Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Haushalte wird ab dem Jahr 2019 so zeitgerecht begonnen und für die Beratung zur Verfügung gestellt, dass ein Haushaltsbeschluss durch den Rat bis zum 31.12. des Vorjahres ermöglicht wird.

 


RF Rasenack spricht sich gegen den Antrag der CDU aus. Ihrer Meinung nach sollte alles beibehalten werden, wie es sei, da so eine bessere Planung mit konkreteren Zahlen möglich wäre.

 

RH Schüdzig unterstützt den Antrag, da so die Handlungsmöglichkeiten für die Verwaltung zum 1. Januar eines Jahres verbessert werden würden. Eine gute Prognose der Zahlen sei sicher bereits im Oktober möglich. Andernfalls müsse man dies durch einen zusätzlichen Nachtrag korrigieren.

 

Auch RH Theemann spricht sich für den Antrag aus. Im diesem Jahr habe er feststellen können, dass es in den ersten Wochen keine wesentlichen Änderungen der Zahlen im Haushalt gegeben habe.

 

Der Vorsitzende bestätigt dies.

 

RF Rasenack erkundigt sich danach, wieviel zusätzlicher Zeitaufwand auf die Verwaltung zukommen würde. Man müsse schließlich bedenken, dass in jedem Fall ein zusätzlicher Nachtrag nötig sei.

 

VA Rüstmann erklärt, dass beide Möglichkeiten für die Verwaltung machbar seien. Er wolle sich darum auch weitgehend aus der Diskussion raushalten. Die Probleme, die entstehen würden, seien aus der Vorlage zu erkennen. Wenn die Politik entscheidet, dass ausschließlich der rechtskonforme Weg gegangen werden sollte, müsste der Haushalt zum 30. November verabschiedet werden, um ihn noch rechtzeitig der Kommunalaufsicht vorlegen zu können. Das würde jedoch bedeuten, dass mit Zahlen aus Oktober in die Beratungen gegangen werden müsste, was zum Beispiel im Bereich der Gebührenkalkulationen zu großen Ungenauigkeiten führen würde. Die Konsequenz wäre dann die Notwendigkeit eines frühen Nachtrags. Er betont noch einmal, dass beide Varianten für die Verwaltung durchführbar seien. Wenn man sich aber für eine Verabschiedung des Haushaltes im alten Jahr ausspreche, sollte der eigenen Vorgabe auch entsprochen werden. So habe die Verabschiedung des Haushaltes 18 im Januar die frühzeitige Vorlage des Entwurfs und die damit verbundenen Anstrengungen der Verwaltung ins Leere laufen lassen.

 

Bürgermeister Albers erklärt, er habe zu Beginn seiner Amtszeit ähnliche Überlegungen angestellt, diese jedoch wieder verworfen, da die Daten, die der Verwaltung und der Politik zu solch einem frühen Zeitpunkt zur Verfügung stünden, nicht konkret genug seien. So würden die vorläufigen Berechnungsgrundlagen zum Finanzausgleich erst Mitte bis Ende November zur Verfügung stehen.

 

VA Theemann ergänzt, es gehe ihm nicht nur um die Zahlen, sondern auch darum, Investitionen frühzeitig im Jahr tätigen zu können.

 

VA Rüstmann zeigt dem Ausschuss beispielhaft auf, wie sich die Ursprungszahlen im letzten Jahr doch noch sehr stark verändert hätten, obwohl es sich nicht mal um Zahlen aus Oktober sondern aus November gehandelt habe. Demnach habe sich bei den Kanalbenutzungsgebühren eine Differenz von 100.000 €, bei der Kreisumlage von 40.000 € bis 50.000 € und bei den Schlüsselzuweisungen von 70.000 € ergeben. Sollte die Politik dem Antrag zustimmen, hieße es auch, diese Ungenauigkeiten und die zusätzliche Arbeit in Kauf zu nehmen.

 

RF Rasenack spricht sich dafür aus, alles beim Alten zu belassen. Zum einen habe sich dieser Weg ihrer Meinung nach bewährt, zum anderen müsse man so nicht zusätzliche Arbeit und Kosten in Kauf nehmen.

 

Sie stellt den Auftrag an die Verwaltung, eine Kostenermittlung durchzuführen, aus der hervorgeht, was der Stadt an zusätzlichen Kosten entstehen würde, sollte der Antrag der CDU angenommen werden.

 

Auch RF Thomßen spricht sich für den altbewährten Weg und gegen einen „vorprogrammierten“ zweiten Nachtrag aus.

 

Im  Ausschuss verfestigt sich im Laufe der Diskussion die Meinung, eine Verabschiedung des jährlichen Haushaltes noch im alten Jahr vorzunehmen, die gesetzliche Terminvorgabe für die Vorlage des Haushaltes bei der Kommunalaufsicht jedoch großzügiger zu handhaben.

 

Der Antrag der CDU wird wie nachstehend abgeändert und anschließend zum Beschlussvorschlag gestellt.