Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 4

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der Veränderungssperre Nr. 11 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch. Diese Veränderungssperre wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 „Mühlenstraße/Beim Tivoli“ erlassen.

 

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 


 

Herr Röben trägt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: