde. Sodann erläutert Herr Korte den erarbeiteten Vorentwurf mit seinen Festsetzungen.

 

Der Vorsitzende teilt nach Ende der Präsentation mit, dass Herr Hermann, ein direkter Grundstücksnachbar des geplanten Baugebietes,  an alle Fraktionsvorsitzenden ein Schreiben gesendet habe, das sich seiner Ansicht nach durch die Aussagen von Herrn Korte zum Flächennutzungsplan erledigt habe. Dieses Schreiben solle der Niederschrift beigefügt werden. Er unterbricht sodann die Sitzung, um den anwesenden Einwohnern Gelegenheit zur Fragestellung an den Planer zu geben. Davon wird rege Gebrauch gemacht. Nachdem Herr Korte die Fragen beantwortet hat, eröffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder.

 

Herr Harjes erklärt, dass seine Fraktion es kritisch sehe, dass für diesen Bereich kein Umweltbericht erstellt werde. Seine Fraktion würde es gerne sehen, wenn die gesamte unbebaute Fläche des städtebaulichen Konzeptes „südlich Friesenweg“ noch einmal betrachtet werde. Eine Bebauung zum Ende des Jahres werde kritisch gesehen.

 

Herr Janßen drückt seine Verwunderung über diese Aussagen aus. In der Ratssitzung sei beschlossen worden, das Areal zu erwerben. Im Jahr 2009 habe man durch die Verabschiedung des neuen Flächennutzungsplanes festgelegt, dort im Bereich südlich des Friesenweges Wohnbebauung zuzulassen. Nun solle hier für das erworbene Areal ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens werde man die Eingaben sorgfältig abwägen. Die restlichen Grundstücke im Normannenviertel seien bis zum Ende des Jahres verkauft. Es sei toll, dass Baugrundstücke in Jever so gut nachgefragt werden. Daher müssen Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden, damit Jever weiter wachsen könne. Mit dieser Zielsetzung sei das Grundstück erworben worden. Er wiederholt, dass alle Stellungnahmen von Anliegern in Verfahren einfließen und abgewogen werden.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG-Fraktion dieses ähnlich beurteile. Aus der Luft sehe man zwar eine grüne Lunge, aber auf die Gesamtstadt bezogen eigne sich dieser Bereich am besten für die notwendige Erweiterung der Wohngebiete. Die SWG stimme daher zu. Er erinnert aber daran, dass bei der Vorstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „südlich Friesenweg“ seitens seiner Fraktion die Verkehrsführung kritisiert worden sei. Die Verkehrsführung stehe bei dieser Planung nicht im Wege, sei aber bei weitergehenden Planungen noch zu diskutieren.

 

Herr Harjes erwidert, dass seine Fraktion nicht grundsätzlich gegen eine Überplanung sei; das Gebiet solle aber großzügiger betrachtet werden. Dieses solle in einem großen Wurf beplant werden, damit man nicht immer wieder über scheibchenweise Bereiche diskutieren müsse.

 

Bürgermeister Albers erklärt, dass das Verfahren ohne großen Aufwand, also ohne Umweltbericht erfolgen solle. Wenn sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ergeben sollte, dass ein Umweltbericht erforderlich sei, dann werde dieser auch erstellt werden. Zurzeit gebe es keine Anhaltspunkte, die gegen die Anwendung des § 13 B BauGB sprechen. Herr Harjes fragt, warum nicht trotzdem ein Umweltbericht erstellt werde. Die Erstellung sei ja nicht verboten. Bürgermeister Albers erwidert, dass ein Umweltbericht über einen Bereich, der noch nicht überplant werde, keinen Sinn mache. Dies mache auch ökonomisch keinen Sinn.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussempfehlung abstimmen.