Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen zur neuen Gesetzgebung über die Verwertung von Klärschlamm werden zur Kenntnis genommen.

 


Herr Zechert erläutert anhand der beigefügten Präsentation die Auswirkungen verschiedener gesetzlicher Änderungen auf die Verwertung von Klärschlamm.

Insbesondere die Auswirkungen von Abfall- und Düngerecht würden die Problematik der Entsorgung noch verschärfen.

Auch die gesetzliche Vorgabe, dass dem Klärschlamm der Phosphor zu entziehen sei, spielt bei der Behandlung von Klärschlamm eine kostentreibende Rolle.

Dies sei aber notwendig, da Deutschland selbst über keine Phosphorvorkommen verfüge und vom internationalen Markt abhängig sei.

Herr Albers fragt nach, ob der Klärschlamm bisher in Müllverbrennungsanlagen entsorgt wurde.

Dies wird von Herrn Zechert verneint.

Bisher sei der Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Flächen als Dünger ausgebracht und in Kraftwerken und anderen Einrichtungen bei der Verbrennung beigemengt worden.

Herr Harjes merkt an, dass diese Entwicklung nicht überraschend komme. Bereits bei der Besichtigung der Kläranlage in 2016 sei diese Thematik angesprochen worden.

Herr Theemann fragt nach, um welche Mengen es sich im Bereich Jever handele.

Herr Zechert beziffert dies auf ca. 300t Trockenmasse bzw. 1.500t feuchten oder nassen Klärschlamm pro Jahr.