Beschluss: Dieser Tagesordnungspunkt wurde zurückgestellt.

Der Vorsitzende führt aus, dass es um einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Sondergebiet Biogas Alt-Moorwarfen“ gehe und begrüßt dazu den Antragsteller, Herrn Enno Brader.

 

Sodann erläutert Herr Korte vom Planungsbüro Diekmann, Mosebach & Partner anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation den Inhalt des derzeit bestehenden Bebauungsplanes Nr. 100. Da es sich dabei um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handele, sei konkret geregelt, was in dem Geltungsbereich baurechtlich realisiert werden dürfe. Daher gebe es derzeit keine Entwicklungsmöglichkeit bzw. keinen Gestaltungsspielraum. Herr Brader beabsichtige aber nur die Änderung eines Teiles des Bebauungsplanes Nr. 100.

 

Zur Begründung des Änderungsantrages führt Herr Brader aus, dass ihm im Jahr 2016 nicht klar gewesen sei, dass bauliche Änderungen nicht mehr möglich seien. Er beabsichtige aber, die bestehenden Biogasanlagen nach einem Verfahren von Herrn Dr. Auerbach zu modernisieren.

 

Die beabsichtigte Modernisierung bzw. Ertüchtigung der Anlagen würde zu einer vollständigen Vermeidung von Mais, Silage und Getreide als Inputstoffe führen, so dass die bisher dafür benötigten Flächen wieder für den Anbau von Lebensmitteln bzw. für die Milchviehhaltung zur Verfügung stünden. Es sollen nur noch Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Produktion in die Biogasanlage eingebracht werden. Dieses führe zu einer vollständigen Vermeidung von Verkehr im Rahmen von Ernte- und Güllekampagnen.

 

Durch die novellierte Düngeverordnung gelängen viele Landwirte mit der Gülleausbringung an ihre Grenzen, so dass Nährstoffe auf den vorhandenen eigenen Flächen nicht mehr ausgebracht werden dürfen und so in der Folge in Gebiete abtransportiert werden müssen, in denen nicht so viele oder keine Betrieb liegen, die Gülle produzieren.

 

Der Input seiner Anlage belaufe sich auf ca. 70.000 t an Mais und Grassilage mit 2.800 Fahrbewegungen pro Jahr. Durch Umstellung auf getrocknete Hühner- oder Putengülle bzw. andere Reststoffe aus der landwirtschaftlichen Pflanzen- und/oder Tierproduktion würde sich der Input auf ca. 30.000 t vermindern. Dadurch reduzieren sich die Transporte auf 6 pro Tag und somit bei 200 Arbeitstagen auf 1.200 Fahrbewegungen jährlich. Außerdem sollen auf der ertüchtigten Anlage zusätzlich 4 bis 5 Arbeitsplätze entstehen.

 

Herr Korte zeigt anhand einer Planzeichnung die baulichen Auswirkungen der neuen Anlagenteile auf den Bebauungsplan auf. Diese sollen auf einer jetzigen Silageplatte im nordöstlichen Bereich des jetzigen Bebauungsplanes entstehen.

 

Herr Brader erklärt, dass es sich bei der Ertüchtigung der Biogasanlage um eine BImSchG-Anlage handeln werde. Dadurch sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend, in deren Rahmen alle umweltrelevanten Auswirkungen geprüft werden.

 

Herr Udo Albers fragt nach, ob derzeit 70.000 t pro Jahr benötigt werden. Dieses bejaht Herr Brader. Diese Menge werde zurzeit in die Anlage eingebracht und gehe auch wieder heraus. Diese Inputstoffe sollen durch Mist und Gülle ersetzt werden. Bisher seien diese Inputstoffe nicht möglich gewesen. Herr Dr. Auerbach habe jedoch eine Verfahrenstechnik entwickelt, die eine Verwendung dieser Inputstoffe möglich machen. Auf Nachfrage von Herrn Albers erläutert Herr Brader, dass künftig nur noch 30.000 t an In- und Output entstehen, so dass sich der Verkehr um über die Hälfte reduzieren werde. Die Inputstoffe würden überwiegend im getrockneten Zustand angeliefert. Es werde kein Wasser mehr gefahren, das bisher zu einem großen Teil im Input enthalten gewesen sei. Herr Korte ergänzt, dass heute von ca. 500 ha Grün- bzw. Ackerland Mais und Grassilage geerntet und in die Biogasanlage eingebracht werden. Künftig soll die Anlage nur noch mit Mist- und Gülle „gefüttert“ werden. Außerdem wolle Herr Brader anderen Landwirten helfen und diesen die Gülle abnehmen, die sie nach der Düngeverordnung nicht mehr aufbringen dürfen. Zurzeit gehe dieses nicht, da der bestehende Bebauungsplan zu eng gestrickt sei.

 

Herr Janßen merkt an, dass seine Fraktion, bevor sie zustimme, einen schriftlichen Vertrag vorgelegt haben möchte, aus der konkreteres zu der beabsichtigen Ertüchtigung hervorgehe.  Er stellt folgende Fragen:

 

  1. Woher kommen die neuen Inputstoffe; kommt es dadurch zu einem Gülle- oder Misttourismus;
  2. Welche baulichen Änderungen sind erforderlich und wie hoch werden die dazukommenden Anlagenteile;
  3. Werden die direkten Anlieger in die Planungen einbezogen;
  4. Wie hoch ist der künftige Input.

 

Herr Lorenz erklärt, dass es hier um den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes gehe. Da es sich um eine vorhabenbezogene Änderung handele, werde die Verwaltung den dafür notwendigen städtebaulichen Vertrag erarbeiten und der Politik vorlegen.

 

Herr Brader geht dann auf die weiteren Fragen von Herrn Janßen ein. Da er selbst kein Vieh halte, komme die Gülle aus Betrieben, die in unmittelbarer Nähe liegen. Durch die Novellierung der Düngeverordnung haben 20 % der Landwirte nicht genügend Flächen, um die von ihnen erzeugte Gülle aufbringen zu können. Die Aufbringung werde von der Landwirtschaftskammer kontrolliert.

 

Der Input werde sich von 70.000 t auf 30.000 t vermindern, da die Gülle in trockner Form angeliefert werde und die Anlage eine höhere Effizienz habe. Der Input reduziere sich daher um über die Hälfte der bisherigen Inputstoffe.

 

Es seien zusätzliche Bauten erforderlich. Er brauche eine neue Halle von 13 m Höhe, die mit einem Abluftfilter ausgerüstet sei. Das Gebäude müsse so hoch sein, damit ein Sattelaufleger dort die Trockengülle abkippen könne. Die Halle müsse so groß sein, dass der LKW darin wenden könne. Außerdem sei eine Halle für die Reste aus der Biogasanlage erforderlich. Diese würden als Dünger aufgeladen und abtransportiert. Ein neuer Fermenter sei erforderlich, um die Nährstoffe aus den zu vergärenden Stoffen herauszuziehen. All diese Bauten sollen auf der ehemaligen Silageplatte der jetzigen Biogasanlage errichtet werden.

 

Herr Janßen erkundigt sich nach der Höhe des Fermenters. Herr Brader erwidert, dass dieser nach jetziger Planung 18 bis 19 m hoch werden könne. Evtl. könnte dieser niedriger, dafür aber breiter sein. Seine jetzigen Fermenter haben eine Höhe von 11 bis 12 m.

 

Herr Dr. Funk fragt, ob die Energiemenge gleich bleibe. Dieses bejaht Herr Brader.

 

Herr Harjes bittet um Auskunft, ob es sich um eine Versuchsanlage handele. Herr Brader erwidert, dass die Anlage nichts Neues sei, sondern eine Mischung verschiedener Techniken.

 

Herr Theemann erkundigt sich, mit welchen veränderten Emissionen die Einwohner des 500 m entfernten Wohngebietes zu rechnen haben.  Herr Brader erklärt, dass im Genehmigungsverfahren auch ein Geruchsgutachten beizubringen sei. Es sei jedoch geplant, die In- und Outputstoffe in geschlossenen Hallen ab- und aufzuladen, so dass es nicht zu Geruchsemissionen kommen könne.

 

Herr Theemann fragt, ob sich durch die neuen Inputstoffe Risiken ändern, beispielsweise durch Gülle. Herr Brader erwidert, dass die Gülle direkt vom Tankwagen in die Anlage gepumpt werde.

 

Herr Janßen stellt den Antrag, die Beschlussvorlage zur weiteren Beratung in die Fraktionen zu verweisen und damit den Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Herr Udo Albers stimmt diesem Antrag zu. Bei dem ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 100 habe man sich 1 Jahr Zeit gelassen.

 

Herr Brader schlägt vor, dass Herr Dr. Auerbach zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt das Projekt vorstellen könne.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von Herrn Janßen abstimmen. Diesem wird einstimmig zugestimmt.